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Der Betreiber des Hotels und Lokals Schloss Diedersdorf (Teltow-Fläming) ist vor Gericht gezogen.

© promo

Rechtsstreit um Corona-Hilfen: Herr von Schloss Diedersdorf zieht vors OLG

Der Fall hat landesweit Präzedenzcharakter. Im Februar hatte das Landgericht Potsdam eine Klage des Schlossherren abgewiesen. 

Potsdam - Der Rechtsstreit zwischen dem Betreiber des in der Hauptstadtregion beliebten Ausflugslokals Schloss Diedersdorf in Teltow-Fläming und dem Land Brandenburg um Corona-Hilfen geht in die nächste Instanz. Am 1. Juni befasst sich das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel mit dem Fall, der landesweit Präzedenzcharakter hat.

Das Landgericht Potsdam hatte wie berichtet im Februar eine Klage des Schlossherren Thomas Worm abgewiesen. Er hat für die im ersten Corona-Lockdown 2020 entstandenen Verluste keine Entschädigung erhalten – anders als Betriebe, die das Gesundheitsamt wegen eines Corona-Falls geschlossen hatte. Sein Potsdamer Anwalt Thorsten Purps spricht von einer „groben Ungleichbehandlung von Gastronomen“. 

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Neu für die Bewertung der Rechtslage ist laut Purps nun eine Wortmeldung des Ex-Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Demnach werde Unternehmen, die aus Infektionsschutzgründen schließen müssen, „ein Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt“. Ihnen müsse deshalb eine angemessene Entschädigung zugestanden werden.

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