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Corpus Delicti. Das Boot von Ralf Günther fährt seit Jahren auf dem Ruppiner See. Für die untere Bauaufsichtsbehörde in Neuruppin ist die 15 Meter lange „Günni“ jedoch kein Boot, sondern eine „bauliche Anlage“, für die Günther keine Baugenehmigung habe. Der Fall könnte bis vor das Bundesverwaltungsgericht gehen.

© Felix Hackenbruch

Rechtsstreit in Neuruppin: Behörde: Dieses Boot ist ein Haus

Ein Rechtsstreit in Neuruppin könnte Einfluss auf den brandenburgischen Bootstourismus haben.

Neuruppin - Es dauert nur wenige Sekunden: Ralf Günther löst die Leinen, dreht zweimal am Steuerrad, dann legt seine „Günni“ ab. Leise, fast geräuschlos tuckert das 15 Meter lange Boot über den Ruppiner See. Günther trägt Sonnenbrille und Badelatschen. Es geht eine leichte Brise, der 41-Jährige ist sichtlich entspannt. Seit 2015 manövriert er sein Boot so über den See und in die umliegenden Kanäle bis nach Berlin. Für ihn ein Stück Freiheit. Für die untere Bauaufsichtsbehörde Neuruppin eine Rechtswidrigkeit.

Es ist Anfang Januar, als Ralf Günther erstmals Post von der Behörde bekommt. Darin wird ihm mitgeteilt, dass sein Hausboot keine Baugenehmigung habe und daher beseitigt werden müsse. Außerdem solle er 1000 Euro Strafe zahlen. Für die Behörde ist die „Günni“ kein Boot, sondern eine „bauliche Anlage“. Dabei fährt das Corpus Delicti bereits seit 1984 auf dem Ruppiner See. Als Günther es vor drei Jahren erwarb, erweiterte er es um ein Dach und einen Holzzaun. Bauelemente, argumentiert die Bauaufsichtsbehörde. Dort wird das Vertäuen des Bootes mit dem Steg als Beweis gesehen, dass es sich nicht um ein Wasserfahrzeug handelt, sondern ein Gebäude.

Mit dem Hausboot zum Training

Eine „wischi-waschi-Argumentation“, ärgert sich Ralf Günther bei einer Tour über den See. Für ihn ist die „Günni“ selbstverständlich keine bauliche Anlage. „Ein Wohnmobil bleibt ja auch ein Wohnmobil, wenn man es vor dem Haus parkt“, sagt er. Wieso das bei einem Hausboot anders sein solle, versteht er nicht. Für ihn hätte der Verlust seines Hausbootes empfindliche Folgen. Günther, gebürtig und wohnhaft in Jena, pendelt regelmäßig nach Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin), wo er ein Haus in bester See-Lage besitzt. Mit seiner „Günni“ fährt er regelmäßig zum Training auf den See, denn neben seinem Job als Wirtschaftsingenieur schwimmt er professionell. Im vergangenen Sommer nahm er bei den Weltmeisterschaften in Budapest teil, im nächsten Jahr steht sein Start im südkoreanischen Gwangju auf dem Programm – qualifiziert hat er sich bereits. „Das Boot nutze ich mit meinen Teamkollegen oft zum Trainingslager, dafür ist es ideal“, sagt Günther und erklärt, dass die Trainer ihnen direkt Feedback geben können, wenn sie neben dem Hausboot schwimmen. Nachts findet sich für das Team genug Platz auf der „Günni“, die auch über eine Dusche verfügt. Ohne Boot also kein Training auf dem See.

Im Eilverfahren legt Ralf Günther daher im Winter gegen den Bescheid Protest ein – und verliert. Der Richter am Verwaltungsgericht Potsdam folgt der Argumentation der Bauaufsichtsbehörde und stuft das Boot als Gebäude ein, dass zum Anlegen eine Baugenehmigung braucht. „Ich war erschüttert“, erinnert sich Günther. Doch aufgeben will er nicht. „Ich war dem Wasser schon immer verfallen und will nicht, dass man den Wassersport kaputt macht“, sagt er. Sein Fall, befürchtet er, könnte Signalwirkung auf die vielen kommerziellen und privaten Hausboote haben. „Der für Brandenburg so wichtige Tourismus hätte darunter gelitten“, sagt er. Tatsächlich boomt der Wassertourismus in Brandenburg. Einer Studie der Industrie und Handelskammer zufolge wurden in Berlin und Brandenburg zusammen jährlich rund 200 Millionen Euro allein im Bootstourismus umgesetzt. Da die Studie von 2015 ist, dürften die Umsätze inzwischen sogar noch gestiegen sein.

Wann ist ein Boot ein Gebäude?

Folglich nimmt die Branche das Urteil damals alarmiert auf. „Viele Hersteller hatten Angst, dass man nun keine Boote mehr verkaufen könnte“, berichtet Günther. Von Segel- und Motorsportverbänden erhält er viel Unterstützung, auch finanziell. Er legt Einspruch gegen das Urteil ein. Wieder im Eilverfahren, dieses Mal beim Oberverwaltungsgericht in Berlin. In der vergangenen Woche dann die Entscheidung, Günther bekommt Recht.

Das Hausboot sei keine bauliche Anlage, so der Richter: „Für die Annahme der hierfür erforderlichen ortsfesten Verwendungsabsicht genüge weder ein Vergleich der Liegezeit mit der Fahrzeit noch ein Hinweis auf die Größe und Ausstattung des Hausbootes.“ Anfechtbar ist das Urteil nicht, die Kosten muss der Kreis tragen. Allerdings müsse ein neues Hauptverfahren klären, wann ein Hausboot ein Gebäude und wann ein Sportboot sei.

„Der Begriff Hausboot wird im Recht mit keinem Wort definiert“, sagt Rolf Bähr, Berliner Jurist und von 2005 bis 2013 Präsident des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Tatsächlich fallen Hausboote bislang unter die Richtlinien von Sportbooten, die wiederum in der Sportbootrichtlinie der EU mit einer Länge zwischen 2,5 und 24 Metern definiert werden. „Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage zum Eingreifen irgendeiner Behörde“, sagt er und fordert von der Politik eine klare Regelung. „Für die ganze Wirtschaft, die die Boote herstellt, für die Charter, für das Publikum, für die Vermieter bräuchte es endlich Rechtssicherheit“, sagt Bähr, der es für möglich hält, dass das Hauptverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen könnte.

Ein neuer Verband soll die Interessen aller Bootsbesitzer vertreten

Doch inzwischen hat sich die Politik eingemischt. Der zuständige Landrat Ralf Reinhardt (SPD) müsse das Thema zur Chefsache machen und verhindern, dass weitere Steuergelder für den Fall verbraucht werden, forderte Sebastian Steineke, CDU-Fraktionschef im Kreistag, unlängst in der MAZ. Reinhardt ist für eine Stellungnahme am Montag nicht zu erreichen. Schon für andere Medien und ein Gespräch mit Ralf Günther stand er nicht zur Verfügung. Das Bauamt der Kreisverwaltung in Neuruppin teilt immerhin mit, dass man die Begründung des Oberverwaltungsgerichts auswerten und dann im Hauptsacheverfahren erneut zur Sache bei Gericht vortragen wolle.

Ralf Günther sieht einer möglichen Prozessverlängerung im Hauptverfahren entspannt entgegen. Mit Herstellern, Chartern sowie Motor- und Segelverbänden sei man gerade in der Verbandsgründung. Auf Günther soll dort ein entscheidender Posten zukommen. Der Verband soll die Interessen aller Bootsbesitzer vertreten. Auch ein Fonds für mögliche Prozesskosten wurde bereits eingerichtet. „Wir ziehen das bis zur letzten Instanz durch, auch bis zum europäischen Gerichtshof.“

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