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Der Verfassung den Rücken zugekehrt. Rechtsextremisten und Hooligan-Szene sind eng verwoben und bringen ihre Botschaften inzwischen auch über Hip-Hop und Rap via Internet in Umlauf. Den Brandenburger Verfassungsschutz scheint das bislang wenig zu beunruhigen.

© Patrick Pleul/dpa

Rechtsextremismus: Verfassungsschutz Brandenburg: Fehler im Frühwarnsystem

Ist Brandenburgs Verfassungsschutz wachsam und professionell genug gegen Rechtsextremismus? Aktuelle Antworten des Innenministeriums auf Anfragen der Grünen lassen Zweifel daran aufkommen. Da geht es um einen Cottbuser Hooligan-Rapper, der mit „Arbeit macht frei“ gegen SV Babelsberg 03 hetzt. Und um Beistand des Landes für den früheren V-Mann „Piatto“ im NSU-Prozess. Ein Überblick.

Potsdam - Die zynische Verhöhnung der Häftlinge stand an den Toren der Konzentrationslager von Auschwitz, Sachsenhausen, Dachau und Theresienstadt: „Arbeit macht frei.“ In dem Fan-Song für den Fußballverein Energie Cottbus, der am 12. Oktober 2017 im Internet hochgeladen wurde, ist die von den Nazis benutzte Zeile gleich mehrmals zu hören: „Arbeit macht frei, Babelsberg 03.“ Jene Zeile also, die auch beim Skandalspiel vergangenen April in Babelsberg aus dem Gästeblock von rechtsradikalen Cottbus-Anhängern skandiert wurde.

Der seit Monaten schwelende Streit zwischen dem SV Babelsberg 03, dessen Fans sich verbal gegen die antisemitischen Parolen zur Wehr gesetzt hatten, und dem Nordostdeutschen Fußballverband ist wie berichtet beendet. Im Internet kann der Rapper aber weiter ungehindert seinen Hassgesang verbreiten. „Ihr solltet euch begraben“ und „für das Team ziehen wir gemeinsam in jeden Krieg, bis der letzte 03er tot am Boden liegt“ heißt es in dem Cottbus-Rap. Warum, fragt die Brandenburger Fraktion der Grünen nun in einer Kleinen Anfrage die rot-rote Landesregierung, ordnet diese den namentlich nicht genannten Rapper des Titels „Babelsberg Jagen“ nicht dem Hooligan-Spektrum zu?

Nonnenmacher fragt: Will der Verfassungsschutz Brandenburg nicht, oder kann er nicht?

Vorangegangen war eine Antwort des Innenministeriums auf eine erste Anfrage der Grünen zum Thema „rechter Rap“. Darin hieß es, dass gegenwärtig keine Rapper aus Brandenburg bekannt seien, die dem Hooligan-Spektrum zuzuordnen seien. Auch den in der Szene beliebten Cottbusser Rapper „Bloody 32“ rechnet der Verfassungsschutz nicht dazu. Zudem, so das Land, seien aktuell auch keine Aktivitäten des als rechtsextremistisch eingestuften Hip-Hop-Projekts „Natürlich“ bekannt, das zuletzt im Verfassungsschutzbericht 2011 erwähnt worden sei. Auch da haken die Grünen nach. „Die Antworten sind ganz offensichtlich fehlerhaft“, sagt die Abgeordnete Ursula Nonnemacher. Offenbar werde vom Verfassungsschutz manches übersehen. Denn auf der Homepage des rechtsextremistischen Chemnitzer Labels „PC Records“, die auf einen aus Brandenburg stammenden Neonazi angemeldet ist, wurde 2017 ein Titel von „Natürlich“ veröffentlicht. Er ist auch jetzt noch abrufbar.

Liegt die Unkenntnis des Ministeriums daran, dass der Verfassungsschutz nichts sehen will – oder eher daran, dass er wegen Unterbesetzung nicht alles sehen kann? Die Behörde hat mit 94 Mitarbeitern die schlechteste Personalausstattung in der Landesgeschichte, während die Bedrohungslage durch Extremismus aller Couleur noch nie so groß war, wie aus dem Verfassungsschutzbericht 2017 hervorgeht.

„Das Amt muss seiner Aufgabe als Frühwarnsystem nachkommen“, verlangte Nonnemacher am Freitag auch mit Blick auf Teile der AfD. „Warum ist erst jetzt und ausschließlich dank einer journalistischen Recherche publik geworden, dass der AfD-Vorsitzende Andreas Kalbitz noch deutlich weitergehende Kontakte ins rechtsextremistische Milieu gepflegt hat als bisher bekannt?“, fragt sie. „Solche Informationen erwarte ich mir von der Verfassungsschutzbehörde.“ Das ARD-Magazin Kontraste hatte berichtet, dass Kalbitz nicht nur 2007 als Gast an einem Camp der rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ teilnahm, sondern auch auf einer Mitgliederliste der „Aktionsgemeinschaft der Deutschland Liebenden“ aus dem Jahr 2002 steht – neben den Namen von Rechtsextremisten und Holocaust-Leugnern.

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Schröter und der größte Verfassungsschutzskandal des Landes

Wenn zu „Piatto“ keine Antwort gegeben wird, ist das auch schon eine Antwort. Und zwar eine, die wieder einmal nicht für den Aufklärungswillen des von Karl-Heinz Schröter (SPD) geführten Innenministeriums im größten Verfassungsschutzskandal des Landes spricht. Konkret hat die Grünen-Abgeordnete Ursula Nonnenmacher jetzt am 5. März zum dritten Mal die gleiche parlamentarische Anfrage gestellt, nachdem zwei Mal diese Frage nicht beantwortet wurde: „Wie lauteten die Arbeitsaufträge für die Rechtsbeistände, die das Land Brandenburg mit der Beratung seines Ex-V-Mannes ,Piatto' beauftragt hat?“ Ehe der etwa als Zeuge im NSU-Prozess in München vernommen wurde. Kein Einzelfall, sagt Nonnemacher. „Das hat inzwischen System“.

Es geht wieder einmal um den früheren militanten und kriminellen Neonazi Carsten Szczepanski, der wegen versuchten Mordes an einem Nigerianer im Gefängnis saß, und dort und nach seiner Entlassung unter dem Decknamen „Piatto“ von 1994 bis 2000 für den Landesverfassungsschutz gespitzelt hatte. Der Fall steht im Zentrum des NSU-Untersuchungausschusses im Landtag, da es von „Piatto“ 1998 einen präzisen Hinweis auf den Aufenthalt des untergetauchten späteren NSU-Mördertrios in Chemnitz gab, der vom Verfassungsschutz aber nur rudimentär weitergegeben worden war und versandete.

Zeugenschutz von „Piatto“ für 38 000 Euro

Und im Ausschuss sind immer neue Details bekannt geworden, wonach „Piatto“ dank Verfassungsschutz und Justiz seine rechtsextremen Aktivitäten ausweiten konnte. So konnte er in der JVA Brandenburg an der Havel ein Neonazi-Magazin produzieren. Er durfte als Häftling ein Praktikum in einem rechtsextremen Szeneladen im 250 Kilometer entfernten Limbach-Oberfrohna absolvieren.

Seit seiner Enttarnung durch den „Spiegel“ im Jahr 2000 befindet sich Szczepanski in einem Zeugenschutzprogramm. Und so hat das Land für „Piatto“ weiter Geld ausgegeben, bis in die jüngere Zeit: Aus den Antworten auf die Nonnemacher-Anfragen geht hervor, dass allein seit 2006 dem Land bis heute für den Zeugenschutz von „Piatto“ Gesamtkosten von 38 000 Euro entstanden sind. Für die sechs Jahre vorher können angeblich keine Angaben gemacht werden, Begründung: „Es sind keine Unterlagen und Dokumente vorhanden.“ Auch das Schmerzensgeld von 46 000 Mark für das Opfer des Mordversuchs, zu dem ein Gericht Szczepanski verurteilt hatte, war vom Land Brandenburg bezahlt worden. Eine Auskunft, ob „Piatto“ das Geld an Brandenburg zurückgezahlt hat, lehnt das Innenministerium unter Verweis auf geschützte private Interessen ab. Und der Brandenburger Ex-V-Mann „Piatto“, war im Zuge der bundesweiten NSU-Ermittlungen vernommen worden. Und da er als Zeuge im NSU-Prozess und NSU-Untersuchungsausschüssen aussagen musste, beauftragte und finanzierte das Land Brandenburg auch einen Rechtsbeistand, wie bestätigt wird: „Die vom Land Brandenburg getragenen Gesamtkosten für Rechtsbeistände betrugen insgesamt rund 10 000 Euro.“ Was kommt noch raus? Wenn der NSU-Untersuchungsausschuss am 22. März tagt, werden Verfassungsschützer vernommen, die damals mit „Piatto“ befasst waren. Befragt werden die Nachrichtendienstler in einem separaten Raum, aus dem es eine Tonübertragung geben wird. Damit sie keiner erkennt, so aktuell ist der Fall „Piatto.“

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