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Rechtsextremismus: Anklage wegen NPD-Flyern in Sachsenhausen

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat Anklage wegen Störung der Totenruhe in der Gedenkstätte Sachsenhausen gegen zwei Männer und eine Frau aus den Landkreisen Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin erhoben.

Neuruppin -  Das Trio soll am 5. Juni vergangenen Jahres Flyer der NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern mit herabsetzenden Bemerkungen über „Zigeuner“ in Räumen und auf öffentlichen Toiletten der Gedenkstätte verteilt haben. Die Frau soll dabei ein T-Shirt mit der Aufschrift „Nationaler Widerstand“ getragen haben.

Zeugenaussagen zufolge sei zudem aus einem Auto rechte Musik abgespielt worden. Erwischt wurde damals von der Polizei aber niemand. Laut einer ersten Einschätzung der Polizeidirektion Nord waren die Flyer zunächst nicht als strafrechtlich relevant eingestuft worden. Knapp eine Woche später schickte dann die Staatsanwaltschaft Neuruppin die Polizei erneut in die Spur. Mit Erfolg, wie man jetzt sieht. Die Staatsanwaltschaft ging vom Verdacht der Störung der Totenruhe aus, weil Sinti und Roma im Dritten Reich von den Nazis auch in den Konzentrationslagern eingepfercht und ermordet wurden. Konkret ging es darum, dass auf einer öffentlichen Totengedenkstätte beschimpfender Unfug verübt wurde, wie es dem Gesetz nach heißt.

Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um einen 26-Jährigen aus Leegebruch, eine 32-Jährige aus Gransee sowie einen 27-Jährigen aus Wittstock. Während die Frau als NPD-Sympathisantin gilt, gehörte der Wittstocker zu den „Freien Kräften Ost“. Der Dritte im Bunde präsentiert sich selbst im Netz als „Autonomer Nationalist“. Laut Staatsanwaltschaft sind die Männer wegen Propagandadelikten vorbestraft, die Frau wegen anderer Straftaten. Ob dem Trio der Prozess gemacht wird, entscheidet das Amtsgericht Oranienburg. Peter Huth

Peter Huth

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