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Sichergestellte Waffen und ein Schild der kriminellen Neonazi-Gruppe "Combat 18" (Archivbild).

© Horst Pfeiffer/dpa

Rechtsextreme Organisation: Razzien zur "Combat 18" auch in Brandenburg

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Donnerstagmorgen die rechsextreme Gruppe "Combat 18" verboten. In dem Zusammenhang wurden auch Wohnhäuser in Eberswalde und Wildau durchsucht.

Von Frank Jansen

Potsdam - Im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren gegen die gewaltbereite rechtsextreme Organisation „Combat 18“ sind am Donnerstagmorgen auch zwei Wohnhäuser in Brandenburg durchsucht worden. Die Durchsuchungen fanden in Eberswalde (Landkreis Barnim) und in Wildau (Landkreis Dahme-Spreewald) statt, wie ein Sprecher des Lagezentrums der Polizei Brandenburg sagte. 30 Beamte der Bereitschaftspolizei und des Landeskriminalamtes waren im Einsatz. Festnahmen gab es bisher keine. Die Durchsuchungen dauern weiter an.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat "Combat 18"  am Donnerstag verboten. Der Name steht für „Kampfgruppe Adolf Hitler“. Die Zahl „18“ ist ein Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H - die Initialen Hitlers. Neben den Durchsuchungen in Brandenburg wurden auch Objekte in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen durchsucht.

Der Rädelsführer stammt aus Thüringen

Die Sicherheitsbehörden zählen etwa 20 Rechtsextremisten zur Gruppierung, als Rädelsführer gilt der Thüringer Neonazi Stanley R. Er wurde am Donnerstag den Angaben zufolge von der Polizei an seinem Arbeitsplatz angetroffen und zu seiner Wohnung gebracht, die durchsucht wurde.

Das Innenministerium stuft Combat 18, abgekürzt C18, als neonationalsozialistisch, rassistisch und antisemitisch ein und bescheinigt der Gruppierung eine aggressiv-kämpferische Einstellung gegen die demokratische Grundordnung. Combat 18 ist vor allem mit der Organisation von Rechtsrockkonzerten und dem Verkauf von CDs einschlägiger Bands aufgefallen. Rechtliche Grundlage des Verbots sind Artikel 9 des Grundgesetzes, wonach Vereinigungen zu verbieten sind, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, und das Vereinsrecht. Das Ministerium informierte am Morgen per Twitter über das Verbot und die Razzia.

Die Auflösung von Combat 18 ist offenkundig eine Reaktion auf den mutmaßlich rechtsextremen Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 und den Anschlag des fanatischen Antisemiten Stephan Balliet auf die Synagoge in Halle im Oktober. Der Verdacht, der mutmaßliche Lübcke-Attentäter Stephan Ernst habe in Sachsen an einem C18-Treffen teilgenommen, bestätigte sich allerdings nicht.

(mit dpa)

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