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Brandenburg: Recht auf befristete Teilzeit

Aus Teil- zurück auf Vollzeit? Ein neues Gesetz soll das erleichtern

Arbeitnehmer in Deutschland sollen das Recht auf eine zeitlich befristete Verringerung ihrer Arbeitszeit bekommen. Das sieht ein Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles vor. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.

„Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz“, heißt es darin. Für Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, werde sichergestellt, dass sie nach der Teilzeitphase wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Bisher gibt es nur einen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit. Ein Rückkehrrecht auf Vollzeit hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit mit zeitlicher Begrenzung soll wie der bereits bestehende Anspruch auf unbegrenzte Teilzeit davon abhängig sein, dass der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat. Das Arbeitsverhältnis muss zudem mehr als sechs Monate bestanden haben.

Beschäftigte sollen die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen müssen. Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit sollen sie eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr verlangen können.

Der Entwurf sieht auch vor, dass der Arbeitgeber es mit seinen Arbeitnehmern erörtern muss, wenn diese eine Änderung ihrer Arbeitszeit wünschen. Außerdem soll Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden. Bereits heute sind sie bei der Besetzung freier Arbeitsplätze bevorzugt zu berücksichtigen.

Unabhängig vom konkreten Entwurf zur Teilzeit warnten die Arbeitgeber vor zu starren Vorgaben. „Ein Land, das auch morgen wirtschaftlich und sozial in der Champions League spielen will, darf sich nicht an Arbeitszeitregeln aus dem letzten Jahrhundert klammern“, sagte Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Reiner Hoffmann, betonte: „Wir brauchen aber klare Fixpunkte – Ruhezeiten und der Acht-Stunden-Tag bleiben wichtige Grenzen.“dpa

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