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Raser hinterlassen eine Spur der Zerstörung: Zwei Verletzte nach illegalem Rennen

Berlin - Die Folgen eines illegalen Autorennens in Kreuzberg: Ein Trümmerfeld aus acht beschädigten oder zerstörten Autos und zwei Verletzte. Die Raser haben am Mittwochabend das Leben Unbeteiligter gefährdet.

Berlin - Die Folgen eines illegalen Autorennens in Kreuzberg: Ein Trümmerfeld aus acht beschädigten oder zerstörten Autos und zwei Verletzte. Die Raser haben am Mittwochabend das Leben Unbeteiligter gefährdet. Mit hohem Tempo sollen ein Volkswagen und ein Opel Vectra gegen 22 Uhr vom Kottbusser Tor kommend durch die Gitschiner Straße gerast sein, heißt es bei der Polizei. In Höhe Böcklerstraße rammte der Opel ein wendendes Auto. Dieses wurde durch die Wucht des Aufpralles gegen einen in zweiter Reihe stehenden Mercedes und gegen weitere parkende Autos geschleudert. Der Opelfahrer verlor die Kontrolle und krachte zunächst in ein Absperrgitter und dann in mehrere geparkte Fahrzeuge.

Anschließend flüchteten Fahrer und Beifahrer aus dem Opel, wie mehrere Zeugen berichteten. Der zweite am Rennen beteiligte Wagen, der silberner VW, fuhr Zeugen zufolge einfach weiter. Die Fahrer der beiden gerammten Wagen wurden leicht verletzt. Auch gegen den 35-Jährigen, der mit seinem Renault verkehrswidrig wenden wollte, wird als Unfallverursacher ermittelt.

Wenig später fielen der Feuerwehr in der Skalitzer Straße zwei humpelnde Männer auf, die beide an den Schienbeinen verletzt waren. Sanitäter versorgten die beiden, holten zudem die Polizei. Die beiden aus Rumänien stammenden Männer im Alter von 20 und 28 Jahren leugneten, im Opel gesessen zu haben. Die Beamten mussten sie nach Feststellung der Personalien wieder freilassen.

Spezialisten der Polizei versuchen jetzt, über DNA-Spuren nachzuweisen, ob sie doch am Steuer saßen. Der Wagen wurde deshalb zur weiteren Spurenauswertung sichergestellt. Der Opel hat nach Recherchen dieser Zeitung ein Kennzeichen aus Tschechien, wurde aber kürzlich an einen in Berlin lebenden Rumänen verkauft.

Im Fall der wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten „Kudamm-Raser“ gab es derweil am Donnerstag eine unerwartete Neuigkeit. Der Bundesgerichtshof nahm den Fall zur Revision an, wie das Gericht bekanntgab.

Die Verteidiger der beiden Verurteilten hatten die Revision beantragt – für Hamdi H. und Marvin N. ist die Annahme schon ein erster Erfolg. Der BGH nimmt nur etwa jeden zehnten Antrag tatsächlich an, um ein Urteil auf mögliche Rechtsfehler prüfen. Der große Rest wird als unbegründet verworfen. Das Berliner Landgericht hatte die zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alten Angeklagten im Februar dieses Jahres wegen Mordes – unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels – in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Ferner wurden den Angeklagten die Fahrerlaubnisse entzogen und lebenslange Sperrfristen für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet – so die Zusammenfassung des BGH.

Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist als oberstes Gericht die letzte Instanz in Strafverfahren. Obwohl der Unfall, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer ums Leben kam, sich auf der Tauentzienstraße ereignete, wurde der Fall als „Kudamm-Raser“ bundesweit bekannt. Auch der BGH nutzte in der Überschrift diese Formulierung.

Denn das Rennen der beiden Männer hatte kurz hinterm Adenauerplatz begonnen. Dort verabredeten sie sich spontan zu einem Wettrennen (ein sogenanntes Stechen) entlang des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße. Mehrere Kreuzungen wurden bei roter Ampel passiert, die beiden Wagen erreichten Geschwindigkeiten von 140 bis 170 Kilometer pro Stunde, so das Gericht im Urteil. „Hierbei nahmen sie den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf“, so das Landgericht. Die neue Verhandlung beginnt am 1. Februar – also auf den Tag zwei Jahre nach der Todesfahrt.

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