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Prozess zu Kindesmisshandlung: Zwölf Tage alter Junge schwer verletzt

Hämatome am ganzen Körper: Wegen Misshandlung seines Sohnes steht ein 37-Jähriger erneut vor Gericht.

Frankfurt (Oder) - Weil er seinen erst zwölf Tage alten Sohn misshandelt und dabei lebensgefährlich verletzt haben soll, steht ein 37-Jähriger erneut vor Gericht. Das Landgericht Frankfurt (Oder) prüft seit Mittwoch den bereits sechseinhalb Jahre zurückliegenden Fall, nachdem der Mann aus Eberswalde (Barnim) eine Verurteilung wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung nicht akzeptiert hatte. Ursprünglich hätte auch die Mutter des Kindes in dem Berufungsprozess auf der Anklagebank sitzen müssen. Die 25-Jährige erschien jedoch nicht vor Gericht. Die Kammer verwarf deshalb ihre Berufung. Das Amtsgericht Eberswalde hatte die Eltern im Februar 2015 zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Beide hatten das Urteil nicht akzeptiert und Rechtsmittel eingelegt.

Der betreuenden Hebamme der Familie waren im Oktober 2011 bei einem Hausbesuch schwere Verletzungen aufgefallen. „Mir verschlug es die Sprache. Der vor Schmerzen laut schreiende Junge hatte Schwellungen und Hämatome im Gesicht“, erinnerte sie sich als Zeugin vor Gericht. Sie habe das Baby entkleidet und dabei weitere Hämatome am ganzen Körper, eine Rippenschwellung sowie einen wie verbrannt wirkenden Po bei dem Kleinstkind entdeckt. Die Eltern hätten ihr daraufhin erklärt, der Säugling sei mit dem Kopf an die Gitter des Kinderbettes gestoßen, weil er in der Nacht so „herumgezappelt“ hätte. „Mir war bewusst, dass das bei einem erst zwölf Tage alten Baby gar nicht möglich sein konnte“, sagte die Zeugin. Da sie jedoch Angst davor gehabt habe, die ohnehin schon angespannte Situation könne eskalieren, habe sie den Eltern lediglich geraten, den „hysterisch und ununterbrochen schreienden“ Jungen sofort ins Krankenhaus zu bringen.

Der Angeklagte bestreitet jegliche Misshandlung

Die 31-Jährige bezeichnete die Familie als „sozial schwach“, die sich häufig nichts zu essen leisten konnte. Die damals 19 Jahre alte Mutter beschrieb sie als „Kind, das ein Kind bekommen hat“. Sie habe keinen Bezug zu ihrem Baby gehabt, es nie auf den Arm genommen oder gar gestillt. Der Vater habe sich hingegen liebevoll und fürsorglich um den Kleinen gekümmert, sagte die Zeugin.

Der Angeklagte bestritt jegliche Misshandlung. Der arbeitslose Land- und Tierwirt behauptete, bis auf einen kleinen blauen Fleck über dem Auge habe sein Sohn keinerlei Verletzungen gehabt. Zweimal will er in der Nacht aufgestanden sein, den Kleinen gewickelt und gefüttert haben – ohne besondere Vorkommnisse. Als die Vorsitzende Richterin ihn fragte, ob er sich die Sache nur „schönrede“, verweigerte er weitere Aussagen. Dass sich der Junge seine Verletzungen nicht selbst beigebracht haben kann, belegt ein gerichtsmedizinisches Gutachten. Darin ist von „stumpfer Gewalteinwirkung“ die Rede.

Der Junge soll keine bleibenden Schäden davongetragen haben. Er ist in einer Pflegefamilie untergebracht, wie am Rande des Prozesses bekannt wurde. Das Kind hat eine jüngere Schwester, die bei den Eltern lebte, bis diese sich vor einiger Zeit trennten. Inzwischen teilen sie sich das Sorgerecht für das Mädchen. Der Angeklagte möchte nach Angaben seines Verteidigers den Sohn zu sich holen. Die Behörden wollen allerdings den Ausgang des Verfahrens abwarten. Es wird am 9. April fortgesetzt. (dpa)

Jeanette Bederke

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