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Trümmer. 2013 verunglückte ein Hubschrauber im Olympiastadion.

© Hanschke/dpa

Prozess zu Helikopterunfall: Tödlicher Absturz im Schnee

Neuer Prozess um Helikopterunglück.

Berlin - Der Platz des angeklagten Piloten der Bundespolizei blieb leer: Rund fünf Jahre nach der tödlichen Kollision zweier Hubschrauber bei einer Übung am Olympiastadion wird der Fall vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt. Dabei wehrt sich der 58-jährige Lothar S. gegen einen im Oktober 2017 verhängten Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. 9000 Euro soll er zahlen. Die Verteidigung erklärte am Montag: „Der Unfall war für Lothar S. unvermeidbar.“

Die Bundespolizei wollte am 21. März 2013 einen Einsatz gegen gewaltbereite Hooligans üben – mit bis zu 400 Beamten. Es sollten auch Einsatzkräfte in drei Helikoptern eingeflogen werden. Ein Landeplatz wurde auf dem Maifeld markiert und 15 Meter davor Einweiser postiert. Die Witterungsverhältnisse waren schwierig: minus ein Grad und einige Zentimeter Neuschnee. Als der erste Hubschrauber – im Cockpit der später Getötete – landete, kam es zu einem Schneegestöber. Währenddessen setzte ein zweiter Helikopter auf, der dritte mit S. im Cockpit war im Anflug. Die Rotoren wirbelten den Schnee zu einer weißen Wand auf. Plötzlich ein lauter Knall. Trümmerteile folgen durch die Luft. Als die Sicht besser wurde, bot sich ein Bild der Zerstörung. Ein Hubschrauber lag auf der Seite. Eine weitere Maschine war stark beschädigt. Polizisten bargen Kollegen aus den Wracks. Für einen 40-jährigen Piloten kam jede Hilfe zu spät. Die Anklage geht davon aus: Statt durchzustarten und auf bessere Sicht zu warten, habe S. die Landung fortgesetzt. Dabei seien ihm als erfahrenem Piloten die Gefahren bewusst gewesen.

Ein Fall, der seit Jahren verschiedene Gutachter beschäftigt. Es sei nach Aktenlage „völlig unklar, ob der Angeklagte überhaupt verurteilt werden kann“, so das Gericht im Oktober. Der Vorgesetzte des Angeklagten positionierte sich klar: Gegen den Piloten sei kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Und S., „fliegerisch ein alter Hase, absolut gewissenhaft und zuverlässig“, fliege heute, allerdings in Begleitung eines zweiten Piloten.

Der Verteidiger erklärte, dass die Ereignisse für seinen Mandanten eine Tragödie bedeuteten. Er bedauere zutiefst, dass ein Kollege starb und Menschen verletzt wurden. Doch S. habe nicht mehr ausweichen können. In den letzten Sekunden vor dem Unglück sei es für ihn zu einem „vollständigen Orientierungsverlust“ gekommen. Der Prozess wird am 11. April fortgesetzt.

K. Gehrke

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