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Prozess wegen Fahrtkostenbetrug: Verteidigung von Torsten Krause beantragt Einstellung

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der ehemalige Landtagsabgeordneten Torsten Krause (Linke) viel zu viel Fahrkosten erstattet bekommen hat. Dessen Verteidigerin sieht das völlig anders.

Potsdam -  Im Betrugsprozess gegen den ehemaligen Landtagsabgeordneten der Linken, Torsten Krause, hat die Verteidigung am Freitag die Einstellung des Verfahrens beantragt. Aus dem Strafbefehl, dem das Verfahren zugrunde liegt, sei nicht ersichtlich, welche strafbare Handlung dem Angeklagten vorgeworfen werde, sagte seine Anwältin vor dem Amtsgericht Potsdam. Somit könne sich der Angeklagte gar nicht verteidigen. "Das weiß doch jedes Gericht, dass das nicht durchgeht", sagte sie.

Die Staatsanwaltschaft wirft Krause Betrug mit Fahrtkosten vor. Der 38-Jährige habe demnach 2005 in einem Fragebogen gegenüber der Landesverwaltung angegeben, ins rund 125 Kilometer entfernte Lychen (Uckermark) gezogen zu sein. Tatsächlich habe er jedoch zunächst weiterhin in seiner Zweitwohnung in Potsdam und anschließend in Berlin gewohnt. Das habe er nie klargestellt und sogar mehrmals bestätigt.

Für die Entfernung habe der 38-Jährige von 2005 bis 2012 nach dem damals gültigen Abgeordnetengesetz über 85.000 Euro erhalten, mehr als 72.000 Euro zu viel, sagte die Staatsanwältin bei Verlesung der Anklage. Nach ihren Worten hatte Krause seinen wahren Wohnort erst mitgeteilt, als der Pfusch in die Öffentlichkeit kam.

Angeklagter widerspricht

Krause ist wegen gewerbsmäßigen Betruges angeklagt. Das Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen ihn bereits einen Strafbefehl erlassen. Die Strafe lautete zehn Monate auf Bewährung. Das zu viel erhaltene Geld sollte eingezogen werden. Krause legte Einspruch ein. Der Deutschen Presse-Agentur sagte der ehemalige Büroleiter von Ex-Sozialministerin Diana Golze (Linke) vor einigen Monaten, er habe nie falsche Angaben gemacht.

Am ersten Prozesstag schwieg der 38-Jährige. Seine Anwältin kündigte für die nächste Verhandlung am kommenden Mittwoch (30. Oktober) an, eine schriftliche Einlassung vorlesen zu wollen. "Er ist ein unbescholtener Bürger, der nicht vorbestraft ist", sagte sie. Seit sieben Jahren werde gegen ihn ermittelt. Das sei eine große Belastung für Krause.

Nur zwei Mal gesehen

Das Gericht hat insgesamt 27 Zeugen geladen, sechs davon wurden bereits am ersten Prozesstag gehört. "Es war eine richtige, eingerichtete Wohnung", sagte ein Zeuge, der bei Krause im Büro arbeitete und angab, ihm das Internet in der Wohnung eingerichtet zu haben. "Ich wusste, dass er da wohnt", sagte ein ehemaliger Nachbar aus Lychen. Gesehen habe er ihn jedoch nur ein, zwei Mal während der zwei Jahre, in denen er im selben Mehrfamilienhaus wie Krause wohnte.

Eine andere Nachbarin hatte ihn einmal beim Müll runtertragen gesehen. Der Zeitraum ist lange her, einige Zeugen erinnern sich nur lückenhaft. Immer wieder hielt die Staatsanwältin ihnen Angaben aus polizeilichen Vernehmungen vor, die sie damals gemacht hatten.  

Es ist nicht der erste Fall dieser Art. Wegen ähnlicher Vorwürfe wurde der ehemalige Landtagsabgeordnete der Linken, Peer Jürgens, im Herbst 2017 zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Dem Urteil zufolge hatte er während von 2004 bis 2014 dem Landtag falsche Wohnsitze gemeldet und dadurch 87.000 Euro kassiert. (dpa)

Anna Kristina Bückmann

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