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Der Angeklagte Ende Oktober im Verhandlungssaal des Landgerichtes Frankfurt (Oder).

© dpa

Prozess um zerstückelte Leiche: Zehn Jahre Haft für 27-Jährigen

Mit 15 Messerstichen wurde im März ein Mann erst getötet, dann zerstückelt. Die Leiche sollte in einem Rollkoffer versteckt werden. Nun verurteilte das Landgericht Frankfurt (Oder) einen 27-Jährigen. 

Frankfurt (Oder) - In einem Prozess um ein Gewaltverbrechen samt anschließender Zerstückelung der Leiche hat das Landgericht in Frankfurt an der Oder den Angeklagten am Montag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Richter in der brandenburgischen Stadt sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers als erwiesen an, dass der 27-Jährige im März seinen Mitbewohner mit 15 Messerstichen tötete und anschließend im Badezimmer zerstückelte, um den Toten in einen Rollkoffer verstecken zu können.

Das Urteil erging demnach wegen Totschlags, die genauen Motive für die Tat konnten trotz umfangreicher Beweisaufnahme in dem Prozess nicht aufgeklärt werden. Für die Schuld des Angeklagten sprachen laut Gerichtssprecher außer dessen Geständnis auch die Spuren des Tatgeschehens. Die genauen Abläufe blieben dabei allerdings unklar.

Beschuldigter verfügte laut Anklage über Fachkenntnisse

Das Verbrechen ereignete sich im März im Wandlitzer Basdorf (Barnim). Laut Anklage verfügte der Beschuldigte als gelernter Koch über Fachkenntnisse, die ihm dabei halfen, beide Beine und den linken Arm des Opfers abzutrennen. Demnach klingelte es gerade an der Wohnungstür, als er versuchte, die Leichenteile in dem Rollkoffer zu verstauen. Der Mann flüchtete und ließ dabei den Koffer sowie die Leichenteile zurück. Er stellte sich einige Tage später selbst der Polizei.

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Mit ihrem Urteil vom Montag blieben die Richter unter der Forderung der Anklage, die 13 Jahre Haft gefordert hatte. Positiv werteten sie laut Sprecher das Geständnis des Angeklagten. Die Verteidigung hatte sechs Jahre Gefängnis gefordert. Dem Sprecher zufolge hatte unter anderem auch eine etwaige Notwehrhandlung in dem Prozess eine Rolle gespielt. Dies passte nach Überzeugung der Richter allerdings nicht zum Spurenbild. Der Angeklagte wurde als voll schuldfähig eingestuft. Ein Verdacht auf Drogenkonsum erhärtete sich nicht. (AFP)

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