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Vor dem Landgericht Potsdam müssen sich sechs Neonazis wegen des Brandanschlags auf ein geplantes Flüchtlingsheim im August 2015 verantworten.

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Prozess um Nauener Neonazis: Urteile im Prozess um Nauener Brandanschlag Anfang Februar geplant

Nach längerem Schweigen ergreift der angeklagte NPD-Politiker Schneider im Prozess um den Brandanschlag von Nauen wieder das Wort - und überschüttet das Gericht mit Beweisanträgen. Die Strafkammer will nun aber schnell zu Urteilen kommen.

Potsdam - Die Urteile im Prozess gegen sechs Neonazis wegen des Brandanschlags von Nauen sollen voraussichtlich Anfang Februar gesprochen werden. Die 1. Strafkammer des Potsdamer Landgerichts muss zunächst eine Flut von neuen Beweisanträgen des angeklagten NPD-Politikers Maik Schneider und seiner Verteidiger beraten. Dann könnten die Plädoyers in der kommenden Woche gehalten und die Urteile am 6. Februar gesprochen werden, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter am Dienstag.

Vor dem Landgericht müssen sich sechs Neonazis wegen des Brandanschlags auf ein geplantes Flüchtlingsheim im August 2015 verantworten. Ursprünglich war die Urteilsverkündung am kommenden Dienstag geplant. Doch ein Verteidiger von Schneider will etwa noch eine Meteorologin zum Wetter in der Tatnacht zum 25. August 2015 hören. Da es windstill und sehr regnerisch gewesen sei, hätte Schneider nicht mit einem verheerenden Feuer rechnen müssen, meinte der Anwalt. Der 29-Jährige hatte vor Gericht betont, er habe die Halle nicht abbrennen, sondern nur als politisches Zeichen einrußen wollen.

NPD-Mann Schneider stellt mehr als ein Dutzend Anträge

Die Verteidigung will zudem noch Handydaten auswerten und einen Ortstermin an der abgebrannten Sporthalle anberaumen. Schneider selbst stellte mehr als ein Dutzend Anträge. Er will noch zahlreiche Zeugen anhören lassen, die ihn aus seiner Sicht entlasten könnten.

Unterdessen hat ein medizinischer Gutachter drei Angeklagte mit Alkohol- und Drogenproblemen als weitgehend schuldfähig eingestuft. Zwei der Neonazis hätten bei einer mutmaßlich von ihnen verübten Inbrandsetzung eines Autos und anderen rechtsextremen Straftaten - die auch Gegenstand des Prozesses sind - trotz erheblichem Konsum von Amphetaminen oder Alkohol nach den Schilderungen im Gericht kontrolliert und gezielt gehandelt, sagte der Rechtsmediziner. Daher käme bei ihnen keine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht.

2,5 bis 3 Promille: Gericht entscheidet über Schuldfähigkeit

Lediglich bei einem dritten Angeklagten, der einen Farbbeutel-Anschlag auf ein Parteibüro der Linken verübt haben soll sei eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit möglich. Der Angeklagte habe dabei einen Blutalkoholwert von 2,5 bis 3 Promille gehabt. "Da muss man erstmal hinkommen, das muss man sich erarbeiten - oftmals jahrelang", sagte der Gutachter. "Ein normaler Konsument liegt bei einem solchen Wert besinnungslos unter dem Tisch." Daher müsse das Gericht in diesem Fall über die Schuldfähigkeit entscheiden. (dpa)

Klaus Peters

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