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Mehrere Nauener Neonazis müssen sich vor dem Potsdamer Gericht für eine Reihe von Straftaten verantworten. Anstifter soll NPD-Politiker Maik Schneider (rechts) sein.

© R. Hirschberger/dpa

Prozess um Nauener Neonazi-Zelle: Langericht Potsdam setzt einen Angeklagten auf freien Fuß

Im Prozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen wurde der Haftbefehl gegen einen Angeklagten aufgehoben. Er hatte im Prozess eingeräumt, bei dem Anschlag "Schmiere" gestanden zu haben.

Potsdam/Nauen - Im Prozess zum Brandanschlag von Nauen hat die 1. Strafkammer des Langerichts Potsdam einen der drei inhaftierten Angeklagten auf freien Fuß gesetzt. Der Haftbefehl gegen den 27-Jährigen werde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, verkündete der Erste Vorsitzende Theodor Horstkötter am Donnerstag. Der Angeklagte muss bei seiner Mutter wohnen und sich regelmäßig bei der Polizei melden. Damit könne der Fluchtgefahr ausreichend begegnet werden, sagte Horstkötter. Der 27-Jährige hatte im Prozess eingeräumt, bei dem Anschlag auf eine geplante Notunterkunft für Flüchtlinge im August 2015 "Schmiere" gestanden zu haben.

Die Kammer lehnte anschließend einen weiteren Befangenheitsantrag ab, den der als Rädelsführer angeklagte NPD-Politiker Maik Schneider gegen Horstkötter gestellt hatte. Daraufhin legte Schneider sofort Widerspruch gegen die Fortsetzung des Prozesses ein. Hintergrund von bislang fünf Befangenheitsanträgen gegen die Kammer war die Bemerkung eines Schöffen, der Schneiders Glaubwürdigkeit offen in Zweifel gezogen hatte. (dpa)

Klaus Peters

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