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Der Nauener NPD-Politiker Maik Schneider.

© dpa

Prozess um Nauener Neonazi-Zelle: Befangenheitsanträge abgelehnt - der Prozess geht weiter

Ein Schöffe leistete sich im Nauener Neonazi-Prozess einen Verbalausfall - und riskierte damit den Neustart des Prozesses. Dieser wird am Donnerstag nun doch fortgesetzt.

Potsdam - Der Prozess um den rechtsextremistischen Brandanschlag auf eine als Asylheim vorgesehene Turnhalle in Nauen (Havelland) wird nicht neu aufgerollt – er geht am Donnerstag wie geplant weiter. Das berichtete am Mittwoch der rbb unter Berufung auf eine Sprecherin des Landgerichts Potsdam. Die Staatsschutzkammer habe vier Befangenheitsanträge abgelehnt.

In dem Prozess gegen den NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider und fünf weitere Männer wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Brandstiftung, Sachbeschädigung und weiterer rechtsextremer Attacken hatte sich ein Schöffe einen Verbalausfall geleistet. Er hatte Schneider gefragt, ob er denke, dass ihm irgendeiner den Quatsch glaube, den er erzähle. Zwei Verteidiger hatten deshalb Befangenheitsanträge gestellt – erst gegen den Schöffen, dann gegen die Kammer.

Mehrere Angeklagte hatte bereits Teilgeständnisse abgelegt. Der Brandanschlag auf die Turnhalle war, so wurde im Prozess bereits deutlich, sorgfältig geplant. 

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