zum Hauptinhalt
Vergangenen Dienstag startete der Prozess gegen die Nauener Neonazi-Zelle. Auf dem Foto zu sehen: Christopher L. (l-r) und sein Rechtsanwalt Mario Schink, Dennis W. und sein Rechtsanwalt Friedrich Wolf, der angeklagte NPD-Kommunalpolitiker Maik Schneider und sein Rechtsanwalt Jens-Michael Knaak.

© B. Settnik/dpa

Prozess um Nauener Neonazi-Zelle am Landgericht Potsdam: Verteidigung lehnt gesamte Kammer als befangen ab

Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen dringen zwei Verteidiger darauf, dass ein möglicherweise befangener Schöffe abgesetzt wird. Doch das Gericht will die Verhandlung zunächst fortsetzen.

Potsdam - Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen (Havelland) haben zwei Verteidiger die gesamte 1. Strafkammer als befangen abgelehnt. Der Verteidiger des NPD-Politikers Maik Schneider begründete seinen Antrag damit, dass die Kammer den Prozess am Dienstag fortsetzte, ohne zuvor über Befangenheitsanträge gegen einen Schöffen zu entscheiden. Damit sei das Vertrauen seines Mandanten in die Unvoreingenommenheit des Gerichts "zutiefst erschüttert", sagte der Anwalt. Der Schöffe hatte am ersten Prozesstag die Glaubwürdigkeit Schneiders in Zweifel gezogen.

Trotz der Anträge ordnete der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter die Fortsetzung der Hauptverhandlung an. Über die Befangenheitsanträge solle bis zum nächsten Prozesstag am Donnerstag kommender Woche entschieden werden.

Ein Angeklagter kann sich nicht erinnern, ob er beim Brandanschlag mitmachte

In dem Prozess müssen sich sechs Neonazis wegen eines Brandanschlags auf eine geplante Notunterkunft für Flüchtlinge und wegen weiterer Straftaten verantworten. Die Sporthalle in Nauen war bei dem Anschlag im August 2015 komplett niedergebrannt. Schneider hatte den Brandanschlag zum Prozessauftakt eingeräumt, aber von einem "Unfall" gesprochen. Er habe mit dem Feuer die Halle nur einrußen wollen, um ein politisches Zeichen zu setzen. Daraufhin blaffte der Schöffe Schneider an, ob er denke, dass irgendjemand "diesen Stuss" glaube.

Ein mitangeklagter 29-Jähriger stritt am Dienstag ab, an dem Anschlag beteiligt gewesen sei. Er habe unter Aufputschmitteln gestanden und sei in der Tatnacht zum 25. August 2015 mit einem Fahrrad kreuz und quer durch Nauen gefahren. Er habe zwar gesehen, wie Schneider und ein Mitangeklagter Paletten und Reifen in einen Transporter verladen hätten. Aber er konnte sich angeblich nicht erinnern, ob er sich daran beteiligt hatte. Mit dem Material wurde die Halle in Brand gesetzt. 

Der 29-Jährige räumte allerdings ein, dass er im Mai 2015 das Auto eines polnischen Bürgers mit Spiritus abgefackelt hatte. Der Mann habe im Verdacht gestanden, auf Spielplätzen Kinder belästigt zu haben. Er gestand auch, ein Türschloss und den Briefkasten eines Parteibüros der Linken in Nauen zugeklebt zu haben. 

Lesen Sie weiter:

Was der Neonazi-Zelle in Nauen vorgeworfen wird - und was nicht. Die PNN geben einen Überblick >>

Klaus Peters

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false