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Der angeklagte Lkw-Fahrer will am Mittwoch am Amtsgericht Brandenburg/Havel erklären, wie es zu dem Unfall kam.

© Bernd Settnik/dpa

Update

Prozess um getötete Feuerwehrleute in Brandenburg: Angeklagter Lkw-Fahrer nimmt Schuld auf sich

Im Prozess um die beiden toten Feuerwehrleute sagt am Mittwoch der angeklagte Lkw-Fahrer am Amtsgericht in Brandenburg/Havel aus. Er entschuldigt sich für die Tötung zweiter Menschen.

Brandenburg/Havel - Im Prozess um den tragischen Unfalltod zweier Brandenburger Feuerwehrleute auf der A2 hat der angeklagte Lkw-Fahrer die Schuld auf sich genommen. „Ich bin allein für den bedauerlichen Tod zweier Menschen und die schwere Verletzung eines weiteren verantwortlich“, ließ der 57-jährige Berliner seinen Anwalt am Mittwoch verlesen. Er schäme sich für das, was passiert sei und würde alles dafür tun, um das Geschehene rückgängig zu machen. Zuvor entschuldigte sich der Anwalt im Namen seines Mandanten bei den Angehörigen, die teils als Nebenkläger vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel auftreten. Stefan M., der sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss, spricht nicht selbst. Er sitzt im gestreiften Pullover auf der Anklagebank, den Kopf in eine Hand gestützt, den Blick auf den Tisch vor ihm gerichtet. Zu den Angehörigen oder den Feuerwehrleuten, die als Zuschauer den Prozess um ihre beiden toten Kameraden verfolgen, schaut er nicht. Aus Respekt vor den Angehörigen wolle er nicht selbst reden, so sein Anwalt. Sein Mandant habe Sorge, nicht gut zu formulieren, beim Sprechen ins Stocken zu geraten. Die Angehörigen der beiden Feuerwehrleute aus Kloster Lehnin (Potsdam-Mittelmark), Familienväter, die nur 23 und 38 Jahre alt wurden, kämpfen wie beim ersten Prozesstag am Dienstag mit den Tränen.

Lkw-Fahrer soll Lenk- und Ruhezeiten eingehalten haben 

An das, was am 5. September 2017 auf der A2 zwischen den Anschlussstellen Netzen und Brandenburg passiert ist, kann sich der gelernte Schlosser Stefan M. nur teilweise erinnern. 3000 bis 4000 Kilometer pro Woche sei er gefahren. Unfallfrei. Bis zu jenem Tag vergangenen Herbst. Er war auf dem Rückweg nach Berlin. Lenk- und Ruhezeiten habe er eingehalten, lässt er seinen Anwalt betonen. Von Ermüdungserscheinungen, schweren Augenlider, Unkonzentriertheit, habe er nichts bemerkt. Und doch rauscht er gegen kurz vor 4 Uhr nachts mit fast 90 km/h in eine Unfallstelle auf der A2 – die, so sagen es am Mittwoch mehrere Zeugen vor Gericht, taghell mit Teleskopscheinwerfern erleuchtet war, aus hunderten Metern Entfernung sichtbar. Ein „Blaulichtmeer“ sei das gewesen auf der Autobahn, sagt ein Lkw-Fahrer, der zufällig hinter Stefan M. fuhr, im Zeugenstand. Im Radio habe er vorher bereits gehört, dass es einen Unfall auf der Strecke gab. Er sei aufmerksam gewesen. Aber selbst wenn er die Verkehrsmeldung in seiner Fahrerkabine nicht gehört hätte, allein wegen des Lichts sei die Gefahrenstelle nicht zu übersehen gewesen. „Es ist genug Zeit gewesen. Kein Problem“, sagt der Fahrer. 

Fahrer: bin womöglich eingeschlafen

Das legt nur einen Schluss nahe, den auch Stefan M. nicht abstreitet: Er könne nicht ausschließen, dass es so gewesen sei, wie die Staatsanwaltschaft vermutet, lässt M. seinen Anwalt verlesen: Er sei womöglich kurz hinter dem Steuer eingeschlafen. Denn wie er sich der Unfallstelle näherte, an der die Feuerwehrleute aus Kloster Lehnin (Potsdam-Mittelmark) im Einsatz waren, daran könne er sich nicht erinnern.  Erst an den Aufprall, seinen Versuch, den schweren Sattelzug nach links zu steuern, könne er sich wieder erinnern. Das Einsatzfahrzeug der Feuerwehr dreht sich um die eigene Achse, kippte um und begrub zwei junge Helfer unter sich, die gerade dabei waren ihren Einsatz abzuschließen: Sie hatten zuvor einen eingeklemmten Mann aus einem Kleinstransporter befreit. 

Dem Kameraden das Leben gerettet

Ein dritter Feuerwehrmann, der am Mittwoch als Nebenkläger und Zeuge aussagt, wurde schwer verletzt. Einer der nun toten Kameraden habe ihn weggeschubst, als der Lkw mit lautem Knall in ihr Einsatzfahrzeug gekracht sei und ihm so das Leben gerettet. „Sonst würde ich jetzt nicht hier sitzen“, so der 23-Jährige. Ein weiterer Feuerwehrmann, der an der Unfallstelle war, sich dank des Warnrufs eines Kollegen Richtung Leitplanke retten konnte, sagt am Mittwoch aus. Er habe gesehen, dass zumindest ein Kamerad unter dem Einsatzfahrzeug lag, sagt er und ringt um Fassung. „Das ist alles noch nicht richtig verarbeitet“, sagt er. 
Was die teils traumatisierten Helfer und Angehörigen im Gerichtssaal erfahren haben, macht es ihnen nicht leichter, die Entschuldigung des Angeklagten anzunehmen: Nach dem Unfall musste der Fahrer seinen Führerschein abgeben. Die Anwältin einer Nebenklägerin erklärt am Mittwoch, dass Stefan M. am ersten Prozesstag selbst mit einem Auto vom Parkplatz des Amtsgerichts losgefahren sei. Es gebe Zeugen, ein Handyvideo. Die Staatsanwaltschaft prüft nun ein weiteres Verfahren gegen den 57-Jährigen. 

Urteil am 13. Dezember

Am Dienstag war Stefan M. eine Stunde zu spät vor Gericht erschienen. Er habe den Verkehr falsch eingeschätzt, hatte sein Anwalt erklärt. Zum Prozess gefahren haben soll ihn sein Vater. Das Urteil wird am 13. Dezember erwartet. 

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