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Rechtsanwalt Jens-Michael Knaak (l-r), der angeklagte NPD-Politiker Maik Schneider und Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt.

© Bernd Settnik/dpa

Prozess um Brandanschlag von Nauen: Anklage fordert knapp neun Jahre für NPD-Politiker Schneider

Im Prozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft fordert die Anklage fast neun Jahre Haft für NPD-Politiker Maik Schneider. Von dem Urteil soll ein Signal ausgehen, so die Staatsanwaltschaft.

Potsdam - Im Prozess um den Brandanschlag von Nauen hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten NPD-Politiker Maik Schneider acht Jahre und neun Monate Haft gefordert. Für Dennis W., einen der fünf mitangeklagten Neonazis, forderte die Anklage acht Jahre und drei Monate Haft, weil dieser im August 2015 eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) gemeinsam mit Schneider angezündet habe. Staatsanwalt Nils Delius sagte, der NPD-Politiker und seine fünf mitangeklagten Neonazis hätten eine Gruppe „mit fremdenfeindlicher und rechtsextremer Gesinnung“ gebildet, die sich im Jahr 2015 zunehmend radikalisiert habe. „Vom Urteil soll ein Signal ausgehen, dass wir solche Taten nicht dulden und hart bestrafen“, sagte Staatsanwalt Nils Delius. 

Vorwurf der Bildung einer kriminelle Einigung wurde fallen gelassen

Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft zuvor im Laufe des Prozesss auch den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung fallen gelassen – aus prozessökonomischen Gründen. Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sprach von einer rechten Stadtguerilla.

Wegen Beihilfe zu der Brandstiftungg wurden drei Mitglieder verurteilt werden, die Schmiere gestanden oder bei deVorbereitung des Anschlags geholfen haben sollen. Christopher L. soll wegen Beihilfe zu der Brandstiftung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt werden. Für Sebastian F. und Christian B. forderte die Anklage nur zwei Jahren auf Bewährung. Für sie kämen nach der Kronzeugenregelung Bewährungsstrafen in Betracht, weil sie durch umfangreiche Aussagen und Geständnisse die Ermittlungen befördert haben, hieß es.Thomas Frank E. sei keine Beteiligung an der Brandstiftung nachzuweisen, sagte Delius. Dieser solle aber wegen anderer Delikte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten erhalten.

"Ziel des Anschlags war das Niederbrennen der Halle"

Die Brandstiftung an der Sporthalle eines Oberstufenzentrums sei unter der Leitung von Schneider lange geplant und sorgfältig durchgeführt worden. „Diese Brandstiftung sollte ein Zeichen setzen: Ein Zeichen des Hasses, der Hartherzigkeit und der Fremdenfeindlichkeit“, sagte Delius. Schneider und sein Komplize hätten schließlich einen vor dem Eingang der Sporthalle aufgerichteten Scheiterhaufen entzündet, sagte der Staatsanwalt. Dabei wurde auch eine Gasflasche eingesetzt. „Das beweist, dass das Ziel des Anschlags das Niederbrennen der Halle war“, argumentierte der Ankläger. Schneider hatte die Tat zwar eingeräumt, aber erklärt, er habe die Halle nicht abbrennen, sondern lediglich als politisches Zeichen einrußen wollen.

In die beantragten Freiheitsstrafen sollen auch andere Delikte von Mitgliedern der Gruppe einfließen. Dazu gehört ein Farbbeutel-Anschlag auf ein Parteibüro der Linken, Brandstiftung an einem Auto und an einer Dixi-Toilette auf einer Baustelle für ein Flüchtlingsheim.

Klaus Peters

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