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Prozess gegen Torsten Krause: Ex-Landtagsabgeordneter vom Betrugsvorwurf freigesprochen

"Im Zweifel für den Angeklagten": Da nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnt, dass Torsten Krause bewusst falsche Angaben zu seinen Fahrtkosten gemacht hat, wurde er vom Betrugsvorwurf freigesprochen.

Potsdam - Im Prozess gegen den ehemaligen Landtagsabgeordneten Torsten Krause (Linke) wegen Fahrtkostenbetrugs hat das Amtsgericht Potsdam den 38-Jährigen freigesprochen. Es sei nicht zweifelsfrei festzustellen, dass sich Krause mit einer bewusst falschen Angabe seines Wohnorts in Lychen (Uckermark) Fahrtkostenpauschalen in Höhe von 72.000 Euro von der Landtagsverwaltung erschlichen habe, erklärte die Vorsitzende Richterin, Christine Rühl, am Freitag in ihrer Urteilsbegründung. „Daher gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.“ Die Staatsanwaltschaft hatte für Krause eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung sowie die Einziehung des angeblich erschwindelten Geldes gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwältin kündigte erklärte nach dem Urteil an, eine Berufung prüfen. Keiner der vom Gericht gehörten mehr als 20 Zeugen habe erklärt, dass er Krause nicht in Lychen gesehen habe oder dass er den 38-Jährigen gar nicht kenne, sagte die Richterin in der Begründung. «Wie oft man an seinem Wohnort sein muss, um sagen zu können, dass dies der Wohnort sei, weiß niemand zu sagen.». Dazu gebe es auch keine Vorschrift des Landtags. Die Anklage hatte Krause vorgeworfen, dass er von 2005 bis 2012 beim Landtag Lychen als Wohnort vorgetäuscht habe, obwohl er tatsächlich in Potsdam und Berlin gelebt habe. Damit habe er sich monatlich rund 1000 Euro und insgesamt rund 72 000 Euro erschwindelt. Krause hatte vor Gericht erklärt, dass er in Lychen gewohnt und dort auch Mandate in der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag der Uckermark wahrgenommen habe. In seinem Schlusswort vor dem Urteil wies Krause erneut alle Vorwürfe zurück und erklärte, er sei überzeugt, rechtmäßig gehandelt zu haben. «Ich war Mitglied des Landtags, um Gesetze zu schaffen, und nicht, um sie zu brechen», betonte er. Zur Landtagswahl 2014 sei er nicht mehr angetreten, weil er eine wissenschaftliche Karriere angestrebt habe. Zu seiner derzeitigen Tätigkeit äußerte er sich nicht. Die Ermittlungen waren 2012 nach einer anonymen Anzeige gegen Krause eingeleitet worden. Im Mai vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Krause erlassen. Dieser lautete auf zehn Monate zur Bewährung und Einziehung des angeblich unrechtmäßig erlangten Geldes. Krause hatte dagegen Einspruch eingelegt und sich von seiner Tätigkeit als Büroleiter der damaligen Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) beurlauben lassen.

Klaus Peters, dpa

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