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Brandenburg: Prozess gegen Onur U. wohl in Türkei

Ankara fordert Ermittlungsakten über mutmaßlichen Alex-Schläger an

Berlin - Der in die Türkei geflüchtete mutmaßliche Haupttäter im Fall des am Alexanderplatz totgeprügelten Jonny K. wird wohl nicht in Berlin vor Gericht gestellt. Denn jetzt ist offiziell: Onur U. ist türkischer Staatsbürger. Gestern hat die Berliner Staatsanwaltschaft das bereits angekündigte Rechtshilfeersuchen aus der Türkei erhalten. Damit habe man nun Gewissheit, dass der Tatverdächtige die türkische Staatsbürgerschaft besitze“, so Steltner. Das Rechtshilfersuchen müsse jetzt noch eingehend geprüft werden.

Nachdem die türkischen Kollegen in der vergangenen Woche angekündigt hatten, gegen den in die Türkei geflohenen Onur U. zu ermitteln, gab es zunächst verwirrende Spekulationen bezüglich seiner Staatsangehörigkeit. „Es spricht einiges dafür, dass er die doppelte Staatsangehörigkeit hat“, sagte Steltner, aber das müsse noch überprüft werden.

Die türkischen Behörden liefern ihre Staatsbürger nicht aus, haben aber schon einen Haftbefehl gegen Onur U. verhängt, da der deutsche Haftbefehl nur in Ländern der EU gültig ist. „In dem Rechtshilfeersuchen bitten die türkischen Behörden um Akten aus dem Ermittlungsverfahren gegen Onur U.“, sagte Steltner.

Der mutmaßliche Täter hatte am 14. Oktober 2012 vor einer Discothek am Alexanderplatz gemeinsam mit fünf anderen jungen Männern den damals 20-jährigen Jonny K. so brutal zusammengeschlagen, dass dieser kurz darauf starb. Kurz nach der Tat flüchtete der mutmaßliche Hauptverdächtige Onur U. in die Türkei. Nachdem er vor wenigen Monaten eine freiwillige Rückkehr nach Deutschland versprochen hatte, um sich hier den deutschen Behörden zu stellen, ist diese Hoffnung inzwischen geschwunden. Neben Onur U. ist ein weiterer mutmaßlicher Schläger, Bilal K. (24), flüchtig. Drei weitere Verdächtige sitzen in U-Haft, einer ist frei.

Gestern war Onur U. auch Thema während des Besuchs von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in der Türkei. Er hatte in Ankara mit seinem türkischen Amtskollegen Muammer Güler auch über die Nachteile eines Doppelpasses gesprochen. Der Fall Onur U. sei in der mehrstündigen Unterredung kurz angesprochen worden, hieß es nach dem Treffen in Teilnehmerkreisen. Ob die Minister dabei zu Ergebnissen kamen, wurde allerdings nicht mitgeteilt. Ein Sprecher Friedrichs betonte, dass Auslieferungsersuchen grundsätzlich Sache der Justiz seien, dies gelte in Deutschland wie in der Türkei. In dem Gespräch mit Güler betonte Bundesinnenminister Friedrich laut Teilnehmern, die Probleme im Fall Onur U. seien für ihn ein Beispiel dafür, warum die doppelte Staatsbürgerschaft abzulehnen sei. So lange es Nationalstaaten gebe, sollten Menschen auch eindeutig einem einzigen Staat zuzuordnen sein. Ursprünglich wollte sich Friedrich bei seinem Besuch für eine Auslieferung von Onur U. einsetzen.K. Hense/Th. Seibert, Istanbul

K. Hense, Th. Seibert

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