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Prozess gegen Nauener Neonazi-Zelle: Nauen-Prozess: Antrag auf Befangenheit

Potsdam - Trotz eines möglicherweise befangenen Schöffen wird der Prozess um den Brandanschlag auf ein geplantes Flüchtlingsheim in Nauen (Havelland) zunächst fortgesetzt. Das Gericht werde erst später darüber entscheiden, ob sich der Schöffe mit einer Bemerkung gegenüber dem als Rädelsführer angeklagten NPD-Politiker Maik Schneider angreifbar gemacht habe, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Montag.

Potsdam - Trotz eines möglicherweise befangenen Schöffen wird der Prozess um den Brandanschlag auf ein geplantes Flüchtlingsheim in Nauen (Havelland) zunächst fortgesetzt. Das Gericht werde erst später darüber entscheiden, ob sich der Schöffe mit einer Bemerkung gegenüber dem als Rädelsführer angeklagten NPD-Politiker Maik Schneider angreifbar gemacht habe, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Montag. Zunächst soll der Schöffe dazu Stellung nehmen. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

Der Schöffe hatte Schneider am Donnerstag bei dessen Aussage angeblafft, „der Quatsch, den Sie erzählen“ sei wenig glaubhaft. Zuvor hatte Schneider erklärt, es sei ein Unfall gewesen, dass die Sporthalle eines Oberstufenzentrums niedergebrannt sei. Der Verteidiger hat einen Befangenheitsantrag gegen den Schöffen gestellt.

Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Schöffe ausgewechselt und der Prozess neu aufgerollt werden muss. Das Verfahren gegen insgesamt sechs Neonazis bedeutet aus Sicht des Rechtsextremismus-Experten Markus Klein eine „Befreiung“ für Nauen. „In der Stadt hofft man auf ein schnelles und klares Urteil“, sagte der Experte des demos-Instituts für Gemeinwesenberatung der „Märkischen Allgemeinen“ (Montag). Von der Gruppe um Schneider sei eine Stimmung der Angst geschürt worden. dpa

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