zum Hauptinhalt

PROTESTAKTION FÜR NACHTFLUGVERBOT: BER-Heimleuchten am Landtag?

Mit einer Klage vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht wollen Fluglärmgegner eine Protestaktion am Landtag durchsetzen. Die Initiativen wollen den Abgeordneten am Mittwoch mit einer Video-Illumination auf der Parlamentsfassade „heimleuchten“.

Mit einer Klage vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht wollen Fluglärmgegner eine Protestaktion am Landtag durchsetzen. Die Initiativen wollen den Abgeordneten am Mittwoch mit einer Video-Illumination auf der Parlamentsfassade „heimleuchten“. Und zwar, um sie an das erfolgreiche Volksbegehren für ein verlängertes Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen BER zu erinnern.

Nachdem Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) die Aktion mit Verweis auf die Hausordnung untersagte, hatte jetzt das Polizeipräsidium eine entsprechende Auflage erteilt. Dagegen richtet sich ein Eilantrag der Initiativen. Das Verwaltungsgericht will darüber zügig entscheiden.

Stark hatte ihr Verbot damit begründet, dass politische Kundgebungen im und am Landtag nicht gestattet seien. Dies gelte laut Hausordnung für Spruchbänder, Flugblätter, Plakate, Fahnen oder ähnliches Werbematerial. Daher könne auch die geplante Video-Illumination auf der Fassade des Parlaments nicht gestattet werden. Um den Brandenburger Landtag gibt es, anders als bei anderen Parlamenten, keine Bannmeile. Daher sind angemeldete Demonstrationen vor dem Gebäude zulässig.

Die Fluglärm-Initiativen wollen mit ihrer Aktion daran erinnern, dass der Landtag vor fünf Jahren ein erfolgreiches Volksbegehren für eine achtstündige Nachtruhe am BER angenommen hatte. Bislang hat Brandenburg in Verhandlungen mit dem Miteigner Berlin aber noch keine Ausweitung der bisher auf fünf Stunden begrenzten Nachtruhe erreicht.

Nach dem fraktionslosen Abgeordneten Christoph Schulze hatte auch die Grünen-Fraktion Landtagspräsidentin Stark aufgefordert, die Protestaktion doch zu genehmigen. „Die Fassade soll nur angeleuchtet werden“, sagte die Grünen-Abgeordnete Ursula Nonnemacher. Auch eine Verletzung der Würde des Hauses sei in dieser Aktion nicht zu erkennen.dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false