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Pro Schüler sollen in Brandenburg 2000 Euro fehlen: Freie Schulen ziehen für mehr Zuschüsse vor Gericht

Nichtstaatliche Einrichtungen sehen sich im geplanten Doppelhaushalt nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb klagen die Freien Schulen jetzt vor dem Verwaltungsgericht.

Potsdam - Pünktlich zur Haushaltsdebatte im Landtag machen die freien Schulen in Brandenburg erneut Druck auf das Land. Während die Gehälter der Lehrkräfte an staatlichen Schulen angehoben würden, verhindere das von Britta Ernst (SPD) geführte Bildungsministerium bewusst diese Steigerungen für freie Schulen, heißt es in einer am Mittwoch verschickten Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen (AGFS) im Land Brandenburg. Wegen dieser Ungleichbehandlung hätten 124 von 176 freien Schulen im Land bereits im Sommer Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, sagte AGFS-Geschäftsführer Tilo Steinbach den PNN.

Es soll ein Präzedenzfall geschaffen werden

Das Gericht habe noch keinen Termin anberaumt, so Steinbach. Nicht alle 124 Klagen werden dann behandelt, sondern stellvertretend nur die der Waldorfschule in Frankfurt (Oder). Die Entscheidung sei dann analog auf die anderen Klagen anzuwenden. Das Gesamtvolumen der eingereichten Klagen für das Schuljahr 2018/19 betrage 20 Millionen Euro.

Konkret kritisieren die freien Schulen folgenden Umstand: Während für die Lehrkräfte an staatlichen Schulen im Jahr 2018 die Erfahrungsstufe 6 (bisher 5) im Tarifsystem des Landes eingeführt werde, ändere das Bildungsministerium nicht entsprechend die Personalkostenzuschüsse der freien Schulen – obwohl das Schulgesetz dies vorsehe. Die Kosten für die Anpassung an den staatlichen Schulen sind im Doppelhaushalt für 2019/20 berücksichtigt, der am Freitag im Landtag beschlossen werden soll. Tarifliche Verbesserungen bei Grundschullehrern im staatlichen Schuldienst werden allerdings an die freien Schulen weitergegeben, wie die Arbeitsgemeinschaft einräumt. „Das ist ein positives Zeichen“, heißt es in der Mitteilung. Dass den freien Schulen aber die höhere Vergütung durch eine neue Erfahrungsstufe vorenthalten werde, komme einer Benachteiligung gleich.

Pro Schüler fehlen 2000 Euro

Die Arbeitsgemeinschaft habe dem Ministerium bereits ein Stufenmodell bis 2021 zur Gewährung der Zuschüsse vorgeschlagen, so Steinbach. Das Ministerium sei jedoch nicht bereit gewesen, darüber zu sprechen. Das Versprechen von mehr Planbarkeit und Transparenz bei der Umstellung der Finanzierung der freien Schulen 2011 müsse ernstgenommen werden, fordern die Vertreter der freien Schulen. Aktuell erhalten die freien Schulen ihren Angaben zufolge je nach Schulform zwischen 65 und 85 Prozent der Kosten einer staatlichen Schule als Landeszuschuss. Die freien Träger müssten deshalb rund 2000 Euro pro Schüler über Schulgeld oder Spenden finanzieren.

Der Umgang mit den Schulen in freier Trägerschaft war vor vier Jahren bereits ein Fall für das Verfassungsgericht. Nach jahrelangem Streit und einem Protestcamp vor dem Potsdamer Landtag entschied das oberste Landesgericht im Dezember 2014 zugunsten der rot-roten Landesregierung. Die Klage der Opposition gegen die insgesamt heruntergefahrene staatliche Finanzierung wurde abgeschmettert.

Das Bildungsministerium will erst nach der Gerichtsentscheidung handeln

Das Land sieht aktuell keinen Handlungsbedarf, sondern will die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu den Klagen abwarten, heißt es aus dem Bildungsministerium. Für die Zuwendungsbemessung seien Personaldurchschnittskosten zugrunde zu legen, die den Arbeitgeberkosten für tarifbeschäftigte Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft entsprechen, erklärt Ministeriumssprecher Ralph Kotsch. „Gleichwohl ist eine exakte Übereinstimmung oder die Bestimmung einer durchschnittlichen Entwicklungsstufe nicht vorgesehen“, so Kotsch. Er verweist auch darauf, dass seit 2012 die Schülerzahlen an Schulen in freier Trägerschaft um knapp 15 Prozent gestiegen seien, die Höhe der gezahlten Betriebskostenzuschüsse im selben Zeitraum aber um 48 Prozent. Das zeige, dass das Land seiner Verantwortung für die Sicherung des Ersatzschulwesens „weiterhin in besonderem Maße“ nachkomme.

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