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Brandenburg: Prämien für Abschied und Mobilität Die Eckpunkte des neuen Tarifs

für Brandenburgs Landesbedienstete

Potsdam - Die Landesregierung hat in der Nacht zu Mittwoch mit den Gewerkschaften einen  neuen Tarif für die mehr als 50 000 Landesbediensteten vereinbart. Der neue Tarifvertrag und weitere Nebenvereinbarungen sollen den öffentlichen Dienst fit für die Zukunft machen. Wegen des Fachkräftemangels und des Wettbewerbs um Nachwuchskräfte soll er attraktiver werden. Die insgesamt 52 Seiten umfassenden Kompromisspapiere zum neuen Tarif für den Umbau der Landesverwaltung sowie zur besseren Besoldung bei Polizei und an Schulen liegen den PNN vor. Ein Überblick über die Ergebnisse.

POLIZEI UND JUSTIZ

Bereitschaftspolizisten erhalten ab 2018 eine Erschwerniszulage von 60 Euro pro Monat. Grund dürfte die gestiegene Belastung für die Beamten in den vier Hundertschaften sein. Polizisten und Justizvollzugsbeamte im mittleren Dienst sollen besser bezahlt werden. Das Eingangsamt, in dem noch 320 Polizeibeamte sind, soll in der Besoldung von Stufe A7 auf A8 heraufgestuft werden, ebenso Justizvollzugsbeamte. Das sind im Monat zwischen 70 und 180 Euro mehr. Für Polizeibeamte soll bis 2019 die freie Heilfürsorge – eine Krankenversicherung auf Staatskosten – wieder eingeführt werden. Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) will zeitnah ein Fernstudium an der Fachhochschule der Polizei einführen, damit Beamte darüber ihre Chancen für den Aufstieg in den gehobenen Dienst verbessern können.

LEHRER UND SEITENEINSTEIGER

3322 Grundschullehrer sollen ab 1. Januar 2019 um eine Besoldungsstufe besser bezahlt werden: Statt A12 gilt künftig für sie A13. Das macht pro Monat rund 400 Euro aus. Auch Lehrer mit DDR-Abschluss sollen dann mehr Geld bekommen. Zunächst werden sie von Besoldungsstufe A11 auf A12 angehoben. Das macht zwischen 250 und 400 Euro mehr pro Monat. Nach einer Bewährungszeit soll zum August 2020 eine Beförderungsmöglichkeit von A12 auf A13 geschaffen werden – was wieder rund 400 Euro mehr ausmacht. Bereits zum 1. August ist die Besoldungsstufe für 5900 Lehrer der Sekundarstufe I auf A13 angehoben worden. Um einen fachgerechten Unterricht sicherzustellen, wurden Leitlinien für eine Qualifizierung von Seiteneinsteigern vereinbart. Sie sollen künftig auf 15 Monate befristete Verträge bekommen. Bevor sie Unterricht geben, sollen sie einen dreimonatigen Grundkurs und danach weitere Fortbildungen absolvieren. Wer diese erfüllt und sich bewährt, dessen Stelle wird nach 15 Monaten entfristet. Zudem soll es ein Programm geben, um bereits unbefristet beschäftigte Seiteneinsteiger gestreckt über fünf Jahre auszubilden.

WENIGER BEFRISTETE STELLEN

Die Landesregierung will die hohe Zahl befristeter Stellen mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 um ein Drittel senken. Die Gewerkschaft Verdi hatte zuletzt Anfang November die hohe Zahl befristeter Stellen in Brandenburgs Landesverwaltung kritisiert. Auch intern gibt es Kritik, weil der hohe Anteil solch fragiler Beschäftigungsverhältnisse nicht den politischen Leitlinien der Regierungsparteien SPD und Linke entspricht. Von 13 658 Angestellten der Landesverwaltung haben laut Verdi fast 1400 nur befristete Verträge – also zehn Prozent. Vor sieben Jahren, kurz nach dem Start der ersten rot-roten Landesregierung, waren es noch 5,4 Prozent.

UMBAU DER VERWALTUNG

Um die Digitalisierung der Landesverwaltung zu stemmen, sollen 50 neue Vollzeitstellen in der Landesregierung geschaffen werden. Falls Landesbedienstete beim Umbau der Landesverwaltung neue Jobs annehmen müssen, greifen breite Angebote. Es soll keine betriebsbedingten Kündigungen geben – nur, wenn Landesmitarbeiter zumutbare Ersatzjobs oder Qualifizierungen nicht annehmen. Das Land will alle Kosten für Qualifizierungen – Fortbildung, Studium, Prüfungsgebühren – übernehmen. Je nach Dauer von ein bis fünf Jahren gibt es Basisprämien für das Bestehen der Abschlussprüfung in Höhe von 400 bis 1200 Euro. Wer besonders gut abschneidet, bekommt noch eine Anerkennungsprämie von 500 bis 1750 Euro. Wer sich weiterbildet, neue Abschlüsse macht, für den gibt es fünf Jahre Kündigungsschutz bis maximal Ende 2027. Im Gegenzug sind die Mitarbeiter verpflichtet, weiter für das Land zu arbeiten. Sonst müssen sie die Kosten zurückzahlen. Daneben gibt es – extra zum Trennungsgeld – Mobilitätsprämien für Mitarbeiter, die einen neuen Job an einem neuen Ort bekommen. Vorgesehen sind fünf Stufen zwischen zehn und mehr als 70 Kilometern. Die Einmalzahlungen für 18 Monate belaufen sich je nach Entfernung auf 450 Euro bis 2250 Euro. Wer keinen gleichwertigen Job bekommt, wird je nach Dienstjahren bis zu zwei Jahre vor Rückstufung in eine niedrigere Bezugsklasse geschützt. Dann sollen Besitzstandszulagen Verluste abfedern. Mit 60 Jahren, 15 Jahren im Landesdienst und ohne Ersatzposten kann man vorzeitig in den Ruhestand gehen: Mit 72 Prozent der bisherigen Bezüge bis zur Rente.

FORST

Für 350 Waldarbeiter des Landesbetriebs Forst wurde eine Altersteilzeitregelung ab Anfang 2018 vereinbart, um das sozial verträgliche Ausscheiden der Beschäftigten abzusichern. Damit soll die Belegschaft der Forst schrittweise verjüngt werden. Das Land will Abfindungen von bis zu 50 000 Euro für jene zahlen, die freiwillig gehen. Die Summe richtet sich nach den bisherigen Bezügen und der Beschäftigungszeit. Wer sich schnell bis Ende 2018 entscheidet, bekommt 10 000 Euro obendrauf. Maximal sind also 60 000 Euro Abfindung möglich. Zugleich sollen 18 Stellen – davon zehn Waldarbeiter – beim Landesbetrieb Forst neu geschaffen werden, um das Forstpersonal zu verjüngen. Für die Forst werden spezielle Regeln für Altersteilzeit ab 60 Jahren geschaffen. Alexander Fröhlich

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