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POSITION: Geheimschutz vor Aufklärung

Wie Behörden dem NSU-Untersuchungsausschuss die Arbeit schwer machen Von Ursula Nonnemacher

In zehn Tagen wird der Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz ein Jahr her sein. Inzwischen ist klar, dass die Behörden auch im Umgang mit dem islamistischen Terroristen Anis Amri versagt haben. Hier gibt es Parallelen zum Staatsversagen im Falle der rechtsextremistischen Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Wenn wir Terroranschläge verhindern wollen, müssen wir auch das NSU-Desaster gründlich aufarbeiten und notwendige Konsequenzen ziehen. Doch Brandenburgs Verfassungsschutz hat nicht nur versucht, die gerichtliche Aufklärung im NSU-Prozess in München zu erschweren – er behindert zusammen mit anderen Behörden auch den NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag. Der Umgang mit einem Geheimnisverrat eines V-Mannes im Jahr 2001 ist ein Paradebeispiel dafür, wie das Eigenleben mancher Behörden dem Staatswohl entgegenwirkt – bis in die Gegenwart.

2001 ermittelten der Generalbundesanwalt und das Landeskriminalamt Brandenburg wegen Terrorismusverdachts gegen die „Nationale Bewegung“ (NaBe). Diese hatte sich unter anderem zu drei Brandanschlägen bekannt. Zwei trafen türkische Imbissstände, einer den jüdischen Friedhof in Potsdam. Diese Verbrechen konnten nie aufgeklärt werden.

Mangels Spuren hofften die Ermittler, eine Großrazzia bei rund 20 Rechtsextremisten, die die Polizei am 17. Februar 2001 ohnehin plante, würde sie weiterbringen. Doch der Durchsuchungstermin wurde am 6. Februar 2001 verraten – ausgerechnet vom Verfassungsschutz- V-Mann Christian K. Die Polizei hörte das Telefonat ab. Obwohl Beamte bis hinauf zum LKA-Chef und führende Verfassungsschützer inklusive des Behördenleiters über den Geheimnisverrat informiert wurden, erstattete niemand Anzeige. Recherchen des Tagesspiegels und anderer ist es zu verdanken, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam gut zwei Jahre später doch noch von dem Vorgang erfuhr.

Angeklagt und verurteilt wurde aber nur der ehemalige V-Mann, gegen Polizisten und Verfassungsschützer jedoch nicht einmal Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine Oberstaatsanwältin hegte zwar einen Anfangsverdacht auf Strafvereitelung im Amt, weshalb sie auch LKA-Chef Axel Lüdders als Beschuldigten ins Visier nahm – aber nur für zwei Wochen. Dann habe der Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Junker das Verfahren zur Chefsache erklärt und seine Rechtsauffassung durchgesetzt, sagte die Juristin vor dem NSU-Untersuchungsausschuss, „oben sticht unten“.

Auch als der Untersuchungsausschuss das Thema im Frühjahr 2017 aufgriff, versuchten die Behörden die Aufklärung zu behindern. So wurden mehrere Tausend Aktenseiten einfach nicht geliefert. Dass sie überhaupt existieren, kam erst durch eine Zeugenvernehmung heraus. Das Innenministerium legte daraufhin zahlreiche Aktenordner vor: Aber nur uns Ausschussmitgliedern, nicht unseren sicherheitsüberprüften Mitarbeitern. Sichten durften wir die Beweismittel nur unter Aufsicht von Verfassungsschützern und Polizisten – nach dem Treptow-Verfahren.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat dieses Verfahren kreiert, um Bundestagsabgeordneten während des ersten NSU-Untersuchungsausschusses die Namen noch nicht enttarnter V-Leute zu offenbaren. Doch während es dort um topgeheime Informationen ging, stuften die Behörden in Brandenburg vielfach nicht Schutzwürdiges als Geheimsache ein  – unter anderem massenhaft Presseberichte.

Juristisch haltbar war das nicht. Deshalb lieferten die Sicherheitsbehörden die Akten schließlich in den Geheimschutzraum des Landtags – wodurch jedoch eine Behandlung in öffentlicher Sitzung ebenfalls ausgeschlossen wurde. Obendrein wurde umfangreich geschwärzt. Das ging so weit, dass sogar Namen führender Neonazis in Zeitungsartikeln unkenntlich gemacht wurden.

Auf dieses abstruse Vorgehen wollte ich mich nicht einlassen, weshalb ich die „Ausstufung“ von 235 Dokumenten beantragte, wovon 104 nicht einmal als Verschlusssachen eingestuft sind. Sie liegen nur deshalb im Geheimschutzraum, weil sie zusammen mit „vertraulichen“ oder „geheimen“ Papieren eingescannt wurden. Der höchsteingestufte Inhalt einer Akte bestimmt deren Geheimhaltungsgrad.

Bis zur letzten Sitzung des Ausschusses zum Komplex „Nationale Bewegung“ hatdas Innenministerium keine dieser Akten für die öffentliche Beweisaufnahme freigegeben. Der aus diesem Grund in den Ausschuss zitierte Innenminister versicherte zwar Kooperationsbereitschaft. Doch sein Beamtenapparat scheint ein Eigenleben zu führen: Die Beweismittel sind weiterhin unter Verschluss.

Und die Justizbehörden? Sie haben alle Ermittlungsakten zum Geheimnisverrat ebenfalls in den Geheimschutzraum verbannt. Obwohl die Gerichtsverhandlung gegen Ex-V-Mann Christian K. einst öffentlich stattfand. Erst nach einer Vorladung des Justizministers erreichte der Ausschuss die Herunterstufung – doch zu spät für die entscheidende Sitzung.

Da die Ausschuss-Mehrheit den vielfach ungerechtfertigten Geheimhaltungswünschen der Behörden weitgehend nachkam, ist eine absurde Situation entstanden: Aus den staatsanwaltschaftlichen Vernehmungsprotokollen des Ex-V-Mannes Christian K. und seines ehemaligen V-Mann-Führers darf inzwischen öffentlich zitiert werden. Aus unseren eigenen Vernehmungen der beiden Zeugen jedoch nicht, weil sie als „geheim“ eingestuft worden sind.

Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München erlitt der brandenburgische Verfassungsschutz Schiffbruch, als er eine öffentliche Vernehmung des ehemaligen V-Mannes „Piatto“ verhindern und eine Handakte seines V-Mann-Führers unter Verschluss halten wollte. Im Brandenburger Untersuchungsausschuss ist es den Behörden hingegen gelungen, eine transparente Aufklärung des gestern vorläufig abgeschlossenen „NaBe“-Komplexes auszubremsen.

Hanebüchenes Verfassungsschutzhandeln, das in den Akten dokumentiert ist, kann bis heute nicht öffentlich gemacht werden, weil die rund 15 Jahre alten Akten im Geheimschutzraum des Landtags lagern. Eine Veröffentlichung würde nicht das Staatswohl gefährden – allerdings das Behördenwohl.

Die Autorin ist Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg und Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss

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