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Der Nationalsozialistische Untergrund. Fahndungsbilder von Beate Zschäpe (von links), Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos aus dem Jahr 1998. Im Landtag Brandenburg will ein Untersuchungsausschuss nun prüfen, ob der Verfassungsschutz die Suche nach dem Terror-Trio behindert hat.

© Frank Doebert/Ostthueringer Zeitung/dpa

Position: Brandenburgs Behörden und der NSU: Die Frage nach "Handeln oder Unterlassen"

Am 12. Juli befasst sich ein Untersuchungsausschuss im Landtag mit der Frage, ob der Brandenburger Verfassungsschutz den NSU hätte verhindern können. Der Aufklärungsbedarf geht aber noch darüber hinaus. Ein Gastbeitrag von Ursula Nonnemacher, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag und Mitglied des Untersuchungsausschusses.

Mit einem schwerkriminellen Rechtsextremisten als „Vertrauensmann“ wollte Brandenburgs Verfassungsschutzbehörde unsere Verfassung schützen. Dafür, dass seine V-Mann-Hinweise auf Bewaffnungspläne und Überfälle von drei flüchtigen Neonazis in polizeilichen Ermittlungen münden, sorgte sie aber nicht. Hätte der Verfassungsschutz die Morde des selbst ernannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) verhindern können, wenn er seine Informationen mit der Polizei geteilt hätte? Mit dieser Frage befasst sich ab dem 12. Juli ein Untersuchungsausschuss im Landtag.

Als die Polizei am 26. Januar 1998 eine Jenaer Garage durchsuchte, fand sie Rohrbomben und Sprengstoff. Mieterin der Bombenwerkstatt war Beate Zschäpe, Mitnutzer waren Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Das Neonazi-Trio tauchte sofort unter.

Aufgetaucht sind die drei Neonazis erst wieder am 4. November 2011: Nach einem Banküberfall in Eisenach sollen sich die beiden Uwes erschossen und in ihrem Wohnmobil verbrannt haben. Seither sind sie als „Nationalsozialistischer Untergrund“ bekannt. Den Rechtsterroristen werden mindestens 15 Überfälle, zwei Sprengstoffanschläge und zehn Morde zur Last gelegt. Sie hatten sich fast nur Opfer ausländischer Herkunft ausgesucht, mit Ausnahme der Polizistin Michèle Kiesewetter. Der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer des NSU läuft seit mehr als drei Jahren vor dem Oberlandesgericht München.

Brandenburger Sicherheitsbehörden stehen ebenfalls im Fokus

Keines seiner bisher bekannten Verbrechen hat der NSU in Brandenburg verübt – trotzdem stehen Brandenburgs Sicherheitsbehörden mit im Fokus des Verfahrens und massiv in der Kritik. Denn unser Verfassungsschutz hatte offenkundig schon frühzeitig Hinweise auf das Trio. Bereits am 19. August 1998, also rund ein halbes Jahr nach seinem Verschwinden, wurde folgender Hinweis eines brandenburgischen V-Mannes vermerkt: „Laut Antje P. sind drei sächsische Skinheads (zwei Männer und eine Frau) zur Zeit wegen verschiedener Straftaten auf der Flucht.“

Eine weitere Meldung des V-Mannes trägt das Datum vom 9. September 1998: „Einen persönlichen Kontakt zu den drei Skinheads (...) soll Jan Werner haben. Jan Werner soll zur Zeit den Auftrag haben, ‚die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen‘. Gelder für diese Beschaffungsmaßnahmen soll die ‚Blood & Honour‘-Sektion Sachsen bereitgestellt haben. Die Gelder stammen aus Einnahmen aus Konzerten und dem CD-Verkauf. Vor ihrer beabsichtigten Flucht nach Südafrika soll das Trio einen weiteren Überfall nach dem Erhalt der Waffen planen, um mit dem Geld sofort Deutschland verlassen zu können. Der weiblichen Person des Trios will Antje P. ihren Pass zur Verfügung stellen. P. und Werner sollen unabhängig voneinander und ohne Wissen des anderen für die drei tätig sein.“

Was der brandenburgische Verfassungsschutz wusste

Der brandenburgische Verfassungsschutz wusste ab diesem Zeitpunkt also nicht nur von einem Neonazi-Trio, das über ein Unterstützer-Netzwerk in Sachsen verfügte, sondern auch, dass es sich bewaffnen wollte und schwere Straftaten plante. Dieses Wissen wurde zwar an andere Verfassungsschutzbehörden weitergegeben, es floss aber offenbar nicht in die polizeilichen Ermittlungen ein. Warum? Angeblich, um den V-Mann zu schützen. Doch wäre dieses Vorgehen zu verantworten gewesen? Nicht nur die Angehörigen der zehn Ermordeten und Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess fragen sich, ob bei Weitergabe der Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden die Taten des Terrortrios hätten verhindert werden können.

Die Frage, ob „Handeln oder Unterlassen“ der Brandenburger Behörden die Bildung des NSU begünstigt und die Verfolgung der NSU-Straftaten erschwert haben, steht im Mittelpunkt des Untersuchungsausschusses. Der Aufklärungsbedarf geht aber weit darüber hinaus und erstreckt sich zum Beispiel auch auf die Frage, wie V-Leute in Brandenburg grundsätzlich ausgewählt und geführt werden.

Der V-Mann mit dem Decknamen „Piatto“, der zeitweise fleißig über das untergetauchte Trio berichtete, war der schwerkriminelle Neonazi Carsten Szczepanski. 1991 wurde er wegen seiner rechtsextremistischen Gesinnung aus dem öffentlichen Dienst entlassen und mit Aktivitäten für den rassistischen Geheimbund „Ku-Klux-Klan“ bekannt. In einer von Szczepanski genutzten Wohnung stellte die Polizei KKK-Unterlagen sicher – sowie Sprengstoff-Zutaten und Metallhülsen, die sich als Sprengkörper eignen.

Erst 1994 kam Szczepanski wegen eines Mordversuchs an einem Nigerianer in Haft, an dem er bereits 1992 beteiligt war. Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe warb ihn der brandenburgische Verfassungsschutz in der Untersuchungshaft als „Vertrauensmann“ an. Einer seiner V-Mann-Führer war Gordian Meyer-Plath, heute Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen.

Wieso kam ein schwerkrimineller Neonazi zum Einsatz?

Der Untersuchungsausschuss wird aufarbeiten, wieso hier ein schwerkrimineller Neonazi zum Einsatz kam. Wir werden untersuchen, ob beziehungsweise inwiefern die Verfassungsschutzbehörde Hafterleichterungen für Szczepanski herbeigeführt und zu seiner vorzeitigen Entlassung beigetragen hat. Und auch Hinweisen, dass Szczepanski aus dem Gefängnis heraus eine Neonazi-Postille produzieren und als Freigänger in einem Szene-Geschäft von Rechtsextremisten arbeiten konnte, gilt es nachzugehen. Letzteres soll sogar als positiv für seine Sozialprognose bewertet worden sein.

Eine zentrale Frage ist, welche Rolle „Piatto“ und andere V-Leute in der organisierten Szene gespielt haben, beispielsweise im Neonazi-Netzwerk „Blood & Honour“. Sind V-Mann-Löhne – Geld der Steuerzahler – womöglich in den Aufbau rechtsextremistischer Strukturen geflossen? War Szczepanski sogar an terrorverdächtigen Aktivitäten beteiligt und im Waffenhandel aktiv?

Darauf könnte eine SMS-Nachricht hindeuten, die der sächsische Neonazi-Kader Jan Werner an das Dienst-Handy schickte, das Brandenburgs Verfassungsschutz seinem V-Mann „Piatto“ überlassen hatte. Die Nachricht: „Hallo, was ist mit den Bums?“ Fragte Werner, der laut „Piatto“ für das Trio nach Waffen suchte, damit vielleicht nach Schusswaffen, die der V-Mann ihm womöglich in Aussicht gestellt hatte?

Interessanterweise soll besagtes Dienst-Handy von „Piatto“ just am Tage des SMS-Versandes – und zwar noch vor dem Versand der SMS – stillgelegt worden sein, weshalb der brandenburgische Verfassungsschutz die SMS gar nicht gekannt haben will. Ist das glaubwürdig?

"Piatto" meldete, dass sich drei flüchtlige Neonazis bewaffnen wollen - doch die Information versickerte

„Piatto“ galt als Top-Quelle des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Seine brisante Information, dass sich drei flüchtige Neonazis bewaffnen wollen und „einen weiteren Überfall“ planen, soll nur zu seinem Schutz nicht in die polizeilichen Ermittlungen eingeflossen sein. Das wäre nicht nur unverantwortlich, sondern auch fadenscheinig. So gibt es Hinweise, dass aufgrund einer „Piatto“-Meldung kurze Zeit später ein Transport mit Neonazi-CDs von der Polizei abgefangen worden sei. Doch was rechtfertigt das Risiko einer V-Mann-Enttarnung eher – die Beschlagnahmung illegaler CDs oder die Verfolgung eines terrorverdächtigen Neonazi-Trios?

„Piatto“ hatte um den 9. September 1998 herum davon gesprochen, dass ein „weiterer Überfall“ des Trios geplant sei, aber bis heute ist keine Tat des NSU vor diesem Datum bekannt. Gibt es womöglich noch NSU-Verbrechen, von denen wir bisher nichts wissen?

Wir werden uns auch damit auseinandersetzen müssen, warum Brandenburgs Sicherheitsbehörden bestenfalls zögerlich zur gerichtlichen Aufklärung der rechtsterroristischen Verbrechensserie des NSU beigetragen haben. Ein ehemaliger V-Mann-Führer von „Piatto“ offenbarte vor dem Oberlandesgericht München massive Erinnerungslücken. Weil die Informationen so spärlich flossen, ließ das Gericht im Juli 2015 Aktenordner, die er im Zeugenstand mit sich führte, sicherstellen

Auch wenn in Brandenburg bis heute keine Morde des NSU bekannt sind, so wissen wir von mindestens 18 Todesopfern, die seit dem Jahr 1990 auf das Konto von Rechtsextremisten gehen. Neonazi-Terror ging zudem bis in die jüngere Vergangenheit hinein auch von brandenburgischen Organisationen aus. Etwa vom „Freikorps Havelland“, von der „Nationalen Bewegung“ im Raum Potsdam und der Neonazi-Zelle, die nun für den Anschlag auf die Sporthalle in Nauen verantwortlich gemacht wird. Der Untersuchungsausschuss soll nicht nur aufklären, ob Behördenversagen dazu beitrug, dass gegen den NSU nicht vorgegangen wurde. Er soll auch die Frage beantworten, ob derlei Mängel dazu beigetragen haben, dass sich solche terroristischen Strukturen hier überhaupt bilden konnten.

Die Autorin ist innenpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg und Mitglied des Untersuchungsausschusses zur „Organisierten rechtsextremen Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Dieser wurde auf Initiative von CDU und Bündnis 90/Die Grünen initiiert und mit den Stimmen aller Fraktionen eingesetzt

Ursula Nonnemacher

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