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Polizei und Justiz: Immer mehr Mobilfunk-Abfragen durch Brandenburgs Ermittler

Polizei und Justiz holen in Brandenburg immer Auskünfte bei Mobilfunkbetreibern ein. Dabei ist die polizeiliche Praxis auch umstritten.

Potsdam - Polizei und Staatsanwaltschaften in Brandenburg holen von Mobilfunkbetreibern immer häufiger Auskünfte über den Standort von Handys, Telefonnummern und Gesprächsdauer ein. Das geht aus der Antwort des Brandenburger Justizministeriums auf eine Anfrage aus der Grünen-Landtagsfraktion hervor. Im Jahr 2017 gab es danach 340 Fälle, in denen die Polizei Handydaten bei der Suche nach Vermissten und bei Ankündigung eines Selbstmords abfragte. Das waren rund 60 mehr als ein Jahr zuvor und rund 100 mehr als 2015.

Auch deutlich mehr GPS-Speicherungen

Auch die Zahl zeitlich begrenzter Speicherungen von Telefonnummern, Nummern von Kundenkarten oder Daten für die Positionsbestimmung von Handys zur Strafverfolgung sind dem Justizministerium zufolge 2017 um 33 auf 386 gestiegen. Diese Fälle beziehen sich auf Straftaten wie Mord und Totschlag, Bandendiebstahl, Geldwäsche und Steuerhinterziehung.

Zurückgegangen sind dagegen die gerichtlich angeordneten Verfahren, bei denen Telefongespräche aufgezeichnet wurden, um Straftaten zu verfolgen. Ihre Zahl verringerte sich im Berichtsjahr um 62 auf 226. Gespräche in Wohnungen wurden laut Justizministerium zwischen 2015 und 2017 in Brandenburg nicht ausspioniert. Grundsätzlich müssen polizeiliche Überwachungen durch ein Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann ein Behördenleiter den sogenannten Richtervorbehalt ersetzen.

Fast immer mit Gefahr im Verzug begründet

Von 174 Anordnungen für eine Abfrage bei den Mobilfunkbetreibern wurden im Berichtsjahr 167 Fälle mit Gefahr im Verzug begründet. 2016 hatte es 159 Anordnungen, ein Jahr zuvor 139 gegeben - nahezu alle wegen Gefahr im Verzug. Nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums gab es 2017 auch 3 Telefonüberwachungen, um einen Terroranschlag oder eine andere Straftat zu verhindern. Im Jahr zuvor wurden aus diesen Gründen Telefone in 2 Fällen angezapft.

Ursula Nonnemacher ist Grünen-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Brandenburg.
Ursula Nonnemacher ist Grünen-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Brandenburg.

© Ralf Hirschberger/dpa

Nach Ansicht der Grünen-Fraktionschefin Ursula Nonnemacher ist der Richtervorbehalt in den wenigsten Fällen ein wirklicher Vorbehalt. "In den meisten Fällen dient er der nachträglichen Legitimation bereits durchgeführter Maßnahmen", sagte sie. Von den 174 angeordneten Abhörmaßnahmen seien lediglich 7 durch ein Gericht genehmigt worden. "167 Anträge sind erst einem Gericht vorgelegt worden, nachdem bereits in die Telekommunikation eingegriffen wurde." Ein wirksamer Grundrechtsschutz der Bürger könne so nicht gewährleistet werden, kritisierte die Grünen-Politikerin. "Hierfür müsste die Anordnung durch das Gericht vor Durchführung der Maßnahme der Regelfall und nicht die Ausnahme sein."

In der Antwort an die Grünen-Fraktion räumt das Ministerium ein, dass es keine Statistik über alle Maßnahmen von Polizei und Justiz zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gibt, die den Richtern in Brandenburg zur Entscheidung vorgelegt würden. Zu den Daten, die vorübergehend gespeichert werden, gehörten Eingriffe in die Telekommunikation, die nach dem Brandenburgischen Polizeigesetz erlaubt sind sowie Auskünfte laut Strafprozessordnung über Verkehrs- und Nutzungsdaten. (dpa)

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