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Polizei löscht umstrittene Kesy-Kennzeichen: Datenschützerin hält Entfernen der Daten nicht für ausreichend

Brandenburgs Polizei will eine große Menge gesammelter Daten aus der automatischen Erfassung von Kennzeichen löschen. Für die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge ist das Kesy-System damit noch lange nicht legalisiert.

Potsdam - Brandenburgs neuer Innenminister Michael Stübgen (CDU) und setzt seine Ankündigung aus dem Innenausschuss des Landtags um und versucht, die Fehler des Skandals um automatische Kennzeichenspeicherung (Kesy) durch die Brandenburger Polizei zu heilen. Demnach sollen bis Ende der Woche betroffene Daten vom Kesy-Daten aus dem Zeitraum vom April 2017 bis 19. Juni 2019 gelöscht werden. Darüber informierte das Ministerium den Innenausschuss des Landtags. Die entsprechende Löschfreigabe der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sei beim Polizeipräsidium eingegangen, am Dienstagabend habe das Präsidium beim Zentralen IT-Dienstleister des Landes die Löschung der betroffenen Daten beauftragt. Innenminister Stübgen soll sich vor Ort ein Bild von der Datenspeicherung gemacht haben – und soll entsetzt über das Ausmaß gewesen sein, heißt es aus Polizeikreisen. Er hatte das Thema offiziell zur Chefsache erklärt.

Stellungnahme der Polizei steht noch aus 

Aber: Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge bezweifelt, dass die Löschung der Daten ausreicht, um das umstrittene Kesy-System im Aufzeichnungsmodus zu legalisieren. Sie hatte vergangene Woche im Innenausschuss das Verfahren, Daten auf Grundlage der Strafprozessordnung über einen längeren Zeitraum zu erheben und zu speichern, als rechtswidrig bezeichnet. Die Polizei habe den Grundsatz der Datensparsamkeit nicht erfüllt. Die neun Aufzeichnungsgeräte in Brandenburg seien so intensiv genutzt worden, dass quasi dauerhaft sämtliche Verkehrsteilnehmer auf den entsprechenden Autobahnen aufgezeichnet worden seien. „Allein die Löschung des alten Datenpools wäre aus unserer Sicht noch nicht ausreichend, um die aufgezeigten Mängel abzustellen“, teilte eine Sprecherin Hartges am Mittwoch auf PNN-Anfrage mit. Unerlässlich seien zeitnahe Regelungen zum künftigen Umgang mit den gespeicherten Daten. Unter anderem müsse sichergestellt werden, dass nur erforderliche Kennzeichendaten gespeichert bleiben und nur Personen Zugriff auf Daten haben, die sie unabdingbar benötigen. Da aber noch keine schriftliche Stellungnahme des Innenministers oder Polizeipräsidiums vorliege – diese ist bis spätestens 3. Februar angekündigt – sei eine abschließende Einschätzung der beabsichtigten Maßnahmen nicht möglich. „Details sind uns nicht bekannt“, so die Hartge- Sprecherin. „Allerdings haben wir Zweifel, dass eine vollständige Löschung des kompletten Datenbestandes für den Zeitraum ohne weiteres möglich ist.“ Der Datenbestand läge nun einmal vor, obwohl die Datenerhebung auf zahlreichen verschiedenen Ermittlungsverfahren unterschiedlicher Staatsanwaltschaften beruhe. „Gegenwärtig lässt die verwendete Software eine Trennung der zu den jeweiligen Ermittlungsverfahren erhobenen und gespeicherten Daten nicht zu“, stellt die Datenschutzbeauftragte fest. Dies erschwere eine Löschung. „Aus unserer Sicht müssten sämtliche Ermittlungsverfahren – die genaue Anzahl ist uns nicht bekannt – daraufhin überprüft werden, ob eine Löschung erfolgen kann beziehungsweise ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist.“

Anzahl der Daten ist angeblich nicht bekannt 

Wie viele Daten nun gelöscht werden, könne er nicht sagen, da dies vom System nicht erfasst werde, sagte der Sprecher des Landespolizeipräsidiums, Torsten Herbst, auf Anfrage. Nach der Löschung seien nur noch Daten ab dem 20. Juli 2019 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorhanden – wie viele das sind könne er aus genanntem Grund ebenfalls nicht beziffern.  Die Vernichtung der Daten hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) am Montag auf Nachfrage der Polizei angeordnet. Hintergrund sei der Abschluss eines Ermittlungsverfahrens, das im Jahr 2017 begonnen hatte, und jetzt zur Anklage gebracht wird. Es gehe um den Vorwurf schwerer grenzüberschreitender Bandenkriminalität. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich um den Diebstahl von Bootsmotoren. Es seien 30 Taten gegen sechs Beschuldigte angeklagt. 

Linke fordert weiter Aussetzen der Speicherung

Er begrüße, dass die Daten gelöscht werden, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Andreas Büttner (Linke). Die Linksfraktion bekräftige jedoch ihre Forderung, dass die Datenerhebung bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit durch das Landesverfassungsgericht ausgesetzt werde. Auch die Grünen, nun mit der das Innen- und das Justizministerium führenden CDU sowie der SPD in einer Koalition, hatten sich für ein Aussetzen der Aufzeichnungen bis zur juristischen Klärung ausgesprochen. Allerdings ist gar nicht sicher, dass das Verfassungsgericht den Kesy-Komplex in Gänze bewerten wird. Ein Mitglied der Piratenpartei hatte gegen die Speicherung Verfassungsbeschwerde eingereicht. Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) seine Klage abgewiesen, weil er – anders als ein Verdächtiger – gar kein Betroffener sei. 

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