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Polizei in Brandenburg: 336 Verstöße wegen fehlender Rettungsgasse

Immer wieder gelangen Helfer nicht zu Verletzten, weil Autos Rettungsgassen blockieren. Das trifft auch für Brandenburg trotz härterer Geldstrafen zu, wie Zahlen der Bußgeldstelle zeigen

Potsdam - In Brandenburg hat die Polizei im vergangenen Jahr 336 Verstöße im Zusammenhang mit Rettungsgassen registriert. Gezählt wurden Verfahren, bei denen Polizei- oder Rettungswagen behindert oder gefährdet wurden oder es durch die fehlende Gasse sogar zu Unfällen kam. Das teilte das Polizeipräsidium Brandenburg auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Man sollte immer daran denken: es könnte auch einmal um einen selber gehen, der schnell Hilfe braucht“, sagte Polizeisprecherin Stefanie Klaus mit Blick auf die Zahl. Allein in Westbrandenburg wurden bis August vergangenen Jahres 276 Verstöße registriert. Zahlen aus den Vorjahren gibt es nicht, da der Tatbestand erst seit Oktober 2017 neu in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde und seitdem auch registriert wird. Vermutlich fiel die Zahl so hoch aus, weil Beamte der Direktion West nach der Gesetzesverschärfung mit Motorrädern Kontrollen fuhren und Verstöße registrierten. „Häufig haben die Polizisten, die auf dem Weg zum Unfall sind, ja nicht die Zeit, auch noch Verstöße zu notieren“, sagte Polizeisprecherin Klaus. Auch in diesem Jahr soll es solche Kontrollen geben.

Es drohen Bußgeldern ab 200 Euro aufwärts

Im Oktober 2017 wurden die Regeln für Rettungsgassen-Sünder verschärft: Wer auf Autobahnen oder Straßen außerorts bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse frei lässt, muss mit Bußgeldern ab 200 Euro aufwärts und zwei Strafpunkten in Flensburg rechnen. Werden andere dadurch gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, drohen sogar bis zu 320 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot. „Obwohl das Thema seit längerem immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert wird und auch die Bußgelder bei Verstößen deutlich erhöht wurden, müssen Feuerwehren und Notärzte leider immer wieder davon berichten, wie schwer sie zu den Unfallstellen vordringen“, sagte Jana Wierik vom ADAC Berlin-Brandenburg auf Nachfrage. Egal ob Baustellenbereich oder nicht, es gelten immer dieselben Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse, heißt es vom Verkehrsclub: Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen nach rechts aus. Vermutlich wüssten noch immer viele nicht, dass die Gasse unverzüglich gebildet werden muss, sobald der Verkehr stockt und nicht erst, wenn das Blaulicht im Rückspiegel auftaucht, erklärte Wierik. „Wenn man erst einmal steht, ist es schwer, zu rangieren.“ Oft werde die Gasse auch wieder zugestellt, wenn das erste Blaulicht vorüber ist, meist folgten aber weitere Rettungswagen.

Anna Kristina Bückmann

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