zum Hauptinhalt

Polizei Brandenburg: Mann 34 Tage irrtümlich in Haft

Ein polnischer Mann ist aufgrund einer Identitätsverwechslung fälschlicherweise in Brandenburg inhaftiert worden. Der 33-Jährige saß 34 Tage irrtümlich hinter Gittern.

Potsdam - Fataler Irrtum: Ein polnischer Mann ist aufgrund einer Identitätsverwechslung fälschlicherweise in Brandenburg inhaftiert worden. Der 33-Jährige saß 34 Tage irrtümlich hinter Gittern, wie die Polizei Brandenburg am heutigen Freitag mitteilte. Anfang Juni sei er freigelassen worden. Das Landeskriminalamt (LKA) ermittele wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung.

„Der Mann war am 2. Mai 2018 gegen 8 Uhr nach Bürgerhinweisen desorientiert in Hoppegarten festgestellt worden“, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Der Mann habe keine Ausweispapiere bei sich gehabt und kein Deutsch gesprochen. Die eintreffenden Beamten der Polizeiinspektion Märkisch-Oderland stellten laut Mitteilung die Identität anhand des genannten Namens und Geburtsdatums fest. Nach Überprüfung der Daten stellten die Beamten fest, dass unter diesen Personalangaben zwei Haftbefehle existierten. „Das in Datensystemen vorliegende Lichtbild schien den Betroffenen darzustellen“, so die Polizei. Daraufhin sei der Mann festgenommen und noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Wriezen gebracht worden. Unter den übergebenen Unterlagen habe sich eine Identitätserklärung der Polizei befunden.

Der Festgenommene widersprach den Anschuldigungen

„Der Festgenommene befand sich bei der Ankunft in der JVA Wriezen in desorientiertem Zustand. Die Polizei hatte noch auf eine Freitodgefahr hingewiesen“, erklärte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums in Potsdam. Am 2. und 3. Mai sei deshalb unter Einbeziehung eines Dolmetschers und weiterer Fachdienstmitarbeiter mehrfach mit dem Mann gesprochen worden. „Hinweise auf eine andere Identität ergaben sich dabei nicht“, so die Polizei.  Am 7. Mai 2018 wurde der Gefangene dann zuständigkeitshalber in die JVA Brandenburg verlegt. Im Rahmen des dortigen Aufnahmeverfahrens habe er am 14. Mai der zuständigen Mitarbeiterin mitgeteilt, dass er nicht mit der, in den Haftbefehlen genannten Person identisch sei und keine Straftaten begangen habe. Diese Aussage habe er in der Folgezeit mehrfach wiederholt. „Daraufhin veranlasste die JVA Brandenburg in der 22. Kalenderwoche eine Identitätsüberprüfung durch die Polizeidirektion West. Außerdem wurden die Unterlagen überprüft“, heißt es in der Mitteilung des Präsidiums.

Dabei habe sich herausgestellt, dass der Inhaftierte sowohl bei der Polizei als auch in der JVA Brandenburg mit einem anderen Namen unterzeichnet habe. Darauf angesprochen sagte er laut Polizei, dass dies sein richtiger Nachname sei. Der JVA Brandenburg sei daraufhin am Montag mitgeteilt worden, dass es sich bei dem Inhaftierten nicht um den mit Haftbefehl Gesuchten handelt. Die zuständigen Staatsanwaltschaften verfügten daraufhin die unverzügliche Freilassung des 33-jährigen Polen. Eine Anzeige zum Verdacht der Freiheitsberaubung wurde aufgenommen, die Ermittlungen dazu führt das LKA. Zu einer möglichen Haftentschädigung für den Mann wurden keine Angaben gemacht.

Zur Startseite