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Brandenburg: Plakatives Motiv verboten „Pro Deutschland“ darf nicht mit Sarrazin werben

Berlin - Das Landgericht Berlin hat der ultrarechten „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ untersagt, mit Thilo Sarrazins Namen um Wählerstimmen zu werben. Das Landgericht erließ eine einstweilige Verfügung auf Antrag Sarrazins.

Berlin - Das Landgericht Berlin hat der ultrarechten „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ untersagt, mit Thilo Sarrazins Namen um Wählerstimmen zu werben. Das Landgericht erließ eine einstweilige Verfügung auf Antrag Sarrazins. Der Ex-Bundesbankmanager und ehemalige Berliner Finanzsenator (SPD) hatte beanstandet, dass sein Recht am eigenen Namen durch Wahlplakate von „Pro Deutschland“ verletzt worden sei.

„Pro Deutschland“ wirbt derzeit in ganz Berlin zur anstehenden Abgeordnetenhauswahl im September mit Wahlplakaten, auf denen unter einer rot durchgestrichenen Moschee der Slogan „Wählen gehen für Thilos Thesen!“ steht. Laut den Angaben auf der Internetseite der Partei sollen berlinweit 15 000 dieser Plakate aufgehängt worden sein – das Motiv hatte „Pro Deutschland“ zuvor anwaltlich prüfen lassen. Wann die Plakate jetzt abgehängt oder überklebt werden, war gestern nicht zu erfahren. Erst am Mittwochvormittag war es in Steglitz zu einem Streit um diese Wahlplakate gekommen, als zwei Wahlkampfhelfer von „Pro Deutschland“ zuerst einen Libanesen bedrohten und dann einen Polizisten attackierten.

Die Männer im Alter von 42 und 50 Jahren hängten die Plakate am Ostpreußendamm auf. Als ein 32-jähriger Deutsch-Syrer die Wahlhelfer auf das Plakat ansprach und es kritisierte, kam es zum Streit, hieß es bei der Polizei. Die Situation eskalierte, als der 42-Jährige einen Hammerstiel ergriff und dem 32-Jährigen drohte, ihn „totzuschlagen“. Der Deutsch-Syrer versuchte daraufhin zu flüchten; die Angreifer nahmen die Verfolgung auf. Ein Zivilpolizist, der den Vorfall beobachtet hatte, alarmierte Unterstützung und schritt selbst ein. Als er den 42-Jährigen stellen wollte, attackierte dieser ihn mit Pfefferspray. Die Wahlkampfhelfer wurden vorübergehend festgenommen und ihre Personalien aufgenommen. Der Zivilpolizist erlitt Augenreizungen sowie Prellungen am linken Bein und musste nach ambulanter Behandlung verletzt den Dienst beenden.

Auf seiner Internetseite berichtet „Pro Deutschland“, der Mann habe die Wahlhelfer bedroht, sie hätten dann die Polizei gerufen. „Nach einigen Minuten erschien ein zweiter Mann mit Migrationshintergrund, der brutal und ohne Vorwarnung auf einen der Wahlhelfer eintrat“ – das wirft die Partei dem Zivilpolizisten vor.

Die Polizei ermittelt gegen die Wahlkampfhelfer wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die beiden Angreifer erstatteten Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. bjs/kög

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