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Personalmangel in Kitas: Fröbel droht nach Selbstanzeige Entzug der Betriebserlaubnis

Bildungsministerium prüft Ausstattung des Kitaträgers, sieht sich selbst aber nicht in der Finanzierungspflicht für mehr Personal.

Potsdam - Dem Kitaträger Fröbel droht nach seiner Selbstanzeige wegen Erziehermangels schlimmstenfalls der Entzug der Betriebserlaubnis für Einrichtungen, in denen der vom Land vorgegebenen Betreuungsschlüssel nicht eingehalten werden kann. Die Selbstanzeige sei eingegangen und werde nun geprüft, teilte das Bildungsministerium am Montag mit. Wie die PNN berichteten, hat sich die Fröbel gGmbH, ein großer Träger mit 36 Kitas und fünf Horten im Land Brandenburg, selbst angezeigt, weil sie den vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel nicht erfüllen könne. Schuld daran sei das Land, weil es nur eine Betreuungszeit von maximal 7,5 Stunden täglich gegenfinanziere, viele Eltern ihre Kinder aber länger in den Kitas ließen.

Das Land sieht sich aber nicht in einer Bringschuld. Die Kommunen seien der eigentlich richtige Adressat für die Anzeige. Kindertagesbetreuung sei Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, teilte das Ministerium am Montag mit. Eine persönliche Stellungnahme wollte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) zu der Selbstanzeige nicht abgeben. Für die Finanzierung seien die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Gemeinden zuständig, heißt es lediglich in der Ministeriumsmitteilung. Dazu würden ergänzend Elternbeiträge erhoben. Das Land unterstütze die Kommunen lediglich mit Zuschüssen zur Sicherstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards. Diese Zuschüsse für Kitapersonal seien in den vergangenen Jahren bereits stark erhöht worden, von 137 Millionen Euro im Jahr 2009 auf mittlerweile mehr als 420 Millionen, hieß es.

„Die Entscheidung zur Selbstanzeige des Kitaträgers ist konsequent.“

Dass Fröbel tatsächlich die Betriebserlaubnis entzogen wird, ist eher unwahrscheinlich. Die öffentlichkeitswirksame Anzeige muss wohl eher als politischer Hilferuf gewertet werden: Am Donnerstag findet im Bildungsausschuss des Landtags eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf der rot-roten Landesregierung für den Einstieg in die Kitabeitragsfreiheit für Eltern statt. Auch Träger werden zu Wort kommen. Diese wie auch die Opposition fordern, die für die Abschaffung der Elternbeiträge notwendige Änderung des Kitagesetzes zu nutzen, um die Kitafinanzierung neu aufzustellen und beispielsweise längere Betreuungszeiten bei den Landeszuschüssen stärker zu berücksichtigen. Grüne und CDU waren im Januar mit einem entsprechenden Antrag im Landtag gescheitert.

„Die Entscheidung zur Selbstanzeige des Kitaträgers ist konsequent“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Marie Luise von Halem, am Montag. Dass Kommunen wie Potsdam die fehlenden Finanzmittel für eine längere Betreuung aus eigener Kraft ausgleichen, sei zwar zu begrüßen, es könne aber nicht sein, dass die Qualität der Kinderbetreuung von der Finanzkraft der jeweiligen Kommune abhänge. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gordon Hoffmann, sprach von einem „mutigen Schritt“ des Trägers. „Wir finden auch, dass Brandenburg endlich in der Realität Brandenburger Familien ankommen muss und die echten Betreuungszeiten finanziert“, teilte Hoffmann bei Facebook mit. Mit der geforderten Änderung des Kitagesetzes seien die Oppositionsfraktionen „bei SPD und Linke leider auf taube Ohren gestoßen“.

Der Landtag hatte das Ministerium lediglich beauftragt, bis Ende 2018 einen Bericht vorzulegen, in dem erfasst ist, wie viele Eltern im Land wegen Berufstätigkeit einen Anspruch auf Kinderbetreuung von mehr als sechs Stunden haben. Fraglich ist, ob diese Evaluierung die tatsächliche Situation in den Kitas widerspiegelt. Denn ob Eltern, die diesen Rechtsanspruch auf dem Papier vom Jugendamt attestiert bekommen haben, in der Realität ihre Kinder tatsächlich so lange fremdbetreuen lassen, kann laut Ministerium nicht überprüft werden. 

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