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Brandenburg: Opferanwälte wollen Razzia beim Verfassungsschutz Der Eklat im NSU-Prozess um Brandenburger Akten offenbart, wie das Land Aufarbeitung blockiert

München/Potsdam - Trotz aller Bemühungen Brandenburgs, Konsequenzen aus dem Morden des Neonazi-Terror-Trios NSU – etwa die Überprüfung von Todesfällen und das harte Durchgreifen bei der Polizei – zu ziehen, könnten sich die bislang nicht aufgeklärten Verstrickungen des hiesigen Verfassungsschutzes nun rächen. Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München droht der Streit um Unterlagen des Brandenburger Verfassungsschutzes zu eskalieren.

München/Potsdam - Trotz aller Bemühungen Brandenburgs, Konsequenzen aus dem Morden des Neonazi-Terror-Trios NSU – etwa die Überprüfung von Todesfällen und das harte Durchgreifen bei der Polizei – zu ziehen, könnten sich die bislang nicht aufgeklärten Verstrickungen des hiesigen Verfassungsschutzes nun rächen. Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München droht der Streit um Unterlagen des Brandenburger Verfassungsschutzes zu eskalieren. Mehr als 30 Anwälte von Nebenklägern haben die Richter aufgefordert, sich für die Aufhebung einer Sperrerklärung des Potsdamer Innenministeriums zu einer vom Gericht sichergestellten Akte einzusetzen.

Ende Juli hatte der Strafsenat einen Leitz-Ordner an sich genommen, den ein Brandenburger Verfassungsschützer zu seinem Auftritt als Zeuge mitgebracht hatte. Der Beamte, der vermummt auftrat, wurde zu einem ehemaligen V-Mann befragt, der Kenntnis von der Beschaffung von Waffen für den NSU gehabt haben soll.

Da der Verfassungsschützer bei seiner Vernehmung nur zögerlich antwortete, drängten Anwälte der Nebenklage auf die Sicherstellung des Ordners, der vor dem Beamten auf dem Tisch lag. Das taten die Richter dann auch, doch die Akte wurde nicht eingesehen und versiegelt. Das Brandenburger Innenministerium verwahrte sich dann im August, wie zu erwarten war, mit einer Sperrerklärung gegen die Sichtung der Unterlagen im NSU-Prozess. Die Behörde fürchtet, die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes würde transparent, vor allem die Methoden zur Anwerbung von V-Leuten. Zudem warnte Brandenburgs Innenstaatssekretär Matthias Kahl vor Nachteilen für das „Wohl des Bundes und eines deutschen Landes“, die Informationsbeschaffung könnte deutlich erschwert werden.

Doch die insgesamt 34 Anwälte von Nebenklägern wollen sich mit dem Potsdamer Veto nicht abfinden. Die Sperrerklärung sei rechtswidrig, heißt es in dem am Mittwoch gestellten Antrag, mit dem der Strafsenat zur Einflussnahme in Brandenburg aufgefordert wird. Die Wertungen des Ministeriums seien „weder nachvollziehbar noch belegt“. Die kampflustigen Anwälte gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie fordern auch, der Strafsenat solle Akten beiziehen, die der vermummte Verfassungsschützer sowie ein weiterer Kollegen vor den Auftritten im Prozess zur Vorbereitung ihrer Aussagen mutmaßlich genutzt haben. Welche Akten das genau waren, sollte nach Ansicht der Nebenklage-Anwälte der Generalbundesanwalt ermitteln – im Brandenburger Innenministerium. Und für den Fall, dass die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen die Akten oder zumindest Kopien nach München schickt, haben die Anwälte beim Strafsenat beantragt, eine Razzia in den Diensträumen des Verfassungsschutzes in Potsdam und die Beschlagnahme der Unterlagen anzuordnen.

Konkret geht es in dem Fall um den V-Mann Carsten S., Deckname „Piatto“. Er hatte Brandenburgs Verfassungsschutz 1998 einen der wenigen Hinweise bundesweit über das untergetauchte Terror-Trio gegeben – und dass die Neonazis sich Waffen für Banküberfälle besorgen wollten. Damit sollte die Flucht nach Südafrika finanziert werden. Führende Mitglieder des Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“ in Chemnitz wollten – so die Meldung des V-Mannes – Papiere und Waffen für die Untergetauchten besorgen. Die Hinweise waren aber versickert. Zudem mauerte der Verfassungsschutz bei ihrer Verwertung in Sachsen und Thüringen. Platziert war „Piatto“ bei einem Neonazi-Versand in Sachsen im direkten Umfeld des NSU-Terror-Trios, als dieses 1998 im Raum Chemnitz untertauchte – also vor der Mordserie. Nicht geklärt ist, welche Rolle er bei der Waffenbeschaffung für den NSU gespielt hat. Denn er rüstete sich selbst bis zur Abschaltung als V- Mann für den militanten Kampf. Auch die Umstände seiner Anwerbung im Knast 1994 und seiner vorzeitigen Entlassung aus der Haft wegen Mordversuchs an einem Nigerianer sind dubios. Der Verdacht besteht, dass der Verfassungsschutz die Justiz täuschte.

Das SPD-geführte Innenministerium hatte stets jedoch jede Verantwortung zurückgewiesen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wurde die Rolle des Verfassungsschutzes in Brandenburg nie aufgearbeitet. Einen Untersuchungsausschuss hatte die regierende SPD stets abgelehnt. Nun könnte Brandenburg in Zugzwang geraten, denn selbst im Bundestag ist eine Neuauflage des Untersuchungsausschusses nicht ausgeschlossen.

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