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Der Bau von Windkraftanlagen in Brandenburg beschäftigt auch die Gerichte.

© dpa/Patrick Pleul

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Energiewende belastet die Justiz

Verfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen könnten das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg belasten. Der Gerichtspräsident fordert deshalb mehr Personal.

Potsdam/Berlin - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erwartet durch die Energiewende ein höheres Arbeitsaufkommen. Künftig werde die Belastung durch erstinstanzliche Verfahren im Bereich des Planungsrechts steigen, nachdem die Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte etwa bei der Genehmigung von Windenergieanlagen ausgeweitet worden sind, teilte das Gericht mit Sitz in Berlin mit. „Die politisch wie gesellschaftlich gewollte Energiewende und alle Bemühungen um eine Beschleunigung von Planungsverfahren und ihre gerichtliche Kontrolle können aber nur gelingen, wenn die Gerichte in die Lage versetzt werden, diese Verfahren zeitnah zu bearbeiten“, so Gerichtspräsident Joachim Buchheister. Das erfordere eine bessere personelle Ausstattung des Oberverwaltungsgerichts. 

Hoher Berg an Altfällen 

Schon jetzt sei die Zahl der unerledigten Verfahren „trotz aller Anstrengungen“ angewachsen, so Buchheister. Im Jahr 2021 gingen insgesamt 3105 neue Verfahren ein. 2917 wurden erledigt. Zum Jahresende waren noch 2280 Verfahren unerledigt. Die Verfahrensdauer sei bei Erstinstanzlichen und Eilverfahren etwas gesunken, bei den Zweitinstanzlichen hingegen gestiegen. Die Bearbeitungszeit für erstinstanzliche Verfahren betrug demnach im Vorjahr im Schnitt 15,8 Monate. Ein Jahr zuvor mussten Prozessbeteiligte noch rund 17,9 Monate bis zu einem Urteil warten. Den größten Anteil der Arbeit machte nach wie vor migrationsrechtliche Verfahren aus. Insgesamt gingen im Vorjahr 520 neue Fälle zum Asylrecht ein. 

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Berufungsverfahren zur Finanzierung freier Schulen 

In diesem Jahr befasst sich das Gericht unter anderem mit dem Berufungsverfahren zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft in Brandenburg. Eine Waldorfschule machte – wie zahlreiche weitere freie Schulen – vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) für das Schuljahr 2018/19 einen höheren Zuschuss geltend. Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt und verpflichtete das Land, bei der Bezuschussung der freien Schulen die Personalkosten für Lehrkräfte im öffentlichen Dienst als Vergleichsgröße zu berücksichtigen. Gegen dieses Urteil legte das Land Brandenburg Berufung ein. 

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