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Brandenburg: Nur abgedeckt im Dienst

Brandenburg hält an Tattoo-Regelung fest

Potsdam - Während in Berlin Polizisten künftig ihre Tätowierungen auch offen tragen dürfen, soll es in Brandenburg keine Lockerung geben. „Tätowierungen, Piercings und andere künstliche (...) Hautveränderungen dürfen im Dienst nicht sichtbar sein“, heißt es in der entsprechenden Vorschrift. Sie sind in geeigneter Weise abzudecken, „etwa durch Dienstkleidung oder Pflaster“.

Die Vorschrift sei erst vor rund drei Jahren angepasst worden, teilte das Innenministerium auf Nachfrage mit. „Die Regelung hat sich bislang auch bewährt“, sagte Ministeriumssprecher Ingo Decker am Freitag. Zumindest seien ihm keine Klagen gegen die strikte Zugangsvoraussetzung zum Polizeiberuf bekannt. An Nachwuchs mangele es der Brandenburger Polizei derzeit nicht.

„Wir sind noch in der Lage, unsere Bedarfe zu decken“, berichtete Decker. Zuletzt seien über 400 neue Polizisten eingestellt worden. Damit habe man in knapp 25 Jahren einen Höchststand erreicht. „Noch sind die Bewerberzahlen ausreichend.“ Aber natürlich sei das Reservoir an geeigneten, jungen Bewerbern begrenzt.

In Berlin sieht das anders aus. So wurde die Bewerbungsfrist im vergangenen Jahr dreimal verlängert, da Kandidaten fehlten. Inzwischen dürfen Polizisten in der Bundeshauptstadt Tätowierungen sichtbar tragen. Das entschied die Senatsinnenverwaltung durch eine Änderung der Dienstvorschriften. „Tätowierungen sind grundsätzlich zulässig“, heißt es jetzt dort. Ausgenommen sind extremistische, entwürdigende, sexistische oder gewaltverherrlichende Bilder.

Ungeachtet dessen hält Decker die Brandenburger Regelung für einen „pragmatischen Kompromiss“. Immerhin könnten Vorgesetzte je nach Einsatzlage laut der Vorschrift Ausnahmen genehmigen – wenn die Tätowierungen kleinflächig und dezent seien. Und ob man durch eine Lockerung der Dienstvorschrift Polizeianwärter dazu ermuntern sollte, sich großflächig tätowieren zu lassen – dahinter müsse man doch ein großes Fragezeichen setzen. dpa

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