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Basta mit Pasta. Rüdiger Weida von der „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ wollte die Anerkennung des Vereins als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. 

© Patrick Pleul/dpa

Brandenburg: Nudelmonster? Kein Gott!

Die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters wollte in Templin Hinweisschilder aufstellen. Nun scheiterte sie vor Gericht

Brandenburg/Havel/Templin - Die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ wird in Brandenburg nicht als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft – wie es die christlichen Kirchen sind – anerkannt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch in Brandenburg/Havel. Damit ist der bizarre Streit um Hinweisschilder für wöchentliche „Nudelmessen“ der „Pastafaris“ am Ortseingang von Templin (Uckermark) aber nicht ausgestanden. „Wir machen weiter. Wie konkret, entscheiden wir, wenn wir das schriftliche Urteil haben“, sagte Vereinschef Rüdiger Weida den PNN. Der Verein könnte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde einlegen, weil das OLG keine Revision zugelassen hat. Zudem hatte Weida angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Das sind die denkbaren Wege.“

Vor dem OLG hatte der Verein Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) eingelegt. Das hatte im April 2016 die Klage des Vereins abgewiesen. Der wollte durchsetzen, dass die Hinweisschilder auf die „Nudelmessen“ an den Ortseinfahrten von Templin an Landesstraßen aufgestellt werden. So wie es die evangelischen und katholischen Kirchgemeinden tun und auf ihre Gottesdienste hinweisen.

2014 hatte Brandenburgs Landesstraßenbetrieb die Schilder zunächst zugelassen. Später wurde die Vereinbarung – laut Verein auch auf Druck aus dem Kulturministerium – wieder gekündigt. Dagegen setzte sich die Spaghettimonster-Kirche zur Wehr – bislang erfolglos.

Werben können die „Pastafaris“ in Templin trotzdem für ihre „Nudelmesse“, jeden Freitag um 19 Uhr, bei der das „Monsterunser“ gebetet wird: „Unser täglich Pasta gib uns heute.“ Denn Bürgermeister Detlef Tabbert (Linke) hat dem Verein „Schilderasyl“ gewährt, wie er sagt. „Wir sind tolerant.“ Vier Schilder hängen an den Ortseinfahrten der Stadt an Pfählen, an dem auch die Partnerstädte Templins verewigt sind. Aber nur so lange, bis der Schilderstreit rechtskräftig entschieden ist. Entweder, der Verein siegt doch noch in nächster Instanz und der Landesstraßenbetrieb muss dem Verein eigene „Nudelmessen“-Schilder genehmigen – oder „sie müssen es auch bei uns abschrauben“, wie Bürgermeister Tabbert sagt. Ihm kann der ganze Rummel um die „Nudelmesse“ aber recht sein. Immer wieder kämen Radwanderer vorbei und erkundigten sich, wo es zur Kirche der „Pastafaris“ gehe, berichtet er.

Brandenburgs Kulturministerium sieht sich durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt, es habe für Klarheit gesorgt. Kulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil (parteilos) sagte: „Gerade im Land Brandenburg gilt noch immer der Grundsatz, dass jeder nach seiner Façon selig werden soll – dass jeder glauben kann, was er will, bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass jeder Glaube gleichzeitig einer Weltanschauung oder Religion entspringt.“ Das deutsche Recht behalte aus guten Gründen die Aufstellung von Hinweisschildern auf Gottesdienste und regelmäßige religiöse Veranstaltungen Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen vor. „Satirevereine wie die selbst ernannte ,Kirche des fliegenden Spaghettimonsters’ können dieses Recht nicht für sich beanspruchen“, sagte Gutheil. Der Verein sei „ eine Religionsparodie ohne ernsthafte religiöse oder weltanschauliche Substanz“.

Tatsächlich stellte das Gericht fest, dass das Land Brandenburg nicht verpflichtet sei, den Verein wie eine Religionsgemeinschaft zu behandeln. Geregelt sei das Recht der Kirchen zum Ausstellen von Hinweisschildern auf Gottesdienste in einer Richtlinie des Bundesinnenministeriums – und die beachte das Land.

Zudem vertrete die Spaghettimonster-Kirche „kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung“. In der Vereinssatzung fehle der „für Religionsgemeinschaften charakteristische Bezug auf eine den Menschen überschreitende und umgreifende Wirklichkeit“, ein Gottesbezug. Der Verein sei auch keine Weltanschauungsgemeinschaft, da eine gemeinsame Weltanschauung fehle. Der Verein verfolge vielmehr das Ziel, sich satirisch mit Anschauungen auseinanderzusetzen, die als intolerant und dogmatisch empfunden würden. Als Mittel der Religionssatire imitieren und verfremdeten die „Pastafaris“ dem Christentum entlehnte Texte und Symbole. Die damit geäußerte Kritik stelle „ kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar“.

Die Spaghettimonster-Kirche widersprach: Sie sei dem evolutionären Humanismus verpflichtet, der weltweit als Weltanschauung gelte. Zweck des Vereins sei die Förderung „von religiösen Zwecken in ihrer Gleichbehandlung mit wissenschaftlich orientierten Weltanschauungen“. Oder wie die „Pastafaris“ nach ihren Gebeten sagen: RAmen! Benannt nach einer Nudelart aus Japan.

nbsp;Alexander Fröhlich

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