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Der V-Mann "Piatto" im Dezember 2014 auf dem Weg zum NSU-Prozess im Oberlandesgericht München.

© M. Müller (dpa/Archiv)

NSU-Untersuchungsausschuss in Brandenburg: Brandenburgs Verfassungsschutz unter Druck

Wusste Brandenburgs Verfassungsschutz doch mehr als bislang behauptet? Der NSU-Untersuchungsausschuss Brandenburg zweifelt massiv an der amtlichen Darstellung im Fall des V-Manns „Piatto“.

Potsdam - Im Brandenburger Landtag haben neue Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz massiven Unmut ausgelöst. Auch wenn noch niemand im NSU-Untersuchungsausschusses offen von Täuschung spricht: Es gibt ernste Zweifel an der Darstellung von Innenministerium und Verfassungsschutzabteilung zu den Verwicklungen in den NSU-Skandal. Grund sind neue Details zum Umgang mit dem V-Mann Carsten Szczepanski, Deckname „Piatto“. Er war in 1990er-Jahren führend in der Neonazi- Szene, wurde wegen Mordversuchs an einem Nigerianer verurteilt, schon im Gefängnis V-Mann und bekam massive Hafterleichterungen. Eingesetzt war er im Chemnitzer Unterstützerkreis des NSU und gab 1998 einen der raren Hinweise auf das untergetauchte Neonazi-Trio vor Beginn der NSU-Mordserie.

Vermerk soll zeigen, dass der Verfassungsschutz die Suche nach NSU-Trio sabotiert habe

Nun ist ein als streng geheim eingestufter Vermerk des Verfassungsschutzes aufgetaucht, der von Opferanwälten im Münchner NSU-Prozess als Beweis vorgelegt wurde. Der Untersuchungsausschuss des Landtags, der am heutigen Freitag Experten zur organisierten gewaltbereiten Neonaziszene seit 1990 anhört, kennt den Vermerk noch nicht. Auf PNN-Anfrage forderten mehrere Abgeordnete eine lückenlose Aufklärung. Der Vermerk deckt sich aus Sicht der Opferanwälte nicht mit der Aussage des V-Mann-Führers von „Piatto“ im NSU-Prozess und den Äußerungen des Verfassungsschutzes. Zudem belegt der Vermerk für die Anwälte, dass der Verfassungsschutz die Suche der Polizei nach dem NSU-Trio sabotiert habe.

Unter Berufung auf den Vermerk hatte der V-Mann-Führer 2015 ausgesagt, „Piatto“ habe ihm sein auf das Innenministerium registriertes Handy in Potsdam am 25. August 1998 nachmittags bei einem Freigang aus dem Knast ausgehändigt. Stunden später wurde an dieses Handy vom Chemnitzer NSU-Unterstützer Jan Werner eine SMS geschickt, in der es um Waffenbeschaffung ging. Bisher hieß es vom Verfassungsschutz, die SMS sei nicht auf dem Handy gelandet, es sei „wohl vor dem Absenden“ deaktiviert worden. Im Vermerk notierte der V-Mann aber gar nichts zur Übergabezeit und Abschaltung. Tatsächlich wurde es noch nach der angeblichen Abgabezeit benutzt. Der Verfassungsschutz will von der SMS erst nach Bekanntwerden des NSU 2011 erfahren haben. Zweck des Tauschs mit einem neuen – mit Tarnnamen versehenen Handy – war der Schutz des V-Manns. Das alte war von den Fahndern der Thüringer Polizei erfasst worden. Durch das neue Handy konnten sie den V-Mann nicht mehr verorten – damit war eine entscheidende Spur zum NSU blockiert.

Darstellung des Verfassungsschutzes würde "stark ins Wanken" geraten

Sollte sich der Verdacht bestätigen, so Volkmar Schöneburg, Obmann der Linksfraktion, würde die bisherige Darstellung des Verfassungsschutzes „stark ins Wanken geraten“. CDU-Obmann Jan Redmann forderte Einsicht in den Vermerk. Grünen-Obfrau Ursula Nonnemacher sagte, schon bisher sei die Darstellung wenig überzeugend gewesen. Das Innenministerium habe sich im Gegensatz zum V-Mann-Führer vor Gericht beim Zeitpunkt der Handyübergabe nie klar festgelegt. Jetzt kämen neue Ungereimtheiten hinzu. Das Innenministerium wurde von den neuen Vorwürfen überrumpelt. Man werde alles gründlich prüfen, hieß es.

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