zum Hauptinhalt

NSU-Untersuchungsausschuss: Geheimakten behindern NSU-Ausschuss

Im Streit um als geheim eingestufte Akten zu den Ermittlungen gegen die rechtsextremistische „Nationale Bewegung“ ist der NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags erneut ins Stocken geraten. Die Abgeordneten wollten am Montag Oberstaatsanwältin Marianne Böhm befragen.

Potsdam - Im Streit um als geheim eingestufte Akten zu den Ermittlungen gegen die rechtsextremistische „Nationale Bewegung“ ist der NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags erneut ins Stocken geraten. Die Abgeordneten wollten am Montag Oberstaatsanwältin Marianne Böhm befragen. Sie hatte nach einer verratenen Razzia gegen die Neonazis im Februar 2001 eine interne Ermittlungsgruppe geleitet. Böhm wies allerdings darauf hin, dass Teile der Akten als geheim eingestuft seien und daher nicht in öffentlicher Sitzung besprochen werden dürften.

Die Innenexpertin der Grünen-Fraktion, Ursula Nonnemacher, beklagte, das Justizministerium sei nicht der Aufforderung nach einer klaren Kennzeichnung von geheimen und nicht geheimen Aktenteilen nachgekommen. Daraufhin schloss der Ausschussvorsitzende Holger Rupprecht (SPD) die Öffentlichkeit für Beratungen über das weitere Vorgehen zunächst aus. An den Beratungen wurden auch Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) und Justizminister Stefan Ludwig (Linke) beteiligt. Böhm soll vom Ausschuss nun am kommenden Freitag als Zeugin vernommen werden.

"Höchste Sensibilität" bei der Auswahl von V-Leuten?

Am Nachmittag vernahm der Ausschuss Eike Lancelle, der von 1999 bis 2006 Staatssekretär im Innenministerium war. In seine Amtszeit fielen die Enttarnungen mehrerer V-Leute des Verfassungsschutzes und die Ermittlungen gegen die „Nationale Bewegung“. Diese hatte 2000 und 2001 rassistische und antisemitische Brandanschläge und Propagandaaktionen verübt. „Wir waren sehr besorgt, besonders über die Brandanschläge, aber die Ermittlungen verliefen leider erfolglos“, berichtete Lancelle. Auch, weil die Razzia möglicherweise von einem V-Mann aus der rechten Szene verraten wurde und ohne Ergebnis verlief.

Als Konsequenz habe das Ministerium darauf gedrungen, bei der Auswahl von V-Leuten „höchste Sensibilität“ walten zu lassen, sagte Lancelle. Diese Aufforderung sei auch schon im Sommer 2000 ergangen, nachdem der V-Mann „Piatto“ enttarnt worden war. „Wr hatten im Innenministerium erst sehr spät von diesem V-Mann erfahren, über dessen Einsatz intensiv hätte diskutiert werden müssen“, sagte Lancelle. „Ich habe festgestellt, dass der Verfassungsschutz damals bis an die Grenzen des Machbaren ging, um an Informationen zu gelangen.“

Brandenburger Verfassungsschutz nicht ausreichend informiert

„Piatto“ war 1995 wegen versuchten Mordes an einem Nigerianer zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Noch in der U-Haft wurde er V-Mann des Verfassungsschutzes. Der Untersuchungsausschuss versucht aufzuklären, ob der Landesverfassungsschutz über „Piatto“ in die Mordserie des rechtsextremen NSU verstrickt war. Denn „Piatto“ hatte der Behörde frühzeitig Hinweise auf das NSU-Trio gegeben. Diese soll der Brandenburger Verfassungsschutz nicht ausreichend an die Behörden anderer Bundesländer weitergegeben haben. (dpa)

Klaus Peters

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false