zum Hauptinhalt
„Sämtliche Akten, Unterlagen, Dateien und in sonstiger Weise gespeicherte oder verwahrte Informationen mit einem Bezug zum Rechtsextremismus und/oder zu Rechtsextremisten werden bis zum Abschluss der Arbeit des Untersuchungsausschusses des Landtages Brandenburg nicht vernichtet", beschloss Dietmar Woidke (SPD).

© Patrick Pleul/dpa

NSU-Untersuchungsausschuss Brandenburg: Woidke erlässt Löschmoratorium

Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke stoppt die Vernichtung aller Akten mit Rechtsextremismus-Bezug. Doch der Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss erfuhr davon erstmal nichts.

Potsdam - Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat ein Löschmoratorium für alle Akten mit Bezug zu Rechtsextremismus in der Landesverwaltung erlassen. Auf Bitten des NSU-Untersuchungsausschusses entschied der Regierungschef nun: „Sämtliche Akten, Unterlagen, Dateien und in sonstiger Weise gespeicherte oder verwahrte Informationen mit einem Bezug zum Rechtsextremismus und/oder zu Rechtsextremisten werden bis zum Abschluss der Arbeit des Untersuchungsausschusses des Landtages Brandenburg nicht vernichtet.“

Woidkes Moratorium überraschte NSU-Untersuchungsausschuss

Überraschend ist nicht nur, dass die Landesregierung nun doch einschreitet – nach einigem Zögern des Justizressorts und nachdem die Staatsanwaltschaft in Potsdam und Frankfurt (Oder) Ermittlungsakten zu dem V-Mann Carsten Szczepanski alias „Piatto“ vernichtet hatte. Auch der Untersuchungsausschuss selbst ist überrascht. Denn Woidke hat den Erlass bereits vor fast zwei Wochen unterzeichnet. Das Papier datiert auf den 18. Januar. Zwei Tage später, am 20. Januar, tagte der Ausschuss. Doch vom Moratorium erfuhr das Gremium nichts. Erst eine Woche später, Ende vergangener Woche, teilte das Innenministerium dem Ausschuss die weitreichende Entscheidung des Ministerpräsidenten mit.

Dabei waren Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) und Justizminister Stefan Ludwig (Linke) bei besagter Sitzung vor zwei Wochen im Landtag. Dabei ging es darum, dass das Innenministerium mit der dortigen Verfassungsschutzabteilung die bisher restriktive Praxis bei der Schwärzung von Akten zurücknimmt und nun die verfassungsrechtlichen Standards wie im Bundestag und anderen Bundesländern einhält. Doch von dem zwei Tage zuvor von Woidke unterzeichneten Erlass „an die Mitglieder der Landesregierung“ sagten Schröter und Ludwig nichts. Dabei mahnte die Grünen-Obfrau Ursula Nonnemacher in derselben Sitzung noch an, dass die Frage eines Löschmoratoriums noch „intensiver bearbeitet“ werden müsste.

Hätte Brandenburg durch die Hinweise NSU-Mordserie verhindern können?

Für den Untersuchungsausschuss wäre es sicherlich überaus interessant gewesen, von der Entscheidung des Ministerpräsidenten zu erfahren. Immerhin dauerte es ein halbes Jahr, in dem der Ausschuss mit der Landesregierung zunächst um Formalien beim Umgang mit den Akten ringen musste. Die Aufklärungsarbeit zu Verstrickungen des hiesigen Verfassungsschutzes in den NSU-Komplex lag brach. Dabei geht es um die Frage, ob Brandenburg durch Hinweise des Neonazis Szczepanski die Mordserie des NSU-Terrortrios hätte verhindern können. Zudem wird untersucht, welche Rolle die Behörden bei anderen Neonazigruppen spielten. So hatte Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg den Verdacht geäußert, im Fall der „Nationalen Bewegung“, die für den Anschlag auf die Trauerhalle des jüdischen Friedhofs 2001 in Potsdam verantwortlich gemacht wird, könnte der Verfassungsschutz verwickelt gewesen sein.

Besonders die Justiz hatte sich mit einem Vernichtungsstopp schwer getan. Akten zu „Piatto“ waren vernichtet worden, obwohl im Bund ein Löschmoratorium galt, der Fall „Piatto“ bekannt war. Linke- Obmann Volkmar Schöneburg und CDU-Obmann Jan Redmann befanden, die Staatsanwaltschaften hätten über Jahre rechtswidrig gehandelt. Denn nach dem Gesetz hätten die Akten dem Landesarchiv angeboten werden müssen, doch die Staatsanwaltschaften fanden das unpraktikabel. Durch das Moratorium besteht nun Zeit, die von Schöneburg angemahnte Reform der Archivregeln anzugehen.

Zur Startseite