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Nur ein Phantom? Die „Nationale Bewegung“ hatte sich unter anderem zu dem Brandanschlag auf die Trauerhalle des jüdischen Friedhofs in Potsdam 2001 bekannt. Auch zwei Brandanschläge auf Imbissstände sollen auf das Konto der Gruppe gehen.

© Peer Grimm/dpa

NSU-Untersuchungsausschuss Brandenburg: Verfassungsschutz unter Verdacht

Die „Nationale Bewegung“ gibt Ermittlern immer noch Rätsel auf. Im NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags gaben Polizisten Einblick in damalige Vorgänge. Es zeichnet sich ein erschreckendes Bild.

Potsdam - Es ist zäh. Und doch stößt der NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags Brandenburg erstmals ganz tief vor in seine Materie. Bis in die Abendstunden wird die Sitzung an diesem Freitag dauern - insgesamt fast zwölf Stunden. Am Ende bleibt den Abgeordneten ein erschreckendes Bild: Von Polizisten, die die Enthüllungsrecherchen der Presse zum eigenen Fall nicht kennen. Aber auch von aufrechten Beamten, die sich Ärger und Verfahren einfingen, weil sie ihren Job machten, eifrig und sorgfältig ermittelten, selbst Spitzel des Verfassungsschutzes nicht verschonten. Von einem Verfassungsschutz, der direkt gegen Polizeibeamte vorging und Verdacht streute. Und wie durch Zufall zeigt sich, dass dem Innenausschuss erneut Akten vorenthalten wurden, was noch schwerwiegende Folgen für hochrangige Beamte im Innenministerium haben könnte.

Mehr als 20 Straftaten werden der "Nationalen Bewegung" zugerechnet

Es geht in zweiter Runde der Ausschusssitzung um die bislang nicht aufgeklärte Anschlagsserie der „Nationalen Bewegung“. Mehr als 20 Straftaten werden der Gruppe zugerechnet, meist rechtsextreme Propagandadelikte, aber auch Brandanschläge auf türkische Imbisse im Jahr 2000 im Potsdamer Raum. Die Serie gipfelte in dem Brandanschlag auf die Trauerhalle des jüdischen Friedhofs in Potsdam im Jahr 2001. Das alles konnte nie aufgeklärt werden, obwohl der Generalbundesanwalt den Fall übernahm. Es steht sogar die Frage im Raum, ob es die „Nationale Bewegung“ überhaupt gab.

Im Verdacht steht der Verfassungsschutz, der gegen die Abgabe des Verfahrens an die Bundesanwaltschaft war und aktiv Verfahren sabotierte, indem er etwa ein Bekennerschreiben der „Nationalen Bewegung“ ins Internet stellte, das obendrein aus Sicht der Ermittler höchst untypisch war für die rechte Szene. Am Freitag im NSU-Ausschuss zeigt sich nun, dass es nicht der einzige Fall ist, in dem die Ermittlungen behindert wurden.

V-Mann Christian K. sticht Razzia an Neonazi-Szene durch - der V-Mann-Führer hatte den Termin verraten

Der Geheimdienst versuchte offenbar direkt bei den Ermittlern, die damals im Jahr 2001 nicht einmal Computer hatten, Informationen abzuschöpfen, wie eine Polizeibeamtin am Freitag sagte. Das sei ihr in ihrer Karriere nur einmal, nur in diesem Fall passiert. Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe sie direkt auf ihrem Büroapparat angerufen. „Ich habe dann einen Vermerk gemacht, weil das unüblich war“, sagte die Beamtin.

Und es gibt noch andere Ungereimtheiten. Ausgerechnet am 30. Januar 2001, 22 Tage nach dem Anschlag auf die jüdische Trauerhalle, überreicht der Verfassungsschutz der Polizei ein sogenanntes Behördenzeugnis. Demnach wird unter Berufung auf den V-Mann Christian K. festgestellt, dass der Neonazi Marcel K. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Anschlag verübt habe. Das alles, so sagt es ein Beamter, band die ganze Kraft der Sonderkommission, doch sie fand nichts. Der Vermerk des Verfassungsschutzes sei das Papier nicht wert gewesen, auf dem er stand. Auffällig ist zudem: Am selben Tag, am 30. Januar, dem Jahrestag der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler 1933, drohen Neonazis in einem Brief mit einer Attacke auf die Lesung von Serdar Somuncus aus „Mein Kampf“ im Potsdamer Hans Otto Theater.

Der V-Mann Christian K. ist es dann, der im Februar eine Razzia der Polizei wegen der „Nationalen Bewegung“ an die Neonazi-Szene durchgestochen hat. Wie ein Beamter nun vor dem Ausschuss erklärt, ließ der V-Mann-Führer durchblicken, dass er seinem Szene-Spitzel von dem Termin berichtet hat.

Vermerk zu internen Ermittlungen fehlt in den Akten zur "Nationalen Bewegung"

Der Staatsschützer ermittelte sogar intern, wurde auf konkrete Polizeibeamte angesetzt, um das Leck zu finden. Doch die Unterlagen wurden nicht Teil der Ermittlungsakten im Fall „Nationale Bewegung“ – und auch dem Ausschuss lagen sie bislang nicht vor. Der Beamte brachte seinen damaligen Vermerk am Freitag mit. Seinen Abteilungsleiter im Landeskriminalamt (LKA) fragte er demnach, wie es in dem Fall nun weiter geht. Der Chef sagte ihm, das „werde an anderer Stelle“ entschieden.

Auf die Frage der CDU, ob der damalige Polizeiinspekteur als Fachaufsicht im Innenministerium davon wusste, antwortet der Beamte ausweichend. Brisant: Heute ist der damalige Polizeiinspekteur im Innenministerium Beauftragter für den Untersuchungsausschuss. Und er hatte dem Ausschuss auf Nachfrage ausdrücklich erklärt, dass er nicht als Zeuge in Frage komme. Zumindest ist es aus Sicht der Opposition unüblich, dass der zuständige Beamte im Ministerium nicht von den internen Ermittlungen zum Geheimnisverrat gewusst hat.

Polizeibeamte fühlten sich bedroht, wenn sie offenbar unerwünschte Ermittlungen führten

Der vor dem Ausschuss befragte Beamte berichtete auch, wie er gemaßregelt wurde, weil er es angeblich zu weit getrieben habe. Dabei hatte er nur zu einem Waffenfund bei dem Potsdamer Neonazi Uwe M., eine Rechtsrockgröße im Land, ermittelt. Die Spur führte ihn bis zum V-Mann Piatto, alias Carsten Szczepanski. Und er war daran beteiligt, dass der V-Mann Toni S. aufflog. Zudem sorgte der Verfassungsschutz dafür, dass gegen den Beamten intern ermittelt wird. Die Behörde verdächtigte ihn, ein Vernehmungsprotokoll manipuliert zu haben. Der Vorwurf löste sich in Luft aus.

Ein anderer LKA-Beamte hatte ähnliches erlebt. Weil er Christian K., den V-Mann, als Verdächtigen zur Bundesanwaltschaft zur Vernehmung brachte, machte ihm seine Vorgesetzte Vorwürfe, er solle sich überlegen, wer eigentlich sein Dienstherr sei. „Es war für mich sehr bedrohlich“, sagte der Beamte nun. Im sei allen Ernstes Kumpanei mit dem Generalbundesanwalt vorgeworfen worden.

Die absurdeste Geschichte aber: Ein Neonazi, der ebenfalls wegen der „Nationale Bewegung“ ins Visier der Ermittler geriet, meldete sich direkt bei einem Bundesanwalt. Der Neonazi sollte wegen eines Einbruchsfalls eine Speichelprobe abgegeben. Der Neonazi rief direkt beim Bundesanwalt an, der für die Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten zuständig war. Allerdings auf dessen Privathandy. Der Neonazi beschwerte sich – lallend.

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