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Lesestoff. Die Verfassungsschutzakten können nun doch von Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses gelesen werden - zum Teil im Geheimschutzraum. Nun kann die eigentliche Aufklärungsarbeit beginnen.

© Rochus Görgen

NSU-Untersuchungsausschuss Brandenburg: Keine Schwärzungs-Orgie

Innenministerium gibt Druck nach: NSU-Ausschuss darf Brandenburgs Geheimakten komplett lesen. Bald Beweisaufnahme zum Brandanschlag auf jüdischen Friedhof in Potsdam

Potsdam - Brandenburgs Innenministerium gibt seine Blockade auf: Der NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag Brandenburg hat eine wichtige Hürde bei der Aufklärung genommen und kann ein halbes Jahr nach dem Start mit der eigentlichen Aufklärungsarbeit beginnen. Auf Druck des Ausschusses und nach massiver Kritik von CDU, Grünen und Linke nimmt das Innenministerium mit der dortigen Verfassungsschutzabteilung die bisher restriktive Praxis bei der Schwärzung der Akten zurück. Künftig können die Abgeordneten im Geheimschutzraum des Landtags nicht geschwärzte Akten lesen.

Darauf einigte sich der Ausschuss am Freitag mit Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD). Er sprach von einem Kompromiss, der beiden Seiten entgegenkomme. „Wir sind bereit und in der Lage, den Untersuchungsausschuss zu unterstützen“, sagte Schröter. CDU-Obmann Jan Redmann sagte, es handle sich nicht um einen Kompromiss, sondern jetzt werde nach anfänglichem Zögern zugesichert, was verfassungsrechtlich geboten und wie es auch in den Untersuchungsausschüssen im Bundestag und anderen Ländern Standard sei.

Zuvor hatte die Verfassungsschutzabteilung gewarnt, ihre eigentliche Arbeit werde durch die Zuarbeit für den Ausschuss blockiert. Vor dem Durchbruch bei der Sitzung am Freitag hatte der Verfassungsschutz den Abgeordneten erklärt, die Durchsicht der Akten auf Geheimschutz und nötige Schwärzungen dauere bei Einsatz aller 90 Mitarbeiter sieben Monate. Das ist jetzt vom Tisch – zum Teil.

Insgesamt geht es um 3000 Aktenordner ohne den Komplex um den V-Mann „Piatto“, in dem Brandenburgs Verfassungsschutz Verfehlungen vorgeworfen werden. Dabei geht es um die Frage, ob Brandenburg durch Hinweise des Neonazis Carsten Szczepanski die Mordserie des NSU-Terrortrios hätte verhindern können.

Von den 3000 Aktenordnern stellt das Innenministerium einen Großteil dem Landtag ungeschwärzt im Geheimschutzraum bereit. Bei einem Drittel allerdings sind Schwärzungen möglich. Weil Informationen in 1000 Aktenordnern von anderen Diensten – also dem Verfassungsschutz im Bund und anderen Bundesländern – kommen, werden diese erst gefragt werden, ob und wo die Akten unkenntlich gemacht werden müssen.

Überhaupt nicht zu sehen bekommen die Abgeordneten Akten mit Informationen ausländischer Nachrichtendienste – entsprechend der Vereinbarung der Bundesbehörden mit den befreundeten Geheimdiensten im Ausland. Betroffen sind dem Vernehmen nach Geheimdienst-Informationen etwa aus Polen. Hinzu kommen weitere, bislang noch nicht gesichtete, unzählige Akten, die in der Staatsschutz-Abteilung des Landeskriminalamtes lagern.

Richtig in die eigenen Ermittlungen einsteigen und die Zeugen befragen kann der Untersuchungsausschuss erst im Frühjahr. Zunächst soll der bisherige Ermittlungsbeauftragte des Ausschusses einen Bericht über die Erkenntnisse aus den sogenannten Beschaffungsakten im Fall „Piatto“ vorstellen. Mit neuen Erkenntnissen ist zu rechnen. Weil der Beauftragte aber seinen Job wechselt, musste der Ausschuss am Freitag neue Ermittler einsetzen.

Erneut werden Wissenschaftler des Potsdamer Moses Mendelssohn Zentrum (MMZ), Gideon Botsch und Gebhard Schultz, beauftragt. Es hatte bereits von 2013 bis 2015 bislang umstrittene Mordfälle mit rechtsextremistischen Hintergrund im Auftrag der Landesregierung überprüft. Die neuen Ermittlungsbeauftragten sollen die sogenannten Auswertungsakten zu „Piatto“ und alle anderen Akten sichten.

Erste Zeugenbefragungen – bislang wurden nur Sachverständige gehört – könnte es im Frühjahr geben. Zunächst befasst sich der Ausschuss mit der „Nationalen Bewegung“, die für den Anschlag auf die Trauerhalle des jüdischen Friedhofs 2001 in Potsdam und andere Straftaten verantwortlich gemacht wird. Vermutlich wird der Ausschuss auch Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg als Zeugen hören. Er hatte im November als Sachverständiger den Verdacht geäußert, der Verfassungsschutz könnte in den Fall verwickelt sein.

Die „Nationale Bewegung“ hatte sich in einem Bekennerschreiben zu der Aktion bekannt. Damals hatte der Generalbundesanwalt den Fall übernommen, Brandenburgs Verfassungsschutz war dagegen, die Bundesanwaltschaft einzuschalten und sabotierte die Ermittlungen, indem er das Bekennerschreiben veröffentlichte.

Seither trat die „Nationale Bewegung“ nie mehr in Erscheinung, die Serie von Straftaten endete abrupt, die Täter wurden nie gefasst. 2001 verriet mitten in den Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft dann ein V-Mann des Verfassungsschutzes Neonazis eine bevorstehende Razzia, mit der Aktivisten der „Nationalen Bewegung“ gefasst werden sollten. Die Razzia war erfolglos. Rautenberg, der damals selbst bedroht worden war, äußerte vor dem NSU-Untersuchungsausschuss Zweifel, ob es die „Nationale Bewegung“ überhaupt gab.

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