zum Hauptinhalt
Der verstorbene NPD-Politiker Frank Schwerdt war kein V-Mann in Brandenburg. Darüber berichtete die PNN. Jetzt wird wegen Geheimnisverrats ermittelt.

© B. von Jutrczenka/dpa

NSU-Untersuchungsausschuss Brandenburg: Keine Informationen, kein Geheimnis

Wegen des Verdachts des Geheimnisverrats im NSU-Untersuchungsausschuss Brandenburg wird nun ermittelt. Grund ist ein Bericht der PNN. Der Fall zeigt erneut die absurde Regierungsblockade bei der Aufklärung der NSU-Mordserie.

Potsdam - Der NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags Brandenburg will von der Staatsanwaltschaft Potsdam eine undichte Stelle in den eigenen Reihen und unter Behördenvertretern suchen lassen. Auf Bitten der Obleute des Ausschusses ermächtigte Parlamentspräsidentin Britta Stark (SPD) am Donnerstag die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrats aufzunehmen. Der Tatvorwurf lautet konkret: Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht.

NPD-Politiker Schwerdt spitzelte nicht für den Brandenburger Verfassungsschutz

Grund ist ein Bericht der PNN, wonach der NPD-Politiker Frank Schwerdt kein V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes war. Zuvor hatte das Innenministerium in Potsdam durch pure Blockade und Auskunftsverweigerungen die Spekulationen angeheizt, der im Oktober 2016 verstorbene Neonazi und NPD-Funktionär Schwerdt, einst einer der einflussreichsten Neonazis im Umfeld der Neonazi-Kameradschaften, könnte V-Mann gewesen sein. Auch darüber hatten die PNN berichtet. Zunächst hatte das Ministerium dem Ausschuss jede Auskunft verweigert, ob Schwerdt V-Mann war. Auch dem Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte es nur Auskunft erteilt unter dem Geheimhaltungssignum VS NfD, also „Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch“. Erst auf Druck des NSU-Untersuchungsausschusses rückten Vertreter des Innenministeriums am vergangenen Freitag dann die gewünschte Information heraus – die eigentlich keine war, denn Schwerdt spitzelte nicht für Brandenburgs Verfassungsschutz.

Weil das alles in den PNN stand, ergibt sich für die Obleute des Untersuchungsausschusses nun der Verdacht, „dass durch mindestens eine am nichtöffentlichen Sitzungsgeschehen beteiligte, bislang unbekannte Person gegen strafbewehrte Geheimhaltungsvorschriften verstoßen worden sein könnte“. Der Ausschussvorsitzende Holger Rupprecht (SPD) ließ sogar vom Landtag eine Pressemitteilung verschicken und ließ sich mit den Worten zitieren: „Der Untersuchungsausschuss sieht eine strafrechtliche Untersuchung als unabdingbar an.“ Verstöße gegen den wegen der „hochsensiblen Ausschussmaterie zu Recht strengen Geheimnisschutz“ seien inakzeptabel und strafrechtlich relevant. Dann aber wird es geradezu absurd, denn Rupprecht sagte: Durch den Verrat eines Geheimnisses „könnten wichtige öffentliche Interessen“, konkret „der Quellenschutz auf Seiten des Landesamtes für Verfassungsschutz, erheblich gefährdet sein“.

Brandenburgs Innenministerium und der Verfassungsschutz machten vor allem durch Blockade auf sich aufmerksam

Doch Frank Schwerdt war keine Quelle des Verfassungsschutzes. Tatsächlich offenbart der ganze Vorgang erneut einen ganz anderen Vorwurf: Nämlich, dass Brandenburgs Innenministerium und die dortige Verfassungsschutzabteilung seit Bekanntwerden der NSU-Mordserie vor allem durch Blockade, denn durch Aufklärung von sich reden machten. Davon berichteten am vergangenen Freitag auch drei Experten, zum Beispiel der Journalist Robert Andreasch aus dem NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München: „Es ist bitter gewesen, vorgeführt zu bekommen, wie Mitarbeiter des Brandenburger Verfassungsschutzes mit dem Aufklärungsversprechen gegenüber den NSU-Opfern umgehen.“ Andreasch sagte auch: „Die Brandenburger packen nicht aus, im Gegenteil.“

Genau das ist es, was auch der Untersuchungsausschuss in Brandenburg, der die Verwicklungen der Brandenburger Behörde in den NSU-Skandal und andere rechtsterroristische Gruppen prüft, erleben musste. Dass er überhaupt zustande kam, hatte eine lange Vorgeschichte des Beschwichtigens des Verfassungsschutzes. Nun wurde über Monate über Akten, Schwärzungen, Auskünfte gestritten, nur in kleinen Schritten gab das Innenministerium nach. Erst nach langem Gezerre kann die eigentliche Ausschussarbeit – Sichtung von Akten, Vernehmung von Zeugen – beginnen.

Aufschlussreich ist auch die Begründung des Innenministerium für die Informationsblockade und die weitere Geheimhaltung im Fall Frank Schwerdt: Die Neonazi-Szene könnte anhand der Information, dass Schwerdt kein V-Mann war, Rückschlüsse auf andere V-Männer schließen. Namen kursieren zu Genüge.

Ein Zeichen der Schwäche des Ausschusses

Formal musste der Ausschuss Ermittlungen einleiten. Doch die öffentlichkeitswirksame Erklärung dazu zeugt eher davon, wie sehr der Ausschuss vor allem Konsequenzen des Innenministeriums und neue Blockaden bei Geheimauskünften fürchtet. Manche deuten es als Zeichen der Schwäche des Ausschusses.

Ins Leere läuft die Erklärung zudem, weil es auch die Ermittlungen tun werden. Journalisten haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Rupprechts Hinweis, dass die Einleitung des Verfahrens sich in keiner Weise gegen den Autor oder die PNN richtet, ist freundlich. Aber umsonst. Alles andere wäre nämlich ein Skandal. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false