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Anfang des Jahres 2017 soll die "Nationale Bewegung" im Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss untersucht werden.

© dpa

NSU-Untersuchungsausschuss Brandenburg: Bezüge, die bisher nicht bekannt waren

Brandenburgs Verfassungsschutz galt als operativ schwach, weil die Behörde klein ist. Nun wird publik, dass allein 50 V-Leute in der rechtsextremen Szene spitzelten. Und es gibt eine neue Spur zum NSU.

Potsdam - Unterschätzte sind stärker. So hat es Brandenburgs Verfassungsschutz geschafft, die rechtsextreme Szene im Land weitaus stärker mit V-Leuten zu infiltrieren als bekannt. Im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags in Potsdam sagte am Freitag der Sachverständige Rolfdieter Bohm – nach Einsicht in geheime Verfassungsschutzakten – als Zeuge aus. Bohm sagte, dass der Inlandsgeheimdienst in den Jahren 1994 bis 2011 allein in der rechtsextremen Szene 50 aktive Spitzel hatte. Für eine so kleine Behörde sei das viel, so Bohm. „Ich kenne den Verfassungsschutz des Bundes und die eine oder andere Landesbehörde: 50 Quellen in der fraglichen Zeit sind beachtlich.“ Brandenburg habe die rechtsextreme Szene früh, früher als andere, und intensiv ins Visier genommen. Und dann machte Bohm publik, dass es im NSU-Zusammenhang eine öffentlich nicht bekannte Spur in die Mark gibt.

Wusste Toni S. vom NSU?

Dabei geht es um eine schillernde altbekannte Szene-Größe, nämlich den Rechtsextremen und V-Mann Toni S., der unter den Augen des Verfassungsschutzes die rechtsextreme Musik-CD „Noten des Hasses“, unter anderem mit Mordaufrufen gegen Politiker, aber auch gegen Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg, produziert und vertrieben hatte. Er wurde dafür 2002 verurteilt. Doch Toni S. hatte auch, wie Bohm sagte, Verbindungen ins Umfeld des NSU-Trios. Er hatte zweimal im Spanien-Urlaub Kontakt zu einem NSU-Unterstützer aus dem Raum Nürnberg/Fürth, wo es Morde des Terrortrios gab, sagte Bohm. Zu einer Person, „die auf der Telefonliste von Uwe Mundlos stand“. Und es habe Beziehungen zu anderen „Ersthelfern“ des untergetauchten Trios im Raum Zwickau/Chemnitz gegeben. „Das heißt nicht, dass Toni S. Kenntnisse vom NSU hatte. Aber es gibt Bezüge, die bisher nicht bekannt waren.“

Der als als akribisch geltende frühere Staatsanwalt – jetzt im Bereich Geheimdienstkontrolle im Bundestag tätig – hatte als eine Art Ermittlungsführer im Auftrag des Brandenburger NSU-Ausschusses die V-Mann-Akten des Verfassungsschutzes unter die Lupe genommen. Er sollte eine Auswahl treffen, was angefordert wird. „Ich bin ein Stück Auge und Ohr des Ausschusses gewesen.“ Der Verfassungsschutz habe ihm keine Steine in den Weg gelegt. „Da gab es keinen Grund zu Beanstandungen.“ Er habe auch keine Hinweise, dass Akten bereinigt oder ihm vorenthalten wurden.

Brandenburger Verfassungsschutz unter Beschuss

Der NSU-Untersuchungsausschuss soll vor allem die Rolle des Brandenburger Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie untersuchen. Auslöser war vor allem der Fall des V-Mannes „Piatto“ alias Carsten Szczepanski. Der Rechtsextreme hatte 1998 Hinweise auf ein untergetauchtes Skinhead-Trio gegeben, das auf Waffensuche sei. Das war der spätere NSU. Der Verfassungsschutz steht unter Beschuss, den Polizeibehörden die Hinweise vorenthalten zu haben. Im NSU-Prozess in München warf die Nebenklage der Behörde vor, mitverantwortlich zu sein, dass die NSU-Mordserie nicht verhindert wurde.

Hier nahm Bohm den Landesverfassungsschutz in Schutz. Aus seiner Sicht hat die Behörde damals sogar mehr getan als sie hätte tun müssen. Sie sei keine Strafverfolgungsbehörde. Sie habe die brisante Information an das Bundesamt für Verfassungsschutz und an die Landesämter Sachsens und Thüringens gegeben. Und man habe über ein Treffen in Potsdam mit den Behörden Sachsens und Thüringens eine Möglichkeit gesucht, wie die Information ihren Weg finden kann, ohne „Piatto“ als Quelle zu gefährden. Sie versandete allerdings im Nirgendwo.

Fall "Piatto": Der Verfassungsschutz sei nicht allein böse gewesen

Dass schon die Anwerbung von „Piatto“ ein Skandal war, ist inzwischen allgemein anerkannt. So hatten es im Ausschuss schon mehrere Zeugen eingeschätzt. Der Rechtsextremist hatte sich 1994 in der Haftanstalt Brandenburg an der Havel als Spitzel angedient, war prompt angeworben worden. Das frühere Ku-Klux-Klan-Mitglied, das 1992 in Wendisch Rietz (Oder-Spree) einen nigerianischen Asylbewerber fast totgeschlagen und den Bewusstlosen ins Wasser geworfen hatte, verbüßte eine mehrjährige Haftstrafe. Mit ihm bekam, so die offizielle Version, der Verfassungsschutz eine „Top-Quelle“, noch im Knast. „Piatto“ hatte im Gegenzug sofort Privilegien. Und er kam früher raus. Welche Rolle Staatsanwaltschaft und Haftanstalt spielen, ist unklar. Bohm sagte dazu Sätze wie den: „Staatsanwaltschaft und Haftanstalt waren sehr gut eingebunden.“ Es sei bezeichnend, dass während der Haft ein Verfassungsschützer als Sozialbetreuer von „Piatto“ eingesetzt wurde, diesen auch bei Freigängen begleitete. „Das wäre ohne Hilfe der JVA nicht möglich gewesen.“ Der Verfassungsschutz sei „nicht allein böse“ gewesen. „Piatto“ war vorzeitig aus der Haft entlassen worden, weil das zuständige Gericht von einer positiven Sozialprognose, von einem Rückzug aus der rechtsextreme Szene ausging, unter anderem wegen seines künftigen Jobs, der bekannt war. „Piatto“ fing nahtlos in einem Laden „Sonnenland“ an, der zum braunen Sumpf in Brandenburg gehörte. „Es war alles, nur keine Loslösung von der Szene“, sagte Bohm. „Die Staatsanwaltschaft hätte das erkennen können und müssen.“ Die Frage, ob der Verfassunschutz das Gericht getäuscht haben könnte, beantwortete er ausweichend. Schon seit Jahren hat es Zweifel gegeben, schon vor NSU, ob „Piatto“ überhaupt brisante Informationen lieferte. Das allerdings, so Bohm, ist belegt. So seien von „Piatto“ Hinweise auf einen Anschlag mit einer Rohrbombe gekommen, auf Waffengeschäfte und Musikveranstaltungen, die zur Finanzierung und Rekrutierung von rechtsextremem Nachwuchs enorme Bedeutung hatten.

Wie Bohm sagte, war „Piatto“ der erste V-Mann des Verfassungsschutzes, 1994 angeheuert. Dann muss der Geheimdienst bei Anwerbungen schnell sehr erfolgreich gewesen sein, um bis 2011 auf 50 aktive Quellen zu kommen, allerdings nicht zeitgleich. Angaben zur Anzahl der V-Leute waren vor Bohms Aussage nie publik geworden. Bislang gingen selbst Geheimdienstkenner davon aus, dass Brandenburgs im Bundesvergleich sehr kleiner Verfassungsschutz – derzeit rund 100 Mitarbeiter, zu Spitzenzeiten früher mal 130 – operativ schwach aufgestellt sei, es nicht viele sein können. So hatten es im NSU–Untersuchungsausschuss auch andere Experten eingeschätzt. Die Behörde – und das Innenministerium unter wechselnder Besetzung – hatten alle in dem Glauben gelassen. Vom früheren Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), von 1999 bis 2009 im Amt, ist der Satz überliefert, er habe einen Verfassungsschutz vorgefunden, der vor allem Zeitungen auswerte, kaum Quellen habe.

Wie viel Geld ist in die rechtsextreme Szene geflossen?

Dieses Zerrbild muss nun korrigiert werden. Selbst wenn man den langen Zeitraum berücksichtigt, ist die Zahl erstaunlich hoch, zumal sie allein die rechtsextreme Szene betrifft. Sie lässt Rückschlüsse auf die aktuelle Tätigkeit zu, da der Verfassungsschutz eher professioneller geworden sein dürfte. Gescheiterte Anwerbeversuche sind in den 50 Quellen laut Bohm nicht drin. Es gelte da eine Faustregel, jeder zweite sei erfolgreich. Auch im Vergleich zur rechtsextremen Szene ist die Relation bemerkenswert. Ein Beispiel ist der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2006, aus dem Zeitraum, zufällig gewählt. Damals gab es im Land 270 organisierte und unorganisierte Neonazis, 550 „subkulturell geprägte gewaltbereite Rechtsextreme“, vor allem Skinheads, sowie 230 Mitglieder in der NPD und 280 in der Deutschen Volksunion. In diesen Größenordnungen bewegte es sich in den Jahren. Gemessen daran muss der Verfassungsschutz gut im Bilde gewesen sein. Bei 50 Quellen steht natürlich die Frage im Raum, die besonders bei den geheimdienstkritischen Linken im Untersuchungsausschuss als Nächstes aufgeworfen werden wird – nämlich wie viel Geld auf diesem Wege in die rechtsextreme Szene geflossen ist. Eine andere, ebenso brisante Frage wurde noch in der Sitzung gestellt: „Ist es dem Verfassungsschutz gelungen, weitere Quellen strategisch zu platzieren?“ Also weitere „Aktivposten“ wie „Piatto“ oder Toni S.? An dieser Stelle antwortete Bohm so: „In dem einen oder anderen Fall gab es das.“ Mehr dazu wollte er nur nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung sagen, im abhörsicheren Raum, „im Keller“. In der Frage, ob Verfassungsschutzbehörden rechtsextreme Organisationen bezahlen und steuern, steckt politischer Sprengstoff. Daran war etwa das NPD-Verbot gescheitert.

Bohm sagte viel. Selbst da, wo er auf den „Keller“ verwies, war das aufschlussreich. Solche Momente gab es häufiger bei der denkwürdigen Vernehmung dieses Zeugen im NSU-Untersuchungsausschuss, der wegen seiner Kenntnis der originalen V-Leute-Akten des Brandenburger Verfassungsschutzes der bisher ergiebigste für die Aufklärungsarbeit des Gremiums gewesen sein dürfte. Genauso offen-schweigsam war er im öffentlichen Teil bei der Antwort auf die Frage nach der Entlohnung der V-Leute. Bekannt ist, dass „Piatto“ und Toni S. gut von dem Salär lebten. „Es ist ein heißes Eisen.“ Wenn er öffentlich mehr sage, so Bohm, lasse dies Rückschlüsse auf die operative Arbeit des Verfassungsschutzes zu. Gefragt wurde der Zeuge, der wohl als erster Experte von außen Einblick in die geheimen V-Mann-Akten des Verfassungsschutzes nehmen konnte, auch das: Haben V-Leute des Verfassungsschutzes weitere Straftaten begangen? Auf Geheiß nicht, auch nicht in Ausübung direkt, antwortete er: „Aber neben der Tätigkeit als V-Mann gab es die eine oder andere.“

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