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Brandenburg: Neun Jahre Haft

Ein Syrer verletzte seine Frau lebensgefährlich, weil sie die Scheidung wollte. Nun wurde er verurteilt

Potsdam - Wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau ist ein 48-jähriger Syrer in Potsdam zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Yahya A. habe im Januar in Luckenwalde (Teltow-Fläming) seine von ihm getrennt lebende Frau auf der Straße niedergestochen, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte, hieß es am Montag in der Urteilsbegründung des Landgerichts. Der Verurteilte habe zunächst in den Brustbereich der Frau gestochen und ihr dann einen acht Zentimeter langen Schnitt in der linken Gesichtshälfte – vom Ohr bis zum Hals – zugefügt.

Die 36-jährige Sanaa A. überlebte den Angriff schwer verletzt, nachdem Passanten eingeschritten waren. Im Prozess hatte die Frau erklärt, ihr Ehemann habe die gemeinsame Tochter sexuell belästigt. Sie habe sich zum eigenen Schutz und zum Schutz der Kinder von ihm getrennt. Die Ehe, zu der sie laut Gericht im Alter von 14 Jahren gezwungen wurde, sei von Gewalt und Erniedrigung geprägt gewesen.

Das Gericht geht davon aus, dass der Mann in Tötungsabsicht gehandelt hat. Es hätte ihm klar sein müssen, dass ein Messerstich in die Herzregion zu lebensgefährlichen Verletzungen führen könne. Mit dem gleichen Vorsatz sei er weiter vorgegangen: „Ein Messerschnitt im Bereich des Halses hätte unweigerlich zum Tode geführt“, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter. Es sei dem Zufall, weil Passanten halfen, und der Gegenwehr der Frau zu verdanken, dass sich die stark blutende Wunde nicht zwei Zentimeter tiefer, sondern am Kieferknochen befand.

Mehrmals habe der Verurteilte geäußert, dass er seine Frau umbringen und dass er ihre Halsschlagader öffnen wolle. Der 48-Jährige habe sich erst von seinem in Schockstarre auf dem Boden liegenden Opfer abgewendet, nachdem er ihm eine aus seiner Sicht todbringende Verletzung beigebracht habe. „Sie wollten Ihre Frau töten“, begründete Horstkötter das Urteil. Der 48-Jährige habe seine Frau bestrafen wollen. Sie sei für ihn ein Objekt gewesen, das er als seinen Besitz angesehen habe, mit dem er machen könne, was er wolle. Er habe befürchtet, dass seine Frau sich nach der Trennung einem anderen Mann zuwenden könne. Er hatte mehrfach gesagt, dass er das nicht dulden würde. Er habe seiner Frau das Lebensrecht abgesprochen und zum Objekt seiner Selbstjustiz gemacht. „Das ist aus unserer Sicht ein niedriger Beweggrund“, erläuterte Horstkötter.

Die Angaben des Verurteilten, er könne sich an die Tat nicht erinnern, seien nicht glaubhaft. „Eine solche ausgestanzte Erinnerungslücke gibt es nicht“, so Horstkötter. Der Verurteilte hätte sich an einzelne Sequenzen erinnern müssen. Strafmildernd wirke, dass es beim Versuch geblieben sei. Der 48-Jährige sei nicht vorbestraft und habe sich der Polizei gestellt, nachdem er zunächst geflüchtet war. Er sei zur Tatzeit nach der Trennung in einer für ihn schwierigen persönlichen Situation und in einem Zustand affektiver Erregung gewesen. Eine psychiatrisch relevante Krankheit, aus der eine verminderte Schuldfähigkeit abgeleitet werde, liege laut Sachverständigem nicht vor.

Strafschärfend wirke sich der Umstand aus, dass er seiner Frau eine Narbe im Gesicht zugefügt habe. Diesen Makel trage sie für den Rest ihres Lebens. Zudem sei ihm bewusst gewesen, dass die drei gemeinsamen Kinder ohne Eltern hätten aufwachsen müssen, wenn die Mutter tot und er selbst im Gefängnis gewesen wäre. Der Verurteilte kann innerhalb von einer Woche Revision einlegen.Charlotte Gerling/dpa

Charlotte Gerling, dpa

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