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Neues Kitagesetz: Kinder in Brandenburg müssen künftig gegen Masern geimpft werden

Das Brandenburger Bildungsministerium bereitet die Novelle des Kitagesetzes vor. Vorgesehen sind ein verbesserter Betreuungsschlüssel und eine Masernimpfpflicht für Kitakinder.

Potsdam - Wer sein Kind in einer Brandenburger Kita betreuen lassen will, muss künftig einen Nachweis über eine erfolgte Masernimpfung vorlegen. Das sieht das neue Kitagesetz vor, das derzeit vom Bildungsministerium auf den Weg gebracht wird und ab dem 1. August gelten soll. Bundesrechtliche Regelungen zum Masernschutz würden damit in Landesrecht umgesetzt, erklärte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Donnerstag in Potsdam bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes, der jetzt mit den anderen Ressorts sowie Verbänden abgestimmt wird und im Februar dem Kabinett vorgestellt werden soll, ehe es den Landtag passieren muss.

Das Bundeskabinett hatte das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern vergangenen Juli auf den Weg gebracht. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt, Kinder innerhalb der ersten zwei Jahre zweimal gegen Masern impfen zu lassen. Dies Ziel erreichen in Brandenburg nur 73,5 Prozent der Kinder. 

Mehr Erzieher in den Kitas 

Mit der Gesetzesnovelle soll auch der Personalschlüssel im Kindergarten für Kinder von drei bis sechs Jahren von derzeit 1:11 auf 1:10 verbessert werden. „Die Verbesserung beim Personalschlüssel ist ein wichtiger Schritt für mehr Qualität und bessere Arbeitsbedingungen in der frühen Bildung. Damit nähert sich Brandenburg mit einem großen Schritt den Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung an", sagte der Geschäftsführer der Kita-Trägers Fröbel, Stefan Spieker, in einer ersten Stellungnahme. 

Weg aus dem Beitragschaos 

Zudem will das Ministerium mit dem neuen Gesetz für mehr Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit der Elternbeiträge sorgen. Eltern hatten in mehreren Kommunen gegen die aus ihrer Sicht falsch ermittelten Beiträge geklagt. Nun will das Land eine rechtssichere Tabelle vorlegen, nach der die Beiträge festgesetzt werden können. Träger, die ihre Beiträge weiter selbst berechen wollen, sollen mit einer Muster-Elternbeitragssatzung ein Hilfsmittel an die Hand bekommen. Die im Koalitionsvertrag avisierte Ausweitung der Kitabeitragsfreiheit wird mit der Novelle noch nicht umgesetzt. 

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