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Juli 2018: Bei den Löscharbeiten beim Großbrand in Fichtenwalde waren auch viele freiwillige Helfer eingesetzt. 

© Sebastian Gabsch

Neues Gesetz in Brandenburg: Prämie für Freiwillige Feuerwehrleute soll kommen

Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sollen in Brandenburg bald 200 Euro pro Jahr gezahlt werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor.

Potsdam - Unter dem Eindruck der schweren Waldbrände im Vorjahr und des tödlichen Unfalls zweier Feuerwehrleute beim Hilfseinsatz im September 2017 auf der A2 will Brandenburg eine Prämie für freiwillige Helfer zahlen. Ehrenamtler sollen künftig jährliche Zuschüsse von 200 Euro sowie alle zehn Jahre eine Jubiläumsprämie von 500 Euro als Anerkennung bekommen. Zudem soll eine „Medaille für treue Dienste“ verliehen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung wurde am Freitag in erster Lesung im Landtag beraten und dann an den Innenausschuss überwiesen.

Ihm sei klar, dass das nur eine symbolische Anerkennung sei, dennoch könne Brandenburg mit dieser Regelung bundesweit Vorreiter sein, sagte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD). In Thüringen gibt es eine Feuerwehrrente – davon war man in Brandenburg nach Beratung mit dem Landesfeuerwehrverband aber abgekommen. Er begrüße, dass nicht nur die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, sondern auch die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes die Prämien kommen sollen, erklärte der Innenpolitiker der Linksfraktion Hans-Jürgen Scharfenberg. Das sei nicht von vornherein gesichert gewesen. „Heute materialisieren wir die Sonntagsreden“, die sonst gerne bei Feuerwehrfesten oder ähnlichen Gelegenheiten gehalten würden, erklärte die SPD-Abgeordnete Inka Gossmann-Reetz.

Kritik kam von der CDU-Fraktion, der der Entwurf nicht weit genug geht. Rot-Rot wolle nur eine Prämie „nach Kassenlage“ ermöglichen, sagte der Innenpolitiker Björn Lakenmacher. Im Gesetzentwurf steht, dass die Jubiläumsprämien „nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ vom Ministerium gewährt werden. Für das Jahr 2019 sind nach Angaben von Schröter insgesamt 15 und für das darauffolgende Jahr elf Millionen Euro im Landeshaushalt eingeplant.

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