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Der Plenarsaal des Landtags Brandenburg in Potsdam.

© Bernd Settnik/dpa

Neues Gesetz in Brandenburg für Wahl-Frauenquote: Verfassungsbeschwerden gegen Quotengesetz angekündigt

Gegen das geplante Parité-Gesetz in Brandenburg wollen die Piraten und die FDP-Jugend juristisch vorgehen. Das Gesetz schreibt vor, dass auf den Landeslisten 50 Prozent Frauen stehen müssen.

Potsdam - Angesichts der rot-rot-grünen Pläne für eine gesetzliche Erhöhung des Frauenanteils im Brandenburger Landtag gibt es die ersten Ankündigungen für Verfassungsbeschwerden. Die Piraten, die nicht im Landtag vertreten sind, sehen nach Angaben vom Mittwoch in den geplanten Änderungen des Wahlgesetzes einen schwerwiegenden Verstoß gegen Artikel 12 der Landesverfassung zur Gleichheit und einen massiven Eingriff in das Prinzip der Organisationsfreiheit der Parteien. Die Jungen Liberalen Brandenburg, die Jugendorganisation der FDP, will ebenfalls verfassungsrechtlich dagegen vorgehen.

Gesetz fordert gleich viele Männer und Frauen auf Landeslisten

SPD und Linke wollen per Gesetz vorgeben, dass die Landeslisten aller Parteien grundsätzlich zur Landtagswahl zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzt sind. Für Direktkandidaten soll das nicht gelten. Die Parteien sollen bestimmen können, ob die Liste mit einem Mann oder einer Frau anfängt - dahinter sollen sich die Geschlechter dann abwechseln. Ausnahmen soll es für Parteien wie die Frauenpartei geben. 

Es wäre die erste Regelung dieser Art in einem Bundesland. Die Grünen hatten weitergehende Pläne, wollen dem rot-roten Entwurf aber zustimmen. Der Landtag berät in der kommenden Woche darüber. (dpa)

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