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Die Regierung hat für zahlreiche Länder Reisewarnungen aufgehoben und viele Menschen in Urlaubsstimmung versetzt (Symbolbild).

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Neue Verordnung für Brandenburg: 14 Tage Quarantäne bei Einreise aus Risikogebiet

In Brandenburg gilt eine neue Quarantäne-Verordnung. Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen unverzüglich in häusliche Isolation. Auch Schweden-Urlauber müssen sich auf eine Zeit in Quarantäne einstellen.

Potsdam - Die neue SARS-CoV-2-Quarantäne-Verordnung ist am Dienstag in Brandenburg in Kraft getreten. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. Darin wurde festgelegt, wer sich nach einer Einreise nach Brandenburg in häusliche Isolation begeben muss.

Laut der Verordnung müssen Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise nach Brandenburg in einem Risikogebiet aufgehalten haben, in Quarantäne - und zwar unverzüglich. 

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Das Robert Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Bundesregierung prüfe fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen seien, so Brandenburgs Gesundheitsministerium. Dadurch könne es zu kurzfristigen Änderungen kommen.

Schweden und Teile der USA als Risikogebiete eingestuft

Auf der Liste stehen beliebte Urlaubsziele wie Ägypten, die Türkei oder auch Schweden. "Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Schweden wird weiterhin gewarnt, da Schweden die Neuinfiziertenzahl von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreitet", heißt es auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Teile der USA werden ebenfalls als Risikogebiete eingestuft.

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„Wir haben die erste Corona-Welle gut überstanden und können uns im Moment über ein sehr niedriges Infektionsgeschehen und den daraus resultierenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen freuen. Aber neue Ausbrüche wie zum Beispiel in der Hauptstadt Peking führen uns vor Augen, wie schnell wieder das Coronavirus das Leben einer Gesellschaft massiv einschränken kann. Das müssen wir verhindern. Deshalb gilt bei Auslandsreisen besondere Vorsicht“, teilte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) in Potsdam mit. Die neue Quarantäne-Verordnung gilt bis einschließlich zum 16. August 2020.

Ursula Nonnemacher.
Ursula Nonnemacher.

© dpa

Durchreise durch Brandenburg bleibt erlaubt

Menschen, die sich zur Durchreise in Deutschland befinden, müssen nicht in häusliche Quarantäne. "Diese haben das Gebiet des Landes Brandenburg auf unmittelbarem Weg zu verlassen", heißt es in der Pressemitteilung.

Eine Ausnahmeregelung gilt auch für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem sonstigen vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat verfügen. Das Zeugnis dürfe aber höchstens 48 Stunden vor der Einreise erstellt worden sein. Es muss bestätigen, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Corona-Infektion vorliegen.

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