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Auch ohne Symptome kann man sich in Brandenburg testen lassen.

© Andreas Klaer

Neue Internetseite gibt Übersicht: Wo in Brandenburg kostenfreie Schnelltests angeboten werden

Eine neue Homepage erleichtert die Suche nach Teststellen. Rund 120 Adressen aus dem ganzen Bundesland sind bereits erfasst.

Potsdam - In Testzentren, Arztpraxen, Apotheken und Drogeriemärkten: In Brandenburg können sich die Bürger:innen mittlerweile vielerorts auf Corona testen lassen. Seit dem 8. März 2021 ist das auch für Menschen ohne Symptome mindestens einmal pro Woche kostenfrei möglich - im Rahmen der Verfügbarkeit, wie das Gesundheitsministerium erklärt hat.

Wo in Brandenburg diese sogenannten Bürgertests angeboten werden, wird auf der neuen Homepage https://brandenburg-testet.de aufgeführt. Das brandenburgische Gesundheitsministerium hat die Seite in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erstellt. Mittels einer interaktiven Brandenburg-Karte kann man eine Teststelle in der Nähe finden. 

Rund 120 Teststellen sind nach Ministeriumsangaben bereits erfasst, weitere werden in den kommenden Tagen ergänzt. Auf der Seite sind in der rechten Spalte auch die Informationen der 18 Kreise und kreisfreien Städte zu Corona-Teststellen vor Ort verlinkt. Wer typische Corona-Anzeichen aufweist, soll sich wie gewohnt bei seinem Hausarzt melden.

„Regelmäßige Tests sind neben den Impfungen die entscheidende Voraussetzung für den Weg heraus aus der Pandemie“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Für die Bürgerinnen und Bürger sei es wichtig, problemlos eine nahegelegene Teststelle finden zu können, so Dr. Paul-Peter Humpert, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg. Am Donnerstag hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in ihrer Regierungserklärung im Bundestag bereits deutlich gemacht: „Je mehr wir testen, umso weniger müssen wir einschränken.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).

© ZB

Wer darf Schnelltests durchführen?

Laut Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums dürfen die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die von ihnen betriebenen Testzentren Schnelltests durchführen. Das gilt auch für die von den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes als weitere Leistungserbringer oder als Testzentrum beauftragten Dritten, ebenso für Arztpraxen und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren.

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Als weitere Leistungserbringer können Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung, insbesondere nach einer Schulung, garantieren, beauftragt werden. In Potsdam eröffnete am Donnerstag beispielsweise die Drogeriekette dm zwei Schnelltestzentren.

Zur Durchführung von Bürgertestungen gemäß der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums hat das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg am 17. März 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen.

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