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Eine Grundschülerin mit FFP2-Maske im Unterricht.

© Gregor Fischer/dpa

Neue Corona-Verordnung: Brandenburg hebt Maskenpflicht an Schulen und im Handel auf

Das Land hat die Schutzmaßnahmen gelockert. Ministerpräsident Woidke appellierte an die Bevölkerung, die Freiheit verantwortungsvoll zu genießen.

Potsdam - Brandenburg hat die Corona-Schutzmaßnahmen gelockert, hält aber wie angekündigt teilweise an Test- und Maskenpflichten fest. Die 3G-Regel in Gaststätten, Theatern und Kinos, die 2G-Regel in Diskotheken, die Obergrenze bei Großveranstaltungen und die Maskenpflicht in Schulen und im Handel entfällt. 

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) freute sich zwar, dass zum 3. April viele Einschränkungen zurückgenommen werden konnten. "Aber wir sind noch nicht durch die Pandemie. Deshalb meine Bitte an alle: Nutzen Sie die Freiheit in Verantwortung, damit wir keinen Bumerang erleben", teilte der Regierungschef mit.

Schule: Drei Tests pro Woche

Schülerinnen und Schüler müssen sich wie bisher an mindestens drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche durch Selbsttests zu Hause auf eine Covid-Infektion testen. Diese Testpflicht gelte nicht für vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene.

Nicht immunisierte Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal, das Kontakte zu Schülerinnen und Schülern oder zu Lehrkräften hat, müssten sich täglich auf Corona testen lassen, hieß es weiter. Dafür sollen Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht verwendet werden. Gleiches gelte für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Horten. Nicht immunisierte Kita-Kinder, die älter als ein Jahr sind, müssten sich wie bisher mindestens an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche mit Selbsttests zu Hause testen lassen.

Fahrgäste müssen in Bus und Bahn FFP2-Maske tragen

Im öffentlichen Nahverkehr wird die Maskenpflicht beibehalten. Alle Fahrgäste müssten weiter FFP2-Masken tragen, hieß es. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis 14 Jahren sei eine OP-Maske ausreichend. Das Kontroll- und Servicepersonal müsse mindestens eine OP-Maske tragen, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Menschen bestehen. 

Auch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge muss weiterhin eine Maske getragen werden. Nicht vollständig immunisierte und nicht nachweislich genesene Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich an jedem Arbeitstag auf Corona testen.

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Hintergrund der neuen Verordnung sei das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes, hieß es. Damit könnten die Bundesländer ohne eigene Parlamentsbeschlüsse seit Sonntag nur noch sogenannte Basismaßnahmen zum Infektionsschutz anordnen. Die Länder können für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen zum Beispiel mit Maskenpflicht im Handel und Zugangsregeln verhängen. 

Dafür muss das Landesparlament eine kritische Lage feststellen. Die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg plant nach Angaben der SPD im Landtag eine solche Regelung über den Basisschutz hinaus. Die drei Parteien beraten aber noch darüber. Eine baldige Umsetzung ist zudem nicht absehbar.

"Der Bund muss rechtzeitig das Infektionsschutzgesetz aktualisieren, damit wir gut für den Herbst vorbereitet sind", forderte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). "Wir brauchen die richtigen Instrumente, um einer möglichen neuen Welle standhalten zu können." (mit epd/dpa)

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