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Kundinnen stehen am Eingang der Karstadt-Filiale in Potsdam und warten auf Einlass.

© Paul Zinken / dpa

Neue Corona-Regeln in Brandenburg: Wer nicht geimpft ist, muss draußen bleiben

Brandenburg verschärft die Corona-Regeln deutlich, um die vierte Welle zu brechen. Ein Überblick, was jetzt für Ungeimpfte, in Hotspots im Land und an Schulen gilt.

Potsdam - Brandenburg verschärft angesichts stark steigender Infektionszahlen und einer laut Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) „mehr als dramatischen Lage“ in den Krankenhäusern des Landes die Corona-Regeln. Welche Regelungen gelten mit der neuen Corona-Eindämmungsverordnung ab Mittwoch (24.11.) bis zum 15. Dezember? Hier ein Überblick.

Kein Zutritt für Ungeimpfte

Der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene – also die 2G-Regel – wird auf den gesamten Einzelhandel sowie Friseure, Sportanlagen, Schwimmbäder, Museen, Freizeitparks und Zoos ausgeweitet. Shoppen gehen können ungeimpfte Menschen in Brandenburg ab sofort nicht mehr. Gaststätten waren bereits zuvor unter die 2G-Regel gestellt worden. 2G gilt auch in Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie für private Übernachtungen in Hotels und Jugendherbergen.

Was genau heißt 2G?

2G heißt in Brandenburg, dass nur Personen Zutritt haben, die vollständig geimpft oder genesen sind. Auch Kinder unter zwölf Jahren, für die noch kein Impfstoff zugelassen ist, erhalten Einlass. Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, für die die Ständige Impfkommission eine Impfung nicht empfiehlt, müssen bei 2G-Vorschrift einen aktuellen negativen Test vorlegen sowie durchgehend FFP2-Maske tragen.

Welche Ausnahmen von der 2G-Regel gibt es?

Es gibt zahlreiche Ausnahmen von der 2G-Regel, die vor allem Läden des täglichen Bedarfs betreffen. 2G gilt nicht in Supermärkten und im Großhandel, bei Direktvermarktern von Lebensmitteln, an Verkaufsständen auf Wochenmärkten, in Drogerien, Apotheken, Sanitätshäusern, Reformhäusern, Babyfachmärkten, beim Optiker und Hörgeräteakustiker, in Reinigungen und Waschsalons, im Tierbedarfshandel und in Futtermittelmärkten, in Baufachmärkten, Baumschulen, Gartenfachmärkten, Gärtnereien und Floristikgeschäften, bei Weihnachtsbaumverkaufsstellen, im Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel sowie bei Poststellen, im Tabakwarenhandel, in Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Autos und bei Abhol- und Lieferdiensten.

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Was gilt an den Schulen?

Das Bildungsministerium will die Präsenzpflicht für „einzelne Jahrgangsstufen“ ab Montag, den 29. November aufheben. Details sollen am heutigen Mittwoch bekannt gegeben werden. Das Fehlen der Schülerinnen und Schüler muss schriftlich angekündigt werden, sie gelten dann als entschuldigt. Laut Bildungsministerium ist es „angedacht“, die Präsenzpflicht wiedereinzusetzen, „sobald die Infektionszahlen sinken oder wenn ausreichend geeignete Selbsttests zur Verfügung stehen, um fünf Tests pro Woche vorzuschreiben. Das gehe derzeit nicht, denn die bestellten Tests reichten nur für die jetzt pflichtigen drei Tests proKind und Woche. „Für die Erhöhung der Testungen müssen weitere Tests auf dem Weltmarkt organisiert werden“, so das Ministerium. Fest steht, dass die Weihnachtsferien in Brandenburg drei Tage früher als geplant beginnen; letzter Schultag ist der 17. Dezember.

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Was geschieht in den Hotspots?

Als Hotspot-Regionen zählen Landkreise oder kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage in Folge über 750 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern liegt, wenn zusätzlich landesweit der Anteil der auf Intensivstationen behandelten Covid-Patient:innen mindestens zehn Prozent der tatsächlich verfügbaren Intensivbetten ausmacht. Dass dies eingetreten ist, müssen die örtlichen Behörden bekannt geben, einen Tag später – also nunmehr frühestens am Donnerstag (25.11.) – gelten strengere Regeln in den Hotspots. Dazu gehört vor allem eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte zwischen 22 und 6 Uhr. Diskos, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen komplett schließen. Festivals sind untersagt. Wer nach 22 Uhr draußen unterwegs ist, muss jederzeit seinen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen können. Hotspot-Regionen in Brandenburg sind derzeit Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.

Was ist mit Diskos und Clubs?

Diskos und Clubs außerhalb der Hotspot-Regionen bleiben mit 2Gplus-Regel geöffnet, wenn der Landkreis nicht zu den Hotspots gehört. Geimpfte und Genesene müssen dann einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.

Wo gilt die 3G-Regel?

Die von Bund und Ländern vereinbarte Pflicht der 3G-Regel mit dem Zutritt für Immune sowie Getestete am Arbeitsplatz und in öffentlichen Bussen und Bahnen gilt ab diesem Mittwoch (24.11.). Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, einem Impfzertifikat über eine App oder einem Genesenennachweis. Ungeimpfte müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Antigen-Test oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Auch ein Selbsttest unter Arbeitgeberaufsicht ist möglich. In Brandenburg bedeutet dies, dass für Beschäftigte in Gaststätten oder Hotels nicht mehr 2G Pflicht ist. Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine prinzipielle Testpflicht – auch für geimpfte und genesene.

Für wen werden Kontakte eingeschränkt?

Für ungeimpfte Menschen. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur bis zu fünf Personen treffen, dabei werden Geimpfte und Genesene und Kinder unter zwölf Jahren nicht mitgezählt. Diese Obergrenze soll für Ungeimpfte auch bei privaten Feiern zu Hause oder in angemieteten Räumen in Gaststätten gelten.

Maskenpflicht jetzt verschärft

Eine medizinische Maske beziehungsweise FFP2-Maske ist immer zu tragen, wenn außerhalb des privaten Raums in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist. Bisher war das kein Muss. (mit dpa)

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